Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort beispiele | |
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Systemsteuerung - Zuordnung festlegen? Begonnen von yoyue
24. März 2012, 23:18:02 Hallo, aus mir unerfindlichem Grund hat sich soeben ein Problem ergeben - für mich aus dem Nichts. Ich hatte Coogle Chrome deinstalliert. Wenn ich jetzt irgendeine email öffne die einen Link mitbringt und ich den öffnen will erscheint:"Der Datei ist kein programm zur Durchführung dieser Aktion zugeordnet. Erstellen Sie eine Zuordnung in der "Systemsteuerung" Zuordnung festelegen. Sowas finde ich dort aber nirgends. Kann jemand helfen?Danke | |
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Datensicherung mit Robocopy Begonnen von Markus7778855
18. Februar 2012, 13:20:45 Schönen guten Tag ich möchte gerne eine Datensicherung als bat-Datei erstellen. Ich habe bereits eine Sicherung erstellt mit xcopy. Ich möchte aber gerne, dass Datein die im Quellverzeichnis gelöscht werden, dann auch im Zielverzeichnis gelöscht werden. Ist das möglich? Wie lautet der Befehl in dem Programm? Unter den verschiedenen Parametern beim xcopy Befehl habe ich leider nichts gefunden. Vielen Dank für eure Hilfe | |
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2 Monitore an einem PC mit Windows 7 anschließen Begonnen von schreibermühle
06. September 2011, 15:30:16 Hallo, ich möchte 2 Monitore an einem PC mit Windows 7 anschließen anschließen. Hat zufällig jemand ein paar Tips worauf ich achten muss oder sollte | |
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EA Master ID ?????? Begonnen von Kelowna
« 1 2 24. März 2011, 20:18:15 Ich habe ein ES Konto wo ich schon einige Games Registriert habe jetzt möchte ich Crysis 2 hinzu fügen und ich werde nach einem Master ID gefragt was zum Henker ist das :evil: ich kann mich nicht daran erinnern je eines erstellt zu haben. gelesen habe ich das es die Email sein soll mit der ich mich Angemeldet habe nur dann kommt die Meldung das das dann zu lang wäre :grübel | |
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Wie erstelle ich eine zweistufige Rangliste. Begonnen von Urs4
28. November 2010, 17:12:46 Hallo Excel Spezialisten Ich möchte eine Rangliste für meinen Verein erstellen. Wir tragen pro Saison acht einzelne Wettkämpfe aus. Für diese Einzelwettkämpfe ermittle ich den jeweiligen Sieger mit der erreichten Punktzahl. Bei Punktegleichheit entscheidet die Anzahl erreichter "Zehner", danach das Alter. Dies lässt sich mit einem benutzerdefinierten Sort erreichen. Jetzt soll aber auch noch ein "Jahressieger" erkoren werden. Dazu werden seine Gesamtpunkte aus den einzelnen Wettkämpfen kumuliert. Der Krux ist nun, dass nicht alle Teilnehmer alle Wettkämpfe absolvieren. Mir schwebt irgendwie vor. dass man die welche alles absolviert haben mit punkten herausfiltern könnte, oder die fehlenden Einzelresultate mit "Null" weitermelden und den Namen unterdrücken kann. Kann mir jemand helfen, ich komme nicht mehr weiter. Vorerst herzlichen Dank Urs4 | |
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Windows Vista/2008/7 Testversion zur Vollversion verlängern! Begonnen von Cr4nk
28. Juni 2010, 20:08:20 Guten Tag, da allgemein Micorsoft nicht grad die hellsten Mitarbeiter hat gibt es so einige Tricks wie man seine Testversion die nach 30 Tagen egtl. abläuft verlängern kann. Dies geht zwar weitere 90 Tage aber dann ist Schluß mit den Insgesamt 121 Tagen. [quote][b]1. Aktivierungsmechanismen[/b] Die Aktivierung von Windows ist ein Mechanismus, mit dem Microsoft sein Betriebssystem vor unautorisierter Nutzung schützen möchte. Die Aktivierung soll im Grunde genommen sicherstellen, dass eine Testversionen von Windows lediglich in dem von Microsoft definierten Zeitrahmen genutzt werden kann. Beispiel: Eine Testversion von Windows ist zunächst nur 30 Tage uneingeschränkt lauffähig, wenn sie ohne Produktkey installiert wurde. Danach muss der Anwender das Sytem mit dem Befehl ----> slmgr -rearm reaktivieren. Der Testzeitraum verlängert sich hierdurch um weitere 30 Tage. Aber nach der 4. Reaktivierung ist auch hier Sense - ab dem 121. Tag geht nichts mehr. Windows fängt den Anwender ab und fordert auf einen Key einzugeben. Der Windows-Schutz ist mangelhaft umgesetzt. Ein Simpler 3-Dateien-Trick hebelt den Mechanismus aus. Lediglich 3 Dateien muss man umbenennen und schon ist die Zwangsaktivierung wirkungslos, ist die zeitliche Limitierung des Testzeitraumes beseitigt ist die Windows-Demo technisch gesehen eine Vollversion . Es werden hierbei keinerlei Manipulationen am System oder MS-Code vorgenommen. So ab hier bewegen wir uns wohl ausserhalb der Legalität aber da viele Zeitschriften diesen Trick schon in Printausgaben gebracht haben sollte dies auch online in dieser Form gestattet sein. 1. Dienst abschalten Die Windows-Produkt-Aktivierung ist dem Dienst SPP-Benachrichtigungsdienst zugeordnet. Dieser muss abgeschaltet werden - Das geht über die Dienste Verwaltung. Systemsteuerung - System und Wartung - Ein Klick auf "Verwaltung" gefolgt von einem Doppelklick auf "Dienste" öffnet die Dienste-Verwaltung. Dort wird der Dienst " SPP-Benachrichtigungsdienst angezeigt. In den Konfigurationseinstellungen des Dienstes auf der Registerkarte "Allgemein" lässt sich sich SPP-Benachrichtigungsdienst im DropdownMenue bei "Starttyp" deaktivieren. 2. Dateizugriffsrechte ändern. Um Veränderungen vorzunehmen muss sich der Administrator erst die nötigen Zugriffsrechte aneignen. Die relevanten Dateien befinden sich im Verzeichnis " C:\Windows\System32" . Die Dateien heissen : "slui.exe", "sppsvc.exe" und "sppuinotify.dll" Um die Rechte für die Datei slui.exe zu ändern, klickt man mit der rechten Maustaste auf die Datei und wählt im Kontextmenue "Eigenschaften". Auf der Registerkarte "Sicherheit" klickt man auf die Schaltfläche "Erweitert" . Auf der Registerkarte "Besitzer" klickt man auf die Schaltfläche "Bearbeiten" . Nun lässt sich der Besitzer ändern. In der Rubrik " Besitzer ändern nach" ist der Name "Administratoren" zu markieren und die Wahl mit "Ok" zu bestätigen. Sicherheitsmeldung ebenfalls mit OK bestätigen . Ein Weiteres "Ok" und man befindet sich wieder in den Datei-Eigenschaften. Die Zugriffsrechte für die Datei lassen sich über die Schaltfläche "Bearbeiten" verändern. Dazu markiert man in der Rubrik "Gruppen oder Benutzernamen" dein Eintrag " Administratoren". Bei "Berechtigungen für Administratoren" ist unter "Zulassen" die Option "Vollzugriff" zu aktivieren. Die anderen Zugriffsarten werden darauf automtisch aktiviert. Ein "OK" speichert die Einstellungen. Folgende Meldung mit "JA" beantworten damit Zugriffsrechte für die Datei automatisch angepasst werden. Entsprechend verfährt man mit den Dateien sppsvc.exe und der sppuinotify.dll Letzter Schritt: Dateien umbenennen Die 3 obigen Dateien müssen nun für das System unbrauchbar gemacht werden . Das Erreichen wir durch simples Umbenennen. Zunächst machen wir die Datei-Endungen der drei Dateien sichtbar, unter der Registerkarte "Ordneroptionen". Die Ordneroptionen befinden sich im Explorer-Menue "Extras" . Unter "Ansicht" ist bei "Erweiterungen bei bekannten Dateitypen" das Häckchen . zu entfernen. Mit "OK" bestätigen. Im System32 Ordner lassen sich nun die 3 Dateien umbenennen. Wir ersetzen die Endungen *.exe und dll einfach in *.old. [/quote] [b]Quelle:[/b] [url]http://MyGully.com[/url] | |
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Absender und Empfänger erstellen für Din A4 Begonnen von Jenni
30. März 2010, 11:53:32 Hallo zusammen, besteht die -möglichkeit Absender und Empfänger zu erstellen für Briefumschläge. Mein Betriebssystem ist Windows 7 und Word 2007 | |
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Keine Bootoptionen im Bios? Begonnen von Surehand
13. Januar 2010, 16:25:05 Liebe Go-Windows Community, ich möchte von einem USB-Stick booten und dafür die Bootoptionen im Bios ändern. Wenn ich beim Hochfahren F1 oder Entf drücke kommt keine Möglichkeit etwas zu bearbeiten. Was muß ich dafür tun Vielen Dank Surehand | |
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Robocopy - für die kleine Datensicherung/Synchronisierung zwischendurch Begonnen von Noone
04. Januar 2010, 14:19:31 In den "Windows Server 2003 Resource Kit Tools" ("rktools") http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=9D467A69-57FF-4AE7-96EE-B18C4790CFFD&displaylang=en ist unter anderem das Programm [b]Robocopy[/b] enthalten. Es handelt sich um ein kleines, aber nichtsdestweniger mächtiges Kopierprogramm von Microsoft auf Kommandozeilenebene. Die Syntax ist denkbar einfach: [b]robocopy <Sourcepfad> <Zielpfad> <Dateien> <Optionen>[/b] Für <Optionen> gibt es verschiedene mächtige Schalter. Die wichtigsten sind [b]/XO[/b] - kopiert nur solche Dateien die im Sourcepfad in neuerer Version enthalten sind als im Zielpfad. [b]/E[/b] - bewirkt, daß auch Unterverzeichnisse des Sourcepfads kopiert werden [b]/XF[/b] - gibt Dateien (ggf. mit Asterisk) an, die nicht kopiert werden sollen. Beispielsbefehle sehen demnach einfach so aus: [b]robocopy C:\Daten D:\Sicherung *.doc /XO[/b] (kopiert alle neueren *.doc von C:\Daten nach D:\Sicherung) [b]robocopy C:\Daten D:\Sicherung *.* /XO /XF *.zip[/b] (kopiert alle neueren Dateien von C:\Daten nach D:\Sicherung, ohne zip-Dateien) [b]robocopy C:\Daten D:\Sicherung *.* /XO /E /XF *.zip[/b] (kopiert alle neueren Dateien von C:\Daten und Unterverzeichnissen nach D:\Sicherung und Unterverzeichnisse, aber ohne zip-Dateien) Daneben gibt es für den fortgeschrittenen Benutzer noch viele weitere Schalter-Optrionen. Wenn man solche Befehle für verschiedene Dateien und Verzeichnisse in eine Batchdatei verfrachtet, können zig bis hunderte solcher Befehle auf einen einzigen Mausklick hin hintereinander abgearbeitet werden. Dann ist man mit seiner Datensicherung in Sekunden immer auf dem Laufenden oder hat z. B. auch seine portablen USB-Sticks etc. immer schnell synchronisiert. Da nicht jeder das ganze rktools-Paket installieren will, habe ich robocopy samt Anleitung mal angehängt. Hier gibt es eine schöne Anleitung und viele weitere Tipps: http://www.wintotal.de/Artikel/robocopy/robocopy.php | |
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Excel Formeln - Sammlung Begonnen von Markus
10. Dezember 2009, 22:34:05 An dieser Stelle bitte nützliche Excel-Formeln schreiben, damit wir eine sinnvolle Formel-Sammlung aufbauen können | |
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Skript zum Einfügen von Autotext Begonnen von OCtopus
04. Oktober 2009, 12:08:48 Ich habe für mich ein kleines Skript gemacht, mit dem ich in jeden Editor (Notepad, Forum etc.) Autotext einfügen kann. Das Skript funktioniert mit der Skriptsprache [b]Autohotkey[/b] http://www.autohotkey.com/download/ Ihr kopiert das Skript in eine Datei mit der Endung "ahk". Eine fertige Datei "Makros.ahk" ist angehängt. Wenn Autohotkey installiert ist, muß das Skript nur doppelgeklickt werden. Es kann auch automatisch gestartet werden, wenn Ihr das Skript (oder eine Verknüpfung) in den Autostart-Ordner legt. [code] /* Der Autotext kann in jeder Textdatei mit folgendem Format enthalten sein: [Autotext] n=nicht mfg=Mit freundlichen Grüßen^a^aMax Meier mvH=Mit vorzüglicher Hochachtung^a^a~MM~ hav=Hochachtungsvoll^a^a~HH~ MM=Max Meier HH=Hans^tHuber In dieser Datei können folgende Besonderheiten verwendet werden (s. Beispiele oben): ^a = Absatz ^t = Tabulator ~xx~ = Verweis auf einen anderen Autotext-Eintrag Die Datei kann in Zeile 26 des Skripts eingetragen werden (voreingestellt: "C:\Zwi\Makros.txt"). Verwendung: Ihr schreibt in den Editor die Kurzbezeichnung des Autotexteintrags (z. B. "mfg"). Das Skript liest mit <Alt-F3> diese Kurzbezeichnung aus und schreibt an diese Stelle den Autotext. Wenn der entsprechende Autotext nicht vorhanden ist bleibt die Kurzbezeichnung (markiert) stehen. */ ; Fügt Makros aus Makros.txt vor der aktuellen Cursorposition ein. ; ShortCut: <Alt+F3> ~!F3:: ; Als <MakroDat> kann hier kann jeder andere Dateiname in jedem anderen Ordner verwendet werden: MakroDat := "C:\Zwi\Makros.txt" ; Markiert die Kurzbezeichnung: IniErg := PreSelection2Makro(MakroDat) ; Fügt jetzt die Ersetzung ein. SendInput, %IniErg% return ;****************************************************************************** ; Ersetzt einen <EString> durch einen Makrostring aus <MakroDat>: Ersetzung(EString, MakroDat) { ; Ersetzt den ermittelten String. ; Holt die Ersetzung: IniRead, IniErg, %MakroDat%, Autotext, %EString%, %A_Space% ; Ersetzt alle Strings zwischen Tilden mit weiteren Ersetzungsstrings. LOOP ; Sucht alle Vorkommen von "~" { StringGetPos, Stelle1, IniErg,~ IF Stelle1<0 Break StringGetPos, Stelle2, IniErg,~, L2 Abfrage := SubStr(IniErg, Stelle1+2, Stelle2-Stelle1-1) IniRead, TildeErg, %MakroDat%, Autotext, %Abfrage%, %A_Space% StringReplace, IniErg, IniErg, ~%Abfrage%~ , %TildeErg%, All } ; Ersetzt Absatzzeichen (^a) etc. mit AHK-typischen Befehlen. StringReplace, IniErg, IniErg,^a,`n, All StringReplace, IniErg, IniErg,^t,{TAB}, All Return IniErg } ;****************************************************************************** ; Ermittelt das letzte Wort vor der aktuellen Cursorposition: PreSelection() { ; Sichert den Inhalt des Clipboards und leert das Clipboard. AlterClipboardInhalt := ClipboardAll ; Sichern des Inhaltes von Clipboard Clipboard = ; 1. Teil: Ermittelt den zu ersetzenden String. Länge := 0 SonderZ := ".,?,;" LOOP ; Ermittelt das maßgebliche ganz Wort vor der aktuellen Cursoposition { Send, +{LEFT} ; Ein makiertes Zeichen nach links Auswahl := Selection(true) ; ermittelt die aktuelle Markierung StringLeft, Links, Auswahl, 1 ; Das äußerste linke Zeichen der Markierung CharNr := ASC(Links) IsSonderZ := false IF Links in ä,ö,ü,Ä,Ö,Ü,ß IsSonderZ := true ; Steigt aus bei Leerzeichen, Sonderzeichen, Absatzzeichen etc. ; Es gelten nur Ziffern, Buchstaben und Umlaute: IF NOT ((CharNr>=48 AND CharNr<=57) OR (CharNr>=65 AND CharNr<=90) OR (CharNr>=97 AND CharNr<=122) OR IsSonderZ) GoTo Zurück ; Wenn es nicht mehr weiter nach Links geht (Dateianfang) IF StrLen(Auswahl)=Länge GoTo Fertig StringLen, Länge, Auswahl } Zurück: ; Geht wieder eine Cursorposition nach Rechts: Send, +{RIGHT} Fertig: ; Ermittelt die maßgebliche jetzt aktuelle Markierung: Auswahl := Selection(true) ; Zurücksichern des alten Clipboardinhalts: ClipBoard := AlterClipboardInhalt ; Alten Inhalt des Clipboards wiederherstellen Return Auswahl } ;****************************************************************************** ; Kombination aus PreSelection() und Ersetzung() PreSelection2Makro(MakroDat) { ; Ermittelt den zu ersetzenden String: Auswahl := PreSelection() ; Ersetzt den ermittelten String: IniErg := Ersetzung(Auswahl, MakroDat) Return IniErg } ;****************************************************************************** ; Ermittelt den aktuell markierten Text, die aktuell markierte Datei etc.: Selection(OhneSichern = false, Warten = 5) { IF NOT OhneSichern AlterClipboardInhalt := ClipboardAll ; Sichern des Inhaltes von Clipboard Clipboard = Send ^c ; Kopiert die Datei ClipWait, %Warten% ; Warte auf neuen Inhalt im Clipboard. 5 wg. Netzlaufwerken, die ggf. langsamer sind. RückG := ClipBoard ; Speichern des Namens zur weiteren Verarbeitung IF NOT OhneSichern ClipBoard := AlterClipboardInhalt ; Alten Inhalt des Clipboards wiederherstellen Return RückG } [/code] | |
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.bat datei erstellen! Brauche Hilfe!!!! Begonnen von need help- get help
« 1 2 07. März 2009, 00:50:09 Hallo, ich würde gerne mal ein bisschen über .bat datein wissen, denn ich möchte gerne ein Programm per .bat datei (oder wenns auch anders geht anders). Bei jedem systemstart automatisch ausführen soll diese .bat oder sonstige datei das Programm und vorallem im hintergrund damit ich nicht jedesmal die startmeldung des Programms sehen muss und es also quasi immer aktiviert ist!!! Hat jemand vllt. ahnung davon und kann mir da weiterhelfen oder kennt einer ne gute seite für sowas, oder falls ihr euch damit auskennt bzw. mir erklären könnt wie das alles funktioniert und wie man das alles aufbaut... Oder vorlagen für .bat dateien zb.: befehl zum öffnen /schließen (wenns des gibt auch im hintergrund öffnen/schließen) oder andere sachen mehrere anwendungen gleichzeitig öffnen/schließen timer zum runterfahren oder am besten wenns des gibt en timer das der PC nach bestimmter zeit oder uhrzeit hochfährt!! Des wäre echt klasse^^ :D yupi danke im Vorraus __________________________________________________________________________________________________ [glow=red,2,300][u][b]Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten [/b][/u][/glow] | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun. Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54 [b]Was muss ich als Opfer tun?[/b] Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen: [b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b] So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern. [b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b] Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren: •Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und •bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und •hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und •hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls •hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin. [b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht. Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. [b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b] Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen [b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b]. [b]http://verbraucherzentrale.de/[/b] Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu. Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse. [b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b] Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme: 5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht! Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab. Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt | |
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24 Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar :] [size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen [/color] [/size] | |
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eigene E-mail erstellen Begonnen von Gryver
11. Dezember 2008, 21:53:15 Wie kann man eine email erstellen wie z.B beispiel@und daas man dan hinter dem @was anderes schreiben kann als hotmail oder so mfg gryver | |
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Linux nur mit Konsole gesucht Begonnen von Duggi
14. November 2008, 21:28:31 Hi, wie ihr schon gelesen habt,suche ich eine kleine linuxversion ohne graphische benutzeroberfläche,also nur mit konsole. irgendwie find ich nur was mit über 4gb. kann mir vielleicht jemand einen tipp geben oder einen link schicken? | |
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Batch Datei erstellen? Begonnen von Puck
27. Oktober 2008, 14:21:31 Hallo zusammen, wie einige von euch sicher wissen bin ich in einem Web Radio aktiv. Da wir nun einige Änderungen, Videostream etc, vorgenommen haben brauchten wir auch nen neuen Hausplayer. Die Wahl fiel auf den VLC in der Portabel Version. Soweit zum Hintergrund. Das ganze per .bat so zu starten das unser Stream Automatisch abgespielt wird ist uns schon gelungen, nur startet man den Player neu ohne über die .bat zu gehen, bleibt der Stumm. Wie kann ich das per .bat regeln das unsere URL als Standart Stream eingetragen wird? Standart Streams spielt der beim Öffnen automatisch ab. MfG dat Puck | |
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Die Methode "Execute" im Word-VBA "FileSearch"-Objekt funktioniert nicht mehr Begonnen von Jean Raul
16. Oktober 2008, 12:04:05 Seit den gestrigen Word 2003-Updates funktioniert bei mir unter WinXP die Methode "Execute" im Word-VBA "FileSearch"-Objekt nicht mehr. Hat jemand Ähnliches erlebt oder kann das mal nachprüfen? Ich meine z. B. folgenden Code (etwas abgewandelt aus den VBA-Beispielen): [code] With Application.FileSearch .FileName = "99*.*" .LookIn = "C:\My Documents" .Execute 'Hier wird komischerweise immer 0 ausgegeben: MsgBox .FoundFiles.Count 'Das funktioniert dann natürlich auch nicht: For I = 1 To .FoundFiles.Count MsgBox .FoundFiles(I) Next I End With [/code] .FoundFiles.Count liefert bei mir seit gestern immer 0, auch wenn die gesuchte Datei ganz sicher und auf jeden Fall existiert. Bis zu den gestrigen Updates lieferte .Execute immer die korrekte Anzahl der gefundenen Dateien. Was ist los? |
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Ich gehe bewusst nicht auf die links weil ich Viren vermute oder Täusche ich mich jetzt? Der zweite link mit dem Spam hinweiß benutze ich auch nicht.
Entweder ist es www . kredit68 . com oder auch www . nkredit . com. Ich wunder mich nur wo ich mir diese Spam Mails eingefangen habe und was da für Viren hinter stecken, bzw. was für Abzocke.
Vielleicht hat ja wer von euch da Erfahrung mit gemacht und kann mir ein bisschen Klarheit verschaffen.
Danke schon mal :wink
[move]Grüße Frithjof[/move]