Ab Januar 2009 sind in Deutschland schnurlose Telefone nach dem analogen Übertragungsstandard CT 1+ verboten. CT 1 + nutzt Frequenzbereiche, die ausschließlich für den Mobilfunk zur Verfügung stehen sollen. Von dem allgemeinen Entzug der Betriebserlaubnis betroffen ist auch der digitale Übertragungsstandard CT 2. Nicht betroffen sind DECT-Geräte: Die von diesem Standard verwendeten Frequenzen zwischen 1880 und 1900 MHz sollen für die Allgemeinheit noch bis mindestens 2013 benutzbar bleiben.
Dem NDR zufolge sind in Deutschland noch zahlreiche CT-1+-Geräte in Betrieb und werden teilweise auch noch verkauft, obwohl seit dem 1. Januar 2001 keine neuen Gerätetypen dafür zugelassen wurden.
Die [url=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/65ce5ec270ffa79974afdff84734be58,0/FAQ/Schnurlose_Telefone_uy.html][color=blue][b]Bundesnetzagentur[/b][/color][/url] droht den Telefonbesitzern stattdessen mit einem potentiell hohen Kostenrisiko, wenn die Geräte weiter betrieben werden und die neuen Frequenzinhaber stören: Unter anderem durch Messungen zur Ermittlung der Störungsquelle sollen der Regulierungsbehörde zufolge vierstellige Summen zustande kommen. Hinzu kommt eventuell ein Ordnungswidrigkeitenbußgeld.
Ab Januar 2009 sind in Deutschland schnurlose Telefone nach dem analogen Übertragungsstandard CT 1+ verboten. CT 1 + nutzt Frequenzbereiche, die ausschließlich für den Mobilfunk zur Verfügung stehen sollen. Von dem allgemeinen Entzug der Betriebserlaubnis betroffen ist auch der digitale Übertragungsstandard CT 2. Nicht betroffen sind DECT-Geräte: Die von diesem Standard verwendeten Frequenzen zwischen 1880 und 1900 MHz sollen für die Allgemeinheit noch bis mindestens 2013 benutzbar bleiben.
Dem NDR zufolge sind in Deutschland noch zahlreiche CT-1+-Geräte in Betrieb und werden teilweise auch noch verkauft, obwohl seit dem 1. Januar 2001 keine neuen Gerätetypen dafür zugelassen wurden.
Die [url=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/65ce5ec270ffa79974afdff84734be58,0/FAQ/Schnurlose_Telefone_uy.html][color=blue][b]Bundesnetzagentur[/b][/color][/url] droht den Telefonbesitzern stattdessen mit einem potentiell hohen Kostenrisiko, wenn die Geräte weiter betrieben werden und die neuen Frequenzinhaber stören: Unter anderem durch Messungen zur Ermittlung der Störungsquelle sollen der Regulierungsbehörde zufolge vierstellige Summen zustande kommen. Hinzu kommt eventuell ein Ordnungswidrigkeitenbußgeld.