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DVD / Blueray Laufwerk LG CH08 läuft nicht - hängt PC auf Begonnen von galaktia
07. Februar 2010, 19:56:08 Hallo, ich habe ein Problem mit meinem neu erworbenen Blueray-Player/DVD Brenner LG CH08. Ich habe mir vor ein paar Tagen eine neue Grafikkarte zugelegt (ATI RADEON HD5770). Diese Karte wurde eingebaut und sie läuft auch. Nun habe ich zusätzlich ein neues Laufwerk, und zwar das o.g. von LG, gekauft. Auch dieses wurde angeschlossen. Laut Info sollten das Gerät unter Windows Vista ohne extra Treiber laufen. Das System erkennt das Laufwerk auch als BD-Rom Laufwerk. Ich kann auch mit der rechten Maustaste auf die Informationen gehen. Allerdings kann ich keine CD, DVD oder Blueray Disk abspielen. Das Laufwerk fängt an einzulesen, hängt sich dann aber auf. Jetzt meine Frage: Woran könnte das liegen? Bei dem Laufwerk befand sich auf der CD noch ein BD Advisor -Check. Dieser sagt immer, dass die Grafikkarte unbekannt ist und aufgrund fehlender Grafikkartentreiber der Betrieb von BD nicht möglich ist. Weiterhin habe ich bei Ereignisbericht folgenden Fehler gefunden: CD-Rom Ereignis-ID 15 Für Antworten wäre ich dankbar. Vielen Dank im Voraus. Betriebssystem: Windows Vista Ultimate 64bit Internet-Verbindung: DSL/Kabel bis 2MB/s Mainboard: MSI MS 7369 Prozessor: AMD Athlon 64 x2 DCP 4200+ Arbeitsspeicher: 2,00GB Grafikkarte: ATI Radeon HD5770 | |
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Systemwiederherstellung: Wo finde ich passende Treiber? Begonnen von Isaac111
« 1 2 3 4 25. Juli 2009, 23:06:45 Hallo erstmal: Mein Laptop fiel mir heute auf den Boden und seitdem funktioniert er nicht mehr richtig. Ich schalte ih ein und bekomme die Meldung dass er eine boot Datei nicht finden kann, er fand sie dann anscheinend auf meiner recovery cd: Auf jeden Fall kommt dann der normale Ladebalken und dann ein Bluescrteen und nach einiger Zeit die Systemwiederherstellungsoptionen: "Wählen Sie ein zu reparierendes Betriebssystem aus." Es wird keines vorgeschalgen und es steht dabei: "Klicken Sie auf Treiber laden, um die Treiber für die Festplatten zu laden, falls das gesuchte Betriebssystem nicht aufgeführt ist." Ich klicke drauf und werde aufgefordert das Installationsmedium einzulegen, aber bei diesem Laptop habe ich keine DVD oder iurgendwas mit WIndows mitbekommen, es war schon von Anfang an drauf... Auf der vorhin benutzten CD befindet sich ein System32 Ordner: Bin ich hier richtig und wo kann ich die benötigten Treiber finden???? Wozu bruache ich überhaupt um WIndos zu reparieren die Treiber meiner Festplatten oder besser gesagt, warum benötige ich diese Treiber um mein Betriebssystem auszuwählen??? Ich hoffe es kann mir hierbei jemand helfen: Daten HP Pavilion dv6500 System: Windows Vista Home Premium 32 Bit AMD Turion 64 X2 Prozessor nVidia Graphikkarte [url]http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/document?docname=c01179055&lc=en&dlc=en&cc=at&lang=en&product=3466573[/url] | |
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Unzufrieden mit TuneUp 2009 Begonnen von OCtopus
09. Januar 2009, 13:42:46 Gestern ließ sich bei mir wieder einmal ein Programm nicht über die Standard-Deinstallationsroutine deinstallieren. Es blieb mir nichts anderes übrig, als die Programmordner manuell zu löschen. Danach habe ich voll Hoffnung den Registry-Cleaner von TuneUp laufen lassen und gedacht, der räumt mir jetzt die überflüssigen Sachen aus der Registry. Diesen Vorgang habe ich nach mehrmaligem Neustart mehrmal wiederholt. Pustekuchen. Auch nach mehrmaliger "Reinigung" blieben über [b]460 Einträge[/b] in der Registry übrig, die auf das händisch entfernte Programm verwiesen haben und dabei sogar hunderte von eindeutig fehlerhaften Einträgen, weil sie auf den gar nicht mehr vorhandenen Programmordner verwiesen haben. Es blieb sogar so viel in der Registry übrig, daß mir eine Neuinstallation des Programms immer mit dem Hinweis verwehrt wurde, es sei schon installiert und ich solle es erst entfernen, bevor ich neu installiere. Erst als ich mit dem "Registry Workshop" alles, was irgendwie auf dieses deinstallierte Programm Bezug nahm, von Hand entfernt hatte, konnte ich neu installieren. Wofür brauche ich dann eigentlich den Registry-Cleaner von TuneUp? Kann man vergessen. Was meint ihr? | |
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Vista Ruckelt Begonnen von Kuddelmuddel
« 1 2 19. Oktober 2008, 00:30:57 Hallo Probs, Bin neu hier und habe direkt ein Problem: Ich bin Besitzer von Vista Home Premium 64 Bit Edition, kann diese aber nicht nutzen da nach der Installation des Grafiktreibers das System anfängt an zu hängen, und dies selbst auf dem Desktop ohne das irgentwelche Programme im Hintergrund laufen. Am System kann es eigentlich nicht liegen: AMD Phenom 9850 Quad Core 2,50 ghz 4 gb Ram Geforce 9800 GX2 Weder der von der Nvidia Seite bezogene Treiber, noch der mit Windows Update bezogene behebt das Problem. Habe auch frühere und Beta Treiber versucht, kein Erfolg. Es laufen auch keine Virenprogramme , Defender und Windows Firewall sind aus. Nur Treiber für Wlan Stick ist Installiert, System ist sonst Jungfräulich. Habe dieses Problem seit einem halben Jahr und hatte zwischendurch Xp Home drauf, lief einwandfrei. Problem bei Vista mit Nvidia Treibern sind bekannt, aber die meisten treten bei spielen auf aber doch nicht bereits im Leerlauf ?( Bitte um Rat bin am Verzweifeln :O MFG | |
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Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden Begonnen von Blumenkind
27. September 2008, 19:18:02 [color=blue]Privatkopien[/color] Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus. Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche. Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden. [color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color] Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand. Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen. [color=blue]Online-Videorecorder[/color] Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten. Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm. [color=blue]Musik- und Video-Streams[/color] Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird. [color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color] Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen. iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen. Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt. [color=blue]Filesharing[/color] Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs. Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden. Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung". Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre. [color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color] Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht. Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist. [color=blue] Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color] Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten. Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen. Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist. Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt. Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a> | |
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Mein CD Laufwerk liest nichts mehr Begonnen von flo.dornbirn
31. Juli 2008, 20:44:14 Hallo Leute ich bin ganz neu hier weil ich eine wichtige frage habe. also folgendes mein cd laufwerk meines laptops sony vaio VGN-NR21S liest nichts mehr wenn ich auf geräte manager gehe in windows vista home dann steht : das gerät kann nicht gestartet werden (code 10) ich weiß nicht ich habe nie etwas gemacht was es beeinträchtigen könnte! das laufwerk kommt von matshita dvd-ram uj870qj ata devicr. auch wenn ich auf treiber aktualisieren gehe dann kommt er mit alle treiber sind auf dem neuesten stand. ih bin schon voll verzweifelt bitte um hilfe ! danke schon im voraus PS- der laptop ist erst 2-3monate alt ??? tschau |
ich ziehe in Erwägung neben meinem Hauptaccount einen zweiten zu eröffnen. Hintergrund ist meine Annahme, dass ich mit meinem 80er Charakter auf dem Hauptaccount schnellstmöglich einen Charakter auf dem zweiten Account hochziehen kann, indem ich diesen durch Instanzen ziehe und bei Quests begleite.
Hat damit jemand schon Erfahrung und kann mir ein Statement geben, ob sich meine Annahme bestätigen lässt oder aber es eher einer reinen Geldverschwendung entspricht?
[color=red][i]edit by netzmonster
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