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Vista SB OEM verkaufen Begonnen von iostream86
24. November 2010, 11:44:17 windows vista verkaufen go-windows forum yms zwu internet win7 bge version win aktivieren kaufen problem nutzen registrierung download bgq installation downloaden ohne yahoo spiele habe installieren 2009 keine aktivierung search | |
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Dragon Age : Origins gebraucht kaufen was ist mit den exklusiven Inhalten? Begonnen von 73r0C007
25. Mai 2010, 16:36:02 Hallo, ich will mir Dragon Age : Origins original kaufen. Ich habe das Spiel noch nicht, finde es aber von den Videos her, die ich bereits gesehen habe total geil. Nun zu meiner Frage, wenn ich mir das Spiel gebraucht kaufe, wird es sehr wahrscheinlich so sein, dass die ganzen Zusatzinhalte schon benutzt sind. Kann ich diese Codes irgendwie auf meinen Acc übertragen oder für mich Nutzbar machen ohne dass ich mit dem ursprünglichen Besitzer in Kontakt stehe, sprich seinen Acc nicht nutzen kann? Schon im voraus vielen Danke. | |
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Gamesload Frage Begonnen von Link_it
04. September 2009, 20:29:43 Hey, Ich möchte gerne bei Games Load ein spiel downloaden -> Kaufen. Wie sicher ist das, Gibt es dort versteckte kosten? Ich will nämlich nich in so ein Vertrag reinkommen wo ich monatlich abdrücken muss. Was wisst ihr dadrüber? Mfg Link_it | |
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Upgrade-Recht auf Windows 7! Begonnen von schreibermühle
« 1 2 02. Juli 2009, 08:30:58 Morgen Leute, Microsoft Windows-Newsletter 30. Juni 2009 dass Sie sich auf Windows 7 im Oktober freuen, verstehen wir gut. Aber das ist kein Grund, die geplante Anschaffung eines neuen PCs auf den Herbst zu verschieben. Denn ab sofort bekommen Sie beim Kauf eines Computers mit Windows Vista Home Premium, Windows Vista Business oder Windows Vista Ultimate ein Upgrade-Recht auf Windows 7! Und dabei fallen lediglich Bearbeitungs- und Versandgebühren an (abhängig vom Anbieter beziehungsweise Hersteller). Eine ebenso komfortable Upgrade-Option sichern Sie sich auch, wenn Sie Windows Vista in einer System Builder Version erwerben. Einlösung per Coupon auf dieser [url]https://windows7upgradeoption.com/Landing.aspx[/url]Webseite ab 22. Oktober. Weitere Informationen, die Voraussetzungen und teilnehmenden Hardware-Partner für das Windows 7-Upgrade finden Sie ab sofort im Internet. [url]http://www.microsoft.com/germany/windows/buy/offers/upgrade.aspx[/url] | |
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Bioshock PC = SecuROM = Rootkit? Begonnen von GinoCazino24
21. Oktober 2008, 15:21:54 Hi, hab mir gestern die Demo zu Bioshock (PC) runtergeladen um zu sehen ob das mein neuer Laptop mitmacht.Das Spiel lief einwandfrei und ich dachte mir dass ich mir das bei Amazon gebraucht für paar € kaufen kann und muss nicht 50 € für die PS 3 Version ausgeben.Gesagt getan.Habs Gestern direkt bestellt und lese heute dass die dieses Scheiss SecuROM verwenden Evil Evil Evil Das haben die sogar bei der Demo verwendet (wofür auch immer)!!! Aber einige Seiten berichten, dass Bioshock zwar SecuROM verwendet,jedoch kein rootkit. Ist dem glauben zu schenken? Kann ich also Bioshock ohne schlechtes Gewissen Installieren oder soll ich es direkt weiter verkaufen böse ? Gibts irgendwelche Tricks womit ich dieses scheiss SecoROM wegkrieg?! Der jenige der auf die Idee von SecuROM gekommen ist soll mal ordentlich die Fresse poliert werden!!!! Far Cry 2 soll das wohl auch verwenden Evil Evil Evil !!!! | |
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Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden Begonnen von Blumenkind
27. September 2008, 19:18:02 [color=blue]Privatkopien[/color] Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus. Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche. Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden. [color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color] Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand. Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen. [color=blue]Online-Videorecorder[/color] Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten. Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm. [color=blue]Musik- und Video-Streams[/color] Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird. [color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color] Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen. iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen. Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt. [color=blue]Filesharing[/color] Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs. Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden. Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung". Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre. [color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color] Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht. Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist. [color=blue] Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color] Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten. Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen. Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist. Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt. Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a> | |
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Microsoft Store öffnet seine Internet-Pforten Begonnen von ossinator
03. Juni 2008, 13:24:19 Über Microsoft Store ist es möglich, Microsoft-Software zu erwerben und herunterzuladen. Unterteilt ist das Portal in den Rubriken "Windows", "Office", "Heim + Finanzen" und "Design + Entwicklung". Als Betriebssystem ist nur Windows Vista erhältlich, das als Vollversion für 179 Euro (Home Basic), 219 Euro (Home Premium), 299 Euro (Business) und 309 Euro (Ultimate) jeweils inklusive Service Pack 1 erhältlich ist. Zusätzlich bietet Microsoft auch diverse Vista-Upgrade an. Darüber hinaus sind im Microsoft Store auch unterschiedliche Office-2007-Versionen, Microsoft Math, Works 9, Expression Web und Expression Media verfügbar. OEM-Versionen sucht man vergebens, was den Kauf eines Vista-Betriebssystems preislich unattraktiv werden lässt.A ber auch bei den anderen Microsoft-Produkten ist der Microsoft-Store nicht unbedingt günstig. Bei Amazon und Alternate sind beispielsweise Microsoft Office Home and Student 2007 für derzeit knapp unter 100 Euro erhältlich, während Microsoft selbst für die Download-Version im Microsoft Store satte 139 Euro verlangt. Gar 90 Euro günstiger ist Office 2007 Standard bei Amazon, wo es für 459 Euro erhältlich ist, während im Microsoft Store 549 Euro verlangt werden. Erreichen könnt Ihr den Microsoft-Store [url=https://emea.microsoftstore.com/DE/][b][color=blue]hier[/color][/b][/url] | |
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Vista 32bit auf 64 bit upgrade????? |
es steht ja bald das große Fest vor der Tür und ich hab mich mal selbst beschenkt, indem ich mir windows 7 bestellt. ^^ So jetzt habe ich eine Windows Vista 64-Bit Ultimate System Builder Version hier liegen. Ich habe mir überlegt, das ich meinem kleinen Schwager die schenke.
Ich denke es versteht sich von selbst, das der ne ganz andere Hardware hat als ich. Und ich musste mein Vista schon mehr als 5 mal neu Installieren. Mal wegen Systemfehlern, mal wegen neuer Hardware.
Nun meine frage. Kann ich ihm diese Version ohne weiters geben bzw. sie evtl. bei ebay verkaufen? Die Aktivierung ging immer automatisch via Internet. Ich meine mal gehört zu haben, das sich die Hardware nur 3 mal ändern darf und danach kann man Vista nicht mehr Installieren bzw. aktivieren.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
MFG IOS