Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort wasserzeichen | |
---|---|---|
0 Antworten 2949 Aufrufe |
Word 2010 - Hintergrundbild/Benutzerdefiniertes Wasserzeichen | |
12 Antworten 30260 Aufrufe |
Windows 7 Outlook Signatur erstellen Begonnen von pastorale
13. November 2009, 10:04:59 Leider ist es mir nach Installation von Windows 7 nicht mehr möglich eine Signatur in Outlook 2003 für meine Mails zu erstellen. Das ging unter XP Problemlos. Habe ich etwas übersehen? Brauche ich Office 2007 oder muß auf 2010 warten? | |
4 Antworten 20388 Aufrufe |
PDF Drucker für Win 7 RC1 Begonnen von Sariana
19. Mai 2009, 16:50:16 Hallo zusammen, habe über die Suchfunktion nichts gefunden. Ich suche einen funktionierenden PDF-Drucker für die 64Bit variante. Free PDF läuft nicht da sich der Druckertreiber nicht installieren lässt. LG Sari | |
96 Antworten 25993 Aufrufe |
Vista SP2 Begonnen von Specialforces
« 1 2 ... 6 7 » 04. März 2009, 18:05:31 Also ich habe gerade das SP2 von Windows Vista installiert und hoffe, dass das kein zu großer Fehler war. Ersteinmal nervt es mich, dass jetzt immer unten rechts in der Ecke "Windows Vista (TM) Evaluierungskopie Build 6002" steht. Zudem erkennt der mein Virenpogramm nicht mehr. Habe Avira. Jetzt ist da immer in der Symblolleiste dieses rote Schild mit dem weißen Kreuz, obwohl Avira eingeschaltet ist. GIbt es sonst noch Änderungen? PLS Help ME! MFG Specialforces | |
9 Antworten 15128 Aufrufe |
Scansoftware gesucht Begonnen von Nirco
03. Januar 2009, 11:55:58 Hallo! Ich besitze den Fachbettscanner [b]CanoScan LiDE90[/b]. Die mitgelieferte Scannersoftware entspricht nicht meinen Vorstellungen. Daher bin ich auf der Suche nach einer besseren Scannersoftware. Mindestanforderungen an die Scannersoftware: 1. Scanvorschau 2. Auswahl des zu scannenden Beriches (Ich will nicht immer eine ganze Seite, sondern Teile davon scannen.) 3. Einfache Übernahme des gescannten Textes in MS Word 4. Ein gutes OCR (Texterkennungsprogramm) 5. Kompatibilität mit Vista und natürlich mit dem Scanner Wer hat einen Vorschlag? Viele Grüße Nirco | |
0 Antworten 6041 Aufrufe |
Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden Begonnen von Blumenkind
27. September 2008, 19:18:02 [color=blue]Privatkopien[/color] Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus. Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche. Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden. [color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color] Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand. Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen. [color=blue]Online-Videorecorder[/color] Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten. Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm. [color=blue]Musik- und Video-Streams[/color] Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird. [color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color] Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen. iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen. Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt. [color=blue]Filesharing[/color] Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs. Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden. Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung". Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre. [color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color] Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht. Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist. [color=blue] Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color] Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten. Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen. Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist. Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt. Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a> | |
0 Antworten 6954 Aufrufe |
Auto Collage 2008: Fotocollagen-Tool von Microsoft erschienen Begonnen von Blumenkind
08. September 2008, 19:23:24 Auto Collage 2008 wurde von der Microsoft-Forschungsabteilung in Cambridge entwickelt und ist sehr leicht zu bedienen. Der Nutzer wählt einfach die gewünschten Fotos in seinen Ordnern aus. Das Programm generiert daraus dann automatisch eine Collage mit nahtlosen Übergängen. Unpassende Bilder und Bildwiederholungen sortiert das Tool selbstständig aus. Das Foto kann in der Größe angepasst und ausgedruckt werden. Obwohl Auto Collage 2008 aus den Microsoft-Laboren kommt, gehört es nicht zu den Windows-Live-Diensten, sondern muss auf dem Rechner installiert werden. Eine Webanwendung wäre laut Sol technisch zwar möglich, könnte aber Bandbreitenprobleme bereiten, wenn Nutzer eine hohe Anzahl großer Bilder hochladen. Das hielte Anwender letztlich davon ab, das Tool zu nutzen. Auto Collage 2008 kostet in der Vollversion umgerechnet circa 25 Euro. Die kostenlose 30-Tage-Testversion blendet ein Wasserzeichen in die fertige Collage ein. Derzeit gibt es das Programm nur auf Englisch, bei genügend Nachfrage erwägt Microsoft auch Versionen in anderen Sprachen. <a href=http://research.microsoft.com/AutoCollage/Download.aspx>[color=blue][u][b]Download[/b][/u][/color]</A> Quelle: <a href=http://www.pcwelt.de/start/software_os/audio_video_foto/news/178849/fotocollagen_tool_von_microsoft_erschienen/>PC Welt</A> | |
7 Antworten 10971 Aufrufe |
[Picasa] Neue Version Begonnen von ossinator
14. September 2007, 15:06:41 Das Google-Bildverwaltungsprogramm Picasa ist in der neuen Version 2.7 Build 37.29 erschienen. Neu ist unter anderem die Unterstützung des RAW-Bildformates für die Canon 40D. [i]Neuerungen[/i] - Added support for RAW pictures from the Canon 40D - Fixed a case where certain RAW pictures appeared overexposed - Full-screen preview using Ctrl-Alt now works again - Fixed a case where uploading to Picasa Web Albums could result in an immediate “failed to connect” error. [url=http://picasa.google.com/intl/de/][color=blue][b]Picasa-Download[/b][/color][/url] [b]Oh Gott, schon wieder Google[/b] |
ich habe ein Problem mit dem Hintergrundbild (Benutzerdefiniertes Wasserzeichen) das gedruckt stark von der Farbintensivität von dem in dem Dokument o. der Informationsvorschau (vor dem Ausdruck) dargestelltem, abweicht. Die Farbe ist so kräftig, dass die Schrift nur noch schwer lesbar ist.
Mit einer der vorgegeben Skalierungsmöglichkeiten (in %) habe ich die optimale Farbdarstellung hinbekommen. Bild sowie Text sind gleichermaßen gut erkennbar. Wende ich die Möglichkeit (Ausgewaschen) an, bleibt zwar der Text kräftig aber das Hintergrundbild wird so hell, dass es kaum erkennbar ist. Daher stellt sich die Frage, warum ein Ausdruck nicht so er[attachimg=2]folgt, wie im Dokument abgebildet??? Ich würde mich freuen, wenn sich jemand hiermit auskennt und mir helfen kann (2 Bilder zur Ansicht habe ich angehängt!)