Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort inteernet | |
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun. Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54 [b]Was muss ich als Opfer tun?[/b] Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen: [b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b] So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern. [b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b] Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren: •Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und •bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und •hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und •hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls •hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin. [b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht. Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. [b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b] Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen [b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b]. [b]http://verbraucherzentrale.de/[/b] Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu. Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse. [b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b] Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme: 5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht! Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab. Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt |
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Ich brauche hilfe meine Internet Explorer funktioniert nicht! Begonnen von karakoclu
« 1 2 01. September 2008, 12:08:33 Hallo bei mir Laptop wollte ich Internet Explorer 8 Beta instalieren die neue version aber ich kann nicht ich habe Windows Vista Home Premium da steht (Ein älterer Build von Internet Explorer 8 ist bereits auf dem Computer instaliert. Sie müssen diesen Build entfernen,bevor Sie die neueste Version von Internet Explorer 8 installieren können.) aber ich finde ist das nicht bitte helfen sie mir. Danke |
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2 Antworten 5579 Aufrufe |
Der neue MS-Browser heißt Internet Explorer 8 Begonnen von Katrin M.
06. Dezember 2007, 11:02:40 Der neue IE soll einfach 8 heißen ... :). Nach Gerüchten soll eine erste Beta des Internet Explorer 8 noch im Dezember 2007 erscheinen. Weitere Informationen siehe hier: http://golem.de/0712/56414.html |
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4 Antworten 50846 Aufrufe |
Internet-Zugriff nur lokal Begonnen von hyneck
21. Oktober 2007, 21:44:59 Hallo, meine Konfiguration: Medion Vista-Laptop, t-Sinus 154 Basic3 als DSL-Router und nochmals einen t-Sinus 154 Basic3 als Repeater daran angeschlossen mit WEP-Verschlüsselung, MAC-Filter. das Problem: eine Verbindung mit dem Drahtlosnetzwerk ist problemlos möglich, per DHCP wird eine IP-Adresse etc zugewiesen. Der Zugriff auf den Router klappt, nur ins Internet komme ich nicht. Im Netzwerk- und Freigabecenter wird angezeigt dass eine Verbindung zwischen PC und Router steht, zwischen Router und Internet aber nicht (Kreuz statt grüner Linie): "Zugriff nur lokal" Mit Windows XP klappt das Ganze, manchmal klappt es auch am Medion-Laptop, aber sehr selten. Ich weiss dass dies ein weitverbreitetes Problem ist und ich nicht grundsätzlich was falsch mache (da die Verbindung ins Internet ja manchmal klappt). Leider hab ich noch keine Antwort darauf gefunden. Danke im Vorraus für eure Hilfe!!! Grüße, Gregor |
ich gehe mit meinem Laptop per Wlan ins Netz! Heut hab ich die Wlan-Verschlüsselung von WEP auf WPA2-PSK gesetzt. Seit dem kommt es alle paar Minuten dazu, dass die Wlan Verbindung für ein paar Sekunden unterbrochen wird und der Laptop die Verbindung augenblicklich wieder aufbaut! Downloads usw. brechen in dieser Zeit allerdings ab, deswegen ist das sehr nervig! Hat einer ne Idee, woran das liegen kann? Habe Vista Home Premium, der Router kommt von O2 (Surf&Phone), mein Netzwerkadapter: Intel WiFi Link 5100 AGN! Treiber sind alle aktuell! Als das Wlan WEP verschlüsselt war trat das Problem nicht auf! Ich hoffe jemand weiß einen Rat!
Gruß!