Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort echtheitszertifikat | |
---|---|---|
1 Antworten 3338 Aufrufe |
Handel mit Software-Echtheitszertifikaten rechtswidrig Begonnen von netzmonster
20. Mai 2009, 11:53:55 lizenz windows echtheit programm 2008 ohne vista ultimat hersteller preis mann hardwaretausch gelabelt go-windows oem-treiber erhalten sie vom hersteller ihres computers drauf microsoft sachen echtheits bit business passwort recovery window gleicher eines wechseln computers aktivierungscode installirt | |
3 Antworten 7419 Aufrufe |
Vista OEM SB das Gleiche ? wer kennt sich .. Begonnen von murph2222
02. März 2007, 10:06:35 Hallo , Ich hab grad meine "Neue" Version Vista Ultimate bekommen die ich bei ebay erworben hab > http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=003&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&viewitem=&item=130082219126&rd=1&rd=1 Nun bin ich aber etwas verunsichert da auf dem Echtheitszertifikat "Windows Vista Ultimate OEM Software" steht und ich ja nun laut Angebot eine SB erworben hab , auf meine Anfrage beim Händler sagte man mir das OEM zwar draufsteht aber es eine SB ist und das eh das gleiche wär !????? ..kann ich irgendwie nicht nachvollziehen ! Frage ist nun - was tun sich auf die Aussage des Händlers verlassen oder beim Neuerwerb eines Mainboards nochmal zahlen denn laut einiger Quellen im Net ist bei MB wechsel eine Neue Lizenz zu kaufen bei OEM was bei SB ja nicht der fall sein soll .... Gruss |
Unterschleißheim, 20. Mai 2009. Am 12. Mai 2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Az. 11 W 15/09) entschieden, dass durch den Vertrieb einzelner Microsoft Echtheitszertifikate (sogenannte Certificates of Authenticity, kurz COAs) sowohl die Urheberrechte als auch die Markenrechte von Microsoft verletzt werden. Der auf Urheberrecht spezialisierte 11. Zivilsenat des OLG Frankfurt ließ dabei offen, ob COAs "neben ihrer Funktion, die Echtheit eines bestimmten Softwareprogramms zu bestätigen, zugleich eine Art Lizenzfunktion haben". Denn selbst wenn COAs auch (Lizenz-)Rechte verkörperten, wären sie einzeln nicht ohne Zustimmung von Microsoft übertragbar. Das Gericht stellt ausdrücklich klar, dass sich der Verkäufer der Echtheitszertifikate nicht auf den Einwand der Erschöpfung berufen kann, da Erschöpfung nur beim Vertrieb körperlicher Werkstücke eintritt und nicht bei online zugespielten Computerprogrammen oder bei reinen Volumenlizenzverträgen. In der Entscheidung wird die Rechtslage unter Hinweis auf das Urteil des OLG München (Az. 6 U 2759/07) vom 3. Juli 2008 als „eindeutig“ bezeichnet. Das OLG München hatte letztes Jahr den Vertrieb gebrauchter Software untersagt, die ursprünglich per Download in den Verkehr gebracht worden ist.
[b]
[url=http://www.microsoft.com/germany/presseservice/detail.mspx?id=532718]...weiterlesen[/url][/b]
[i]
[Quelle: Microsoft Presseservice][/i]