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Online-Durchsuchung: Ab 1. August in Bayern erlaubt Begonnen von ossinator
04. Juli 2008, 14:51:10 forum vister polizei pag rechtsgrundlage daten sicherheit online-durchsuchung kraft pdf gefahr polizeiaufgabengesetz auguste online bayern heimlich csu durchsung updates tonline gesetzestext verbieten windows 2009 erlaubt durchsuchung verwertung 2008 blog durchsuchungen |
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann der CSU: "Bayern wird als erstes Bundesland die Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchungen schaffen. Damit zeigen wir erneut, wer Marktführer im Bereich innere Sicherheit in Deutschland ist." Im Land des Marktführers darf die Polizei ab August trotz der Gegenstimmen der SPD und der Grünen, welche das Vorhaben als verfassungswidrig ablehnten, verdeckt auf Computer zugreifen - laut der CSU im verfassungsrechtlichen Rahmen.
Im Falle einer "dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" oder deren angeblicher Vorbereitung einer solchen Gefahr darf die Festplatte durchsucht werden und sogar Daten verändert oder gar gelöscht werden, wenn "Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht". Die Verwanzung von Rechnern durch betreten der Wohnung ist ebenfalls gestattet, "da es sonst Probleme gebe, dass man den Richtigen erwischt".
Florian Ritter von SPD kritisierte, dass durch die "Razzia-Software" auch Unschuldige aus dem Umfeld Verdächtiger ausgespäht werden dürfen und Gerichte die so erhaltenen Informationen nicht verwerten werden, da nicht klar ist, ob die Daten verändert wurden. Er verglich die Gesetzesänderung als "heimliche Hausdurchsuchung ohne Zeugen und ohne Richter".