Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort wissen | |
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Installation von Windows 7 64 oder 32 Bit? Begonnen von Jens Jensen
« 1 2 04. Januar 2012, 06:50:55 Guten Morgen!Kann ich auf mein Laptop ASUS X54H -SO158 -320GB-2GB-Dual Core, ein Windows 7 Home Premium 64 Bit Installieren oder würde für mich eine 32 Bit Version ausreichen da ich nur n' bisschen im Internet rum guck ,ab und an mal was Schreiben und Ducken und ein paar Spiele mach(Skat,Fun Towers ....,nicht im Net)?,is für mich vielleicht"weiger ist besser"angebracht?, würde mich über eine Antwort freuen ,Danke Jens.(P.S.eigentlich brauch ich Win 7 nur zur Installation meiner Treiber CD) | |
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wo kann ich die port-belegung ansehen? Begonnen von wosola
07. März 2011, 04:32:59 hi leute ich habe win7home und bekomme xampp nicht zum laufen, weil port 80 belegt ist. nun habe ich skype schon deinstalliert, aber der port ist noch immer nicht frei :grübel wo kann ich denn nun noch nachsehen, welches programm den port belegt? ich habe mir schon das info-tool von hier geladen, aber das gibt mir anscheinend auch keine info darüber. ich habe auch schon die firewall ausgeschaltet und das vierenprogramm gestoppt. :O lg wolfgang | |
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Dienste Begonnen von Miike96
05. Dezember 2010, 14:18:22 Hallo :)) Habe einen emachines E627 Laptop und Win 7 Betriebssystem :wink Und wollte mal wissen, welche Dienste ich auf Manuell oder ganz deaktivieren kann Danke im vorraus | |
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Belgung der Festplatte erkennen ! Begonnen von Colonius
10. August 2010, 13:56:43 Hallo und guten Tag allerseits. Ich habe in meinem PC eine 300 GB Festplatte die außer mit meinen diversen Programmen, z.B. Windows 7, Passwortmanager, meinen Dokumenten und Bilder usw. mit 3 Safes a) je 5 GB von Steganos belegt ist. Nun möchte ich aus dem Rest noch eine "Abtrennung" schaffen, auf der ich das gesammte System 1 zu 1 sichern kann, um im erneuten Fall einer totalen Zerdebberung des PCs dergestaltet vorzubeugen, dass ich dann von dieser Sicherung problemlos "alles" wiederherstellen kann, also nicht nur meine Eingaben, sondern auch alle Programme. Geht das überhaupt so; man sagte es mir jedenfalls ? Ich habe da laienhaften Zweifel, denn wenn der PC total abstürzt geht doch gar nicht mehr; wie soll ich dann an diese Sicherung ran kommen ? Bei einer -eventuell noch zu kaufenden- externen Festplatte kann ich mir das schon eher vorstellen. Wenn es aber geht, wären meine Fragen:..... .....Wie erkenne ich, wieviel ich schon auf der 1. drauf habe, um dementsprechend die 2. Festplatte einzurichten ? .....Wie spalte ich diese 2. Festplatte ab ? .....Wie sichere ich dann zurück ? Gruß Helmut | |
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IRQ unter Windows 7 wechseln. ( problme mit externer soundkarte ) Begonnen von Markus1980
22. Januar 2010, 00:39:47 Hallo Allerseits, Ich bin seit ein paar Tagen stolzer Besitzer eines Amilo xi 3670 Notebooks. Laptop sowie Windows 7 funktionieren soweit einwandfrei. Nur meine M-Audio Firewire Audiophile ( Externe Soundkarte ) macht traditionsgemäß Probleme. Bei der soundwiedergabe tritt ein nerviges kratzen und zupfen auf. Der M-Audio support meinte ihre Soundkarten wären hauptsächlich für Textas-Instruments Chipsätze ausgelegt. Bei allen anderen Herstellen treten des öfteren Probleme auf. Es scheint aber dennoch die möglichkeit zu geben das Problem mittels umstellen des Irq's in den griff zu kriegen. "zumindest hoffe ich das" Da der Firewire Irq (16) tatsächlich auch von deren Geräten verwendet wird unter anderem auch vom der Grafikkatre nehme ich an, dass es damit zu tun haben könnte. Meine Frage an euch: Wie stelle ich den Irq meines Firewire anschlußes um, und auf welchen Irq sollte ich wechseln.. Ich habe gelesen, dass ich dazu einstellungen im Bios vornehmen muss. Da ich in sachen Computer nur gefährliches Halbwissen aufweisen kann, wäre ich euch für eure Hilfe sehr dankbar. | |
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Patchkabel und Lan-Kabel | |
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Wie stelle ich fest, ob mein Mainboard ein TPM besitzt? Begonnen von Noone
22. Dezember 2009, 19:21:50 Auf der Update-Seite meines Mainboards wird u. a. auch ein "Intel TPM Device Driver" angeboten. http://www.msi-computer.de/index.php?func=downloaddetail&type=driver&maincat_no=1&prod_no=1482 Bedeutet das, daß auf meinem Mainboard ein TPM verbaut ist? Ich wüßte nicht, daß dem so wäre. Wo und wie kann man das ggf. feststellen? Mein Everest 5.30.1900 sagt dazu, so weit ich sehe, überhaupt nichts, weder daß ein TPM vorhanden ist noch daß keines vorhanden ist. Wie kann ich das überprüfen? | |
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Corel Paint Shop Pro XII Ultimate Add-Ons Begonnen von Musicscore
13. September 2009, 18:47:39 Guten Tag allerseits ;) Suche wie verrückt nach Corel Paint Shop Pro XII Ultimate Add-Ons bzw erweiterungen Effekte und des gleichen. Auf der Herstellerseite unter www.corel.com fand ich nichts was auf erweiterungen hinführen könnte,außer Stempel und Bilderrahmen. http://www.corel.com/servlet/Satellite/de/de/Content/1152796556267 Hoffe doch das ihr mir Helfen könnt,denn ich wäre euch dankbar. Also ich will feuerbälle und wasserbälle machen,nur weiß ich nicht wie das geht ;) I Need Help ! Danke | |
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Asus EAH 4850 HD Crossfire und iTracker Begonnen von Kasjopaja
15. Mai 2009, 10:46:34 hi Leutz, die überschrift sagt eigentlich alles. Hat einer ne Ahnung oder weiss einer zufällig, ob iTracker auch mit zwei 4850er zurecht kommt, also ob der die dann gleich anspricht? Wäre mir wichtig, da ich auf Crossfire ausbauen will, jedoch wissen muss, ob ich gleich nen anderen kühler mit drauf setzen muss. Danke schon mal im Voraus. | |
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keine Passwortabfrage bei gesicherten w-lan netzwerken Begonnen von andi_
22. April 2009, 13:10:11 Hallo zusammen Leider konnte mir die Suche nicht weiterhelfen, sodass ich hier mal mein Problem schildere. Falls es doch schon ein Thread zu diesem Thema geben sollte, und ich ihn nicht gesehen habe, tut es mir leid. Zum Problem: Ich arbeite mit dem Vista Business und möchte mit meinem Laptop über ein W-Lan Netzwerk ins Internet gelangen. Klicke ich allerdings im "Netzwerk- und Freigabecenter" auf "Verbindung mit einem Netzwerk herstellen" und dann auf das gewünschte sicherheitsaktivierte Netzwerk, so versucht es eine Verbindung aufzubauen, und nach einiger Zeit erscheint ein Fehler ("Es kann keine Verbindung mit ... hergestellt werden."). Sollte vor dem Verbindungsaufbau nicht noch die Passwortabfrage erscheinen? Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Grüsse Andi | |
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Neue Festplatte?? Begonnen von Chris2609
16. Februar 2009, 19:02:57 Hallo Leute, will mir demnächst eine Festplatte mit 500GB von Seagate holen mit Standard 7200Umdrehungen, aber könnt ihr mir bei dem sogenannten (Cache 8Mb, 16Mb oder 32Mb)helfen, gibt es dort unterschiede bei den Festplatten und was hat es mit dem Cache aufsich, ist das sowas wie ein Zwischenspeicher oder so ??? Danke schonmal im voraus für eure Antworten. :-) | |
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Upgrade von 32bit zu 64bit möglich? Begonnen von Marc92w
09. Januar 2009, 12:01:58 Hallo zusammen: Ich habe follgende Frage: Ist es möglich ein Windows Vista Home Premium 32bit auf 64bit Upzugraden? Wenn ja wie kann ich das machen und wieviel kostet das? mfg | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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Grafikkarte zu heiß? ab wie viel Grad ist gefährlich? Begonnen von Daniel Payne
26. Dezember 2008, 00:06:56 Hi, ich möchte nämlich fragen, wie heiß eine Grafikkarte, CPU, Motherboard und alles andere im Spiel seien mussen. Ich meine ab wieviel Grad ist für z.B Grafikkarte gefährlich. Außerdem wollte ich fragen, wie kann man die Drehzahl von meiner Lufter der Grafikkarte ehöhen oder die übertakten. Im Handbuch steht garnicht. mir ist wichtig zu wissen, wie man die Drehzahl von lüfter erhöhen kann. Ich habe ne XFX Geforce GTX 280 XT CPU IntelQ6600 Danke! | |
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Vorinstalliertes Vista ohne CD neu installieren!? Begonnen von Noxis
20. Dezember 2008, 19:51:47 Hallo, Ich habe mich hier mal angemeldet, um der Lösung meiner Probleme eventuell ein Stück näher zu kommen. Vieles habe ich schon in unzähligen verschieden Ausführungen lesen können, nur irgendwie ist mir dennoch nicht wirklich etwas klar geworden oder es gibt bei jeder Lösungsmöglichkeit einen Haken. Zur Sache, ich habe einen gebrauchten Desktop PC gekauft, von Acer, mit eben einem vorinstallierten [b]Vista Home Premium 32 bit.[/b] Nun ist ja irgendwie klar, dass man nach einer solchen Übername schon gerne die Systemplatte formatieren und das OS neu aufsetzen würde.. nur war mir ja schon bewusst, dass ich ohne Vista CD da nicht einfach mit loslegen kann, also hab ich erstmal so versucht alles "zu säubern" Nun spiele ich aber WoW über WLAN und habe Probleme mit regelmäßigen Verzögerungen von 2 Sekunden und den Eindruck, das irgendwas nicht rund läuft. Beim starten bekomme ich auch hin und wieder eine Meldung darüber das yakslkdaj keine Ahnung was nicht mehr funktioniert und all so Dinge eben, die ich nicht einordnen kann. Ich könnte XP installieren und mal schauen, wie es damit läuft aber würde Vista viel lieber behalten und da ich den Key ja nun habe würde ich den auch gerne nutzen. Habe das selbe mit meinem Laptop nur den formatier ich einfach nicht :) Das beste wäre ich hätte eine Vista CD aber so ist es ja leider nicht und ich habe keine Ahnung wie ich an eine solche kommen kann. Es gibt keine Downloads nichts.. habe gerade im DOS die Recovery Partition von rund 7 GB gesehen.. kann ich damit was anfangen? Zur Recovery CD erstellung finde ich ja nur das von ACER und das scheint mir nicht so, als könnte ich damit dann formatieren und das System neu installieren!? Kann mir bitte jemand erklären was ich da machen kann? Wäre sehr dankbar Grüße Nox | |
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Windows 7 - Ein Überblick Begonnen von gdi
06. November 2008, 13:41:19 [b]Öffentliche Beta von Windows 7[/b] Laut Microsoft soll eine öffentliche Beta von Windows 7 Anfang 2009 gestartet werden. Diese Beta soll für jeden Verfügbar sein. [b]Erscheinung von Windows 7[/b] Offiziell hat Microsoft keinen Termin für die Veröffentlichung von Windows 7 genannt. Mitarbeiter haben jedoch Ende 2009 / Anfang 2010 prognostiziert. [b]Windows Presentation Foundation 4[/b] Diese Version wird nach dem Launch von Windows 7 erscheinen. Die Entwicklerteams von Surface, Windows und Windows Presentation Foundation werden ihre Technologien in der vierten Version von WPF zusammenbringen. Damit wird es Entwicklern möglich sein Multitouch Software zu entwickeln und anzubieten. [b]Die neue Taskleiste in Windows 7 (auch bekannt als „Superbar“) [/b] Der verantwortliche für die neue Taskbar ist Steven Sinofsky, der auch für die neue Oberfläche von Office verantwortlich ist. In der neuen Version von Microsoft Office, welche auch die sogenannte Ribbon-Bar enthielt, war es nicht mehr möglich auf die alten Office Leisten „umzuschalten“. Genau so wird es mit der neuen Taskbar von Windows 7 auch sein. Die alten wird komplett ersetzt. [img]http://www.go-windows.de/images/news/image001.png[/img] [b]Die Jumplist[/b] [img]http://www.go-windows.de/images/news/image003.png[/img] Ein neues Feature ist die sogenannte „Jumplist“. Um den Bereich neben der Uhr zu entlasten, haben Programmierer nun die Möglichkeit sogenannte Jumplists in ihre Programme zu integrieren. Obwohl das Programm minimiert ist können Benutzer die wichtigsten Funktionen eines Programmes weiternutzen. [b]Device Stage- Eine zentrale Stelle für externe Geräte [/b] [img]http://www.go-windows.de/images/news/image005.png[/img] Devie Stage soll die zentrale Stelle für externe Geräte werden. Egal ob es sich hierbei um ein Handy, ein Faxgerät, ein externes Speichermedium oder ein anderweitig externes Gerät handelt. In der oberen Hälfte des Fensters sieht man den aktuellen Status des Gerätes. Im unteren Bereich kann der Benutzer zum Gerät passende Funktionen und Aufgaben ausführen (z.B. Synchronisieren, Dateien betrachten, Scannen etc.). Bei Druckern könnte der Hersteller z.B. zu seinem Onlineshop verlinken um Toner bestellen zu können. [b]Der Schriftarten Dialog[/b] Microsoft hat mit Windows Vista eine 3D beschleunigte Oberfläche eingeführt und auch fast alle Icons und Designelemente überarbeitet. Irgendwie wurde hierbei aber der Schriftartendialog vergessen und daher sieht dieser immer noch aus wie aus Zeiten von Windows 3.1, außer dass er wenigstens lange Dateinamen unterstützt. In Windows 7 wurde der Schriftarten Ordner nun überarbeitet und auch der alte Dialog abgeschafft. [img]http://www.go-windows.de/images/news/image007.png[/img] Der Schriftartenordner zeigt nun in den Symbolen eine Vorschau der Schriftart an. Schriften, welche zu einer Fontfamilie gehören, belegen nur noch ein Icon. Diese können dann per Doppelklick genauer betrachtet werden. [img]http://www.go-windows.de/images/news/image009.png[/img] Windows 7 kann auch „intelligent“ Schriften deaktivieren. Diese sind dann zwar noch installiert aber für Programme unsichtbar. Damit soll der User nicht mit unnötigen Schriftarten überfordert werden. So werden z.B. Schriften, welche zur aktuellen Sprache und Region nicht passen deaktiviert. In den PreBetas von Windows 7 ist auch eine neue Schrift vorzufinden. Sie heißt „Gabriola“. [b]Certified for Windows 7 - Das neue Logoprogramm[/b] [img]http://www.go-windows.de/images/news/image011.png[/img] Microsoft hat in einem 10 Seitigen Dokument die Richtlinien für Softwareentwickler herausgegeben, welche das „Certified for Windows 7“ Logo für ihr Produkt erhalten möchten. Download des Dokumentes: http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=0d4b263e-929e-43ae-be3d-e9e38fe42b3a&displaylang=en [b]Richtlinien an Entwickler[/b] Damit keine für das Betriebssystem und den Anwender schädlichen Programme zertifiziert werden, müssen die Programme die Vorgaben der Anti-Spyware Coalition (http://www.antispywarecoalition.org/) erfüllen. Damit wird gewährleistet, dass mit den Daten des Nutzers korrekt umgegangen wird. Weiterhin dürfen solche Programme keine Dateien, welche durch die „Windows Resource Protection“ (früher „Windows File Protection“) geschützt sind verändern. Ist das Programm in den top 20% aller Problemreports vorhanden, muss das Programm innerhalb von 90 Tagen gepatcht werden. Vorgaben für Programme - Saubere Installation und Deinstallation - Darunter ist auch die Vorschrift, dass eine Anwendung keinen Neustart nach einer Installation erzwingen darf - Installation muss in den richtigen Ordner standardmäßig erfolgen - Anwendung muss 64bit unterstützen - Richtlinien der User Account Control befolgen - Programm darf keine Dienste und Treiber im abgesicherten Modus laden - Programmdateien müssen digital signiert werden - Programme oder Installationen dürfen nicht auf Grund der Prüfung der Betriebssystemversion vom Start gehindert werden. - Keine unnötigen Neustarts - Multi-User Umgebungen unterstützen - Programmfehler minimieren [b]DirectX auch für 2D Effekte in Windows[/b] In DirectX 10.1 gibt es eine neue Schnittstelle mit dem Namen Direct2D. Diese soll von Entwicklern genutzt werden können um auch schönere 2D Effekte, auch auf schwächeren PCs, in Anwendungen nutzen zu können. Steven Sinofsky führe während seiner Ansprache eine mögliche Nutzung dieser neuen Schnittstelle vor. Mit Windowstaste + „+“ zoomte er flüssig in den Windows Desktop rein und mit Windowstaste + „-“ wieder heraus. [b]Kompatibilität zu Vista lauffähigen Programmen[/b] Laut Microsoft sind alle Programme, welche unter Vista lauffähig sind auch unter Windows 7 lauffähig. Schließlich basieren auch beide Systeme auf demselben Kern. Nur Programme welche kernelnahe Funktionen nutzen werden ein Update benötigen. Darunter befinden sich Antiviren Programme, Backupprogramme etc. [b]Berührungsempfindliche Steuerung in Windows 7[/b] Es wird drei verschiedene Kategorien für Programme im Bezug auf Toucheingabe geben: 1. Programme, welche nicht für Berührungsempfindliche Eingaben konzipiert sind 2. Programme, welche optional für Multitouch optimiert sind 3. Programme, welche für Multitouch entwickelt sind Die Schnittstellen für Multitouch-Eingaben sind auch direkt in Windows 7 integriert. [b]Sensoren und Windows 7 - The Sensor and Location Platform[/b] Windows 7 wird erstmalig Sensoren unterstützen. Diese in das Betriebssystem integriert Plattform wertet von Sensoren gemeldete Informationen aus und reagiert darauf. Dabei kann es sich um Hardware Sensoren wie GPS, Lichtsensor, Beschleunigungssensor etc. handeln oder aber auch um sogenannte Softwaresensoren wie z.B. Daten aus dem Internet wie Stauinformationen oder Wetter. Als Beispiel ein Notebook gezeigt, welches als Navigationsgerät verwendet wird. Ein Lichtsensor meldet die aktuelle Helligkeit an Windows, welches dann automatisch die Displayhelligkeit anpasst. Um die Privatsphäre zu schützen sollen bei Windows 7 ab Werkt alle Sensoren deaktiviert sein. Der User kann dann selbst entscheiden welche Sensoren er nutzen möchte. Es kann nämlich auch Sensoren geben, die Daten über das Internet versenden. [b]Codecs in Windows 7[/b] Microsoft liefert mit Windows 7 erstmals sein Betriebssystem mit verbreiteten Codecs aus. Darunter sind folgende Codecs zu finden: - DivX - XviD - H.264 - ADCHD mehr im [iurl=http://www.go-windows.de/forum/windows-7/]Windows 7 Forum[/iurl] | |
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Immer noch die Frage wieviel arbeitsspeicher kann ich erweitern ??? Begonnen von NYC
20. Oktober 2008, 19:47:31 Scho mal gesagt ich bin verzweifel und dann schon mal danke an alle im vorraus. Wollt ma schauen wieviel ich an Arbeitspeicher erweitern kann also in laden, zuhause außprobiert, und nicht geklappt. Also umgetausch und mal das nette Prog. Everest geholt und geschaut wieviel ich erweitern kann und toll es steht kein Motherboard name da. kann mir trotzdem jemand sagen wieviel ich bei mir erweitern kann ?? --------[ Debug - Unknown ]--------------------------------------------------------------------------------------------- HDD ST9120822AS ATA Device Motherboard 63-0100-000001-00101111-083007-RS400$A0669000_BIOS DATE: 08/30/07 VER: 503 Motherboard DMIMOBO: ASUSTeK Computer Inc. F5R Motherboard DMISYS: ASUSTeK Computer Inc. F5R Motherboard Unknown Intel core duo 1,86 Ghz. ATI Radeon Express 1100 wenn ihr noch weitere Angaben braucht dan sagt es. | |
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Kann mir wer anhand des Everest Berichts sagen welchen SATA Treiber ich habe? Begonnen von Froggg
24. September 2008, 16:18:41 Edit by aLiSD damit es übersichtlich bleibt. Hier der Bericht [spoiler]EVEREST Ultimate Edition -------------------------------------------------------------------------------- Version EVEREST v4.60.1500/de Benchmark Modul 2.3.237.0 Homepage http://www.lavalys.com/ Berichtsart Berichts-Assistent [ TRIAL VERSION ] Computer Anonym Ersteller Anonym Betriebssystem Microsoft Windows Vista Home Premium 6.0.6001 (Vista Retail) Datum 2008-09-24 Zeit 16:16 Übersicht -------------------------------------------------------------------------------- Computer: Computertyp ACPI x86-basierter PC (Mobile) Betriebssystem Microsoft Windows Vista Home Premium OS Service Pack [ TRIAL VERSION ] Internet Explorer 7.0.6001.18000 DirectX DirectX 10.0 Computername PHILIP-PC Benutzername Philip Domainanmeldung [ TRIAL VERSION ] Datum / Uhrzeit 2008-09-24 / 16:16 Motherboard: CPU Typ Mobile DualCore Intel Core 2 Duo T7300, 1983 MHz (10 x 198) Motherboard Name Hewlett-Packard HP Pavilion dv9500 Notebook PC Motherboard Chipsatz Intel Crestline-PM PM965 Arbeitsspeicher [ TRIAL VERSION ] DIMM1: Nanya NT1GT64U8HB0BN-3C 1 GB DDR2-667 DDR2 SDRAM (5-5-5-15 @ 333 MHz) (4-4-4-12 @ 266 MHz) (3-3-3-9 @ 200 MHz) DIMM3: Nanya NT1GT64U8HB0BN-3C [ TRIAL VERSION ] BIOS Typ Phoenix (11/12/07) Anzeige: Grafikkarte NVIDIA GeForce 8600M GS (256 MB) Grafikkarte NVIDIA GeForce 8600M GS (256 MB) 3D-Beschleuniger nVIDIA GeForce 8600M GS Monitor LG Philips LP171WP4-TLB1 [17.1" LCD] Multimedia: Soundkarte Realtek ALC268 @ Intel 82801HBM ICH8M - High Definition Audio Controller Datenträger: IDE Controller Intel(R) 82801HEM/HBM SATA AHCI Controller IDE Controller Intel(R) ICH8M Ultra ATA Storage Controllers - 2850 IDE Controller Ricoh Memory Stick Controller IDE Controller Ricoh SD/MMC Host Controller IDE Controller Ricoh xD-Picture Card Controller Massenspeicher Controller Microsoft iSCSI-Initiator Festplatte TrekStor DS maxi m.u (596 GB, USB) Festplatte WDC WD1200BEVS-60RST0 (111 GB, IDE) Festplatte WDC WD1200BEVS-60RST0 (111 GB, IDE) Optisches Laufwerk HL-DT-ST DVDRAM GSA-T20L ATA Device (DVD+R9:4x, DVD-R9:4x, DVD+RW:8x/8x, DVD-RW:8x/6x, DVD-RAM:5x, DVD-ROM:8x, CD:24x/24x/24x DVD+RW/DVD-RW/DVD-RAM) S.M.A.R.T. Festplatten-Status OK Partitionen: C: (NTFS) [ TRIAL VERSION ] D: (NTFS) 111.8 GB (72.2 GB frei) E: (NTFS) 7640 MB (1814 MB frei) G: (FAT32) 596.0 GB (517.0 GB frei) Speicherkapazität [ TRIAL VERSION ] Eingabegeräte: Tastatur HID-Tastatur Tastatur HID-Tastatur Tastatur HID-Tastatur Tastatur Standardtastatur (PS/2) Maus HID-konforme Maus Maus Synaptics PS/2 Port TouchPad Netzwerk: Primäre IP-Adresse [ TRIAL VERSION ] Primäre MAC-Adresse 00-1B-77-91-67-49 Netzwerkkarte Bluetooth-Gerät (PAN) Netzwerkkarte Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG Network Connection (192. [ TRIAL VERSION ]) Netzwerkkarte Realtek RTL8168/8111 Family PCI-E Gigabit Ethernet NIC (NDIS 6.0) Modem Motorola SM56 Data Fax Modem Peripheriegeräte: Drucker An OneNote 2007 senden Drucker Microsoft XPS Document Writer FireWire Controller Ricoh RL5C832 IEEE1394 Controller (PHY: Ricoh RL5C832) USB1 Controller Intel 82801HBM ICH8M - USB Universal Host Controller USB1 Controller Intel 82801HBM ICH8M - USB Universal Host Controller USB1 Controller Intel 82801HBM ICH8M - USB Universal Host Controller USB1 Controller Intel 82801HBM ICH8M - USB Universal Host Controller USB1 Controller Intel 82801HBM ICH8M - USB Universal Host Controller USB2 Controller Intel 82801HBM ICH8M - USB2 Enhanced Host Controller USB2 Controller Intel 82801HBM ICH8M - USB2 Enhanced Host Controller USB-Geräte HP Bluetooth Module USB-Geräte HP Webcam USB-Geräte Standard-USB-Hub USB-Geräte USB-HID (Human Interface Device) USB-Geräte USB-HID (Human Interface Device) USB-Geräte USB-HID (Human Interface Device) USB-Geräte USB-HID (Human Interface Device) USB-Geräte USB-Massenspeichergerät USB-Geräte USB-Verbundgerät USB-Geräte USB-Verbundgerät Akku Microsoft ACPI-konforme Kontrollmethodenbatterie Akku Microsoft-Netzteil DMI: DMI BIOS Anbieter Hewlett-Packard DMI BIOS Version F.33 DMI Systemhersteller Hewlett-Packard DMI Systemprodukt HP Pavilion dv9500 Notebook PC DMI Systemversion Rev 1 DMI Systemseriennummer [ TRIAL VERSION ] DMI System UUID [ TRIAL VERSION ] DMI Motherboardhersteller Quanta DMI Motherboardprodukt 30CB DMI Motherboardversion 79.26 DMI Motherboardseriennummer [ TRIAL VERSION ] DMI Gehäusehersteller Quanta DMI Gehäuseversion N/A DMI Gehäuseseriennummer [ TRIAL VERSION ] DMI Gehäusekennzeichnung [ TRIAL VERSION ] DMI Gehäusetyp Notebook Debug - PCI -------------------------------------------------------------------------------- [/spoiler] | |
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Nokia testet Recycling-Automaten für Mobiltelefone Begonnen von ossinator
20. September 2008, 14:33:34 Nokia hat damit begonnen, in Malaysia Automaten für das Recycling von Mobiltelefonen zu testen. Im Großraum der Hauptstadt Kuala Lumpur hat das Unternehmen insgesamt vier der als Integrated Nokia Kiosk (INK) bezeichneten Automaten aufgestellt. Im Rahmen einer sechsmonatigen Testphase können dort Nokia-Handys zur Entsorgung und auch zur Reparatur abgegeben werden. [quote=Nelli Abdullah, Koordinatorin für Umweltfragen von Nokia in Malaysia] "Die neuen Kioske unterstreichen unsere Verantwortung für die Umwelt und stellen unserer Ansicht nach eine einfache Möglichkeit für unsere Kunden dar, alte Handys zu entsorgen"[/quote] Im Juli hatte der finnische Handyhersteller eine Studie [spoiler][b]Nur drei Prozent der Handybesitzer führen Altgeräte der Wiederverwertung zu [/b] Nokia hat eine Studie über die Einstellung seiner Kunden zum Thema Recycling von Mobiltelefonen veröffentlicht. Mit der weltweiten Kundenbefragung ermittelte der Handyhersteller einen Anteil von drei Prozent aller Handybesitzer, die ihre Altgeräte der Wiederverwertung zuführen. Drei Viertel der Befragten haben Recycling noch nie in Betracht gezogen, und fast die Hälfte weiß nicht, dass es Rückgabemöglichkeiten für unbenutzte oder defekte Mobiltelefone gibt. "Viele Menschen wissen einfach nicht, dass die gebrauchten und nicht mehr benötigten mobilen Geräte recycelt werden können", sagt Markus Terho, Direktor für Umweltangelegenheiten bei Nokia. "Nokia arbeitet engagiert daran, dies zu ändern, indem wir mehr Informationen bereitstellen und unsere weltweiten Rücknahmeprogramme erweitern." Nokia-Altgeräte können bei jeder Verkaufsstelle abgegeben werden. Jeder der Befragten besaß in seinem Leben durchschnittlich fünf Mobiltelefone, von denen die meisten (44 Prozent) einfach zu Hause aufbewahrt wurden. Nach Einschätzung von Nokia könnten bis zu 240.000 Tonnen an Rohstoffen eingespart werden, wenn jeder der drei Milliarden Handybesitzer nur ein gebrauchtes Gerät zurückgäbe. Dies würde den Ausstoß von Treibhausgasen im gleichen Umfang reduzieren, wie "wenn man vier Millionen Fahrzeuge von der Straße nähme". Nokia gibt eine Rate von 80 Prozent an, zu der Mobiltelefone heute recyclebar seien. "Es handelt sich dabei um wertvolle Rohstoffe, die erneut benutzt werden können", so der Handyhersteller. Aus recycelten Handys lassen sich ihm zufolge beispielsweise Wasserkessel, Parkbänke, Zahnfüllungen und Musikinstrumente herstellen. Für die Studie hat Nokia 6500 Handybesitzer in 13 Ländern befragt, darunter Finnland, Deutschland, Italien, Russland, USA, Indien und China. [/spoiler] veröffentlicht, wonach nur etwa drei Prozent aller Handybesitzer ihre Altgeräte der Wiederverwertung zuführen. Einer der Hauptgründe für die geringe Recyclingrate ist laut der Studie, dass viele Handynutzer gar nicht wissen, dass sie ihr Telefon entsorgen können. [b]Wieviel Pfand ist denn auf meinem alten Nokia N80 :grübel Und muß ich in Zukunft beim Neukauf eines Handy Pfand zahlen :grübel Fragen über Fragen ...[/b] |
Ich habe gerade eine Mail von einer Internetseite erhalten, bei der man die Lyrik von Songs herunterladen kann. Die wollten 192 Euro, weil ich mich angeblich für ein Abo angemeldet habe und die Probezeit jetzt abgelaufen ist. Ich habe mich aber dort unter falschem Namen, Geburtsdatum... angemeldet, also wissen die nicht wer ich bin, wo ich wohne....
Zudem bin ich noch minderjährig und man darf dort nur mitmachen wenn mal volljährig ist.
Was noch dazukommt, der Anbieter ist zwar aus Deutschland, ich bin aber Schweizer und lebe auch dort. In der Schweiz gibt es ein Gesetz, dass besagt, dass es immer klar ersichtlich sein muss, wenn etwas kostet und das war NICHT der Fall.
Wenn ich einfach alles ignoriere, was können die machen (Oder was machen die auch wirklich?)
Bitte gebt mir eine gute Antwort
Danke im Voraus
PS: was passiert wenn ich nicht zahle?