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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort verfolgt
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Die meist illegal runtergeladene Spiele des Jahres
Begonnen von Cr4nk
31. Dezember 2010, 21:11:31

Sie sind bekannt. Die inoffiziellen Zahlen der am meist illegal gedownloadeten Spiele [b][url=http://de.wikipedia.org/wiki/BitTorrent]über Torrents[/url][/b].
Hierbei führt die Tabelle der PC Spiele Black Ops an mit 4,270,000 Downloads. Für die XBOX belegt der neuste Teil der Call of Duty Serie nur Platz fünf mit 930,000 Downloads. Die weiter vorne liegende Plätze für die XBOX belegen Gametitel wie: Halo Reach, Dante´s Inferno und Red Dead Redemption.

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Robocopy - Betriebssystem sichern
Begonnen von derGepard
29. März 2009, 19:36:16
Guten Abend liebe Leut,

möchte mit Robocopy (Robocopy C:\windows N:\windows /mir /r:0 /w:0) das Betriebssystem auf eine interne zweite Festplatte sichern.

Geht das so?
Was muss ich eventuell noch beachten?
Ich kann mir vorstellen, dass einige Files nicht kopiert werden, da sie in Verwendung sind. Wie kann ich das umgehen?

Danke für die Hilfe.

Viele Grüße, Martin.
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kino.to legal oder illegal?
Begonnen von djxerxes
07. Januar 2009, 18:29:03
Wie ihr sicher wisst, gibt es im internet das portal "kino.to". dort sind aktuelle (kino-)filme  wie bei youtube gehostet.
natürlich ist mir klar, das man sich strafbar macht, wenn man solche filme hoch- oder runter läd.

nun wäre meine frage: wenn ich die filme dort ANSEHE, mache ich mich da strafbar? sie werden ja theoretisch nicht auf der hdd, sondern nur teilweise im ram zwichengespeichet, also nicht direkt herunter geladen.

begehe ich eine straftat, wenn ich diese seite benützen würde?
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BVerfg: Herausgabe von Verbindungsdaten beschränkt. "Saugen" folgenlos?
Begonnen von Jean Paul
20. März 2008, 09:44:06
Das Bundesverfassungsgericht hat die Herausgabe von Verbindungsdaten an die Strafverfolgungsbehören massiv beschränkt (1 BvR 256/08).
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
Die Herausgabe wird künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten möglich sein, wozu Verstöße gegen das UrhG nicht gehören, insbesondere also auch nicht das (illegale) Herunterladen (und Verteilen) von Musik und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten.

Damit wird es künftig für die Musikindustrie unmöglich sein, beim Provider über die Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten abrufen zu lassen und die betreffenden Personen abzumahnen und auf Schadenersatz etc. zu verklagen. Die Staatsanwaltschaften werden sich über die Arbeitserleichterung auch freuen. Strafbar und illegal bleibt es natürlich nach wie vor, wenn man erwischt wird...

Nachtrag:
Das sehen offenbar aber nicht all so wie ich...
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsgerichtsentscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338
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Sachen zum lachen!
Begonnen von MarkusM
19. September 2007, 15:20:20
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Einfach "Sachen zum lachen" die man so im Netz findet, ohne Kommentar-Beiträge, bitte.
Zumindest "MUSS" jede Post etwas lustiges enthalten.
Viel Spass.

Assrocket: http://www.myvideo.de/watch/83213  :]

PS: An Mod; Bitte Sticky setzen, Danke?
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[Office] Änderungen in Dokumenten verfolgen
Begonnen von ossinator
22. Juni 2007, 16:53:20
[i][b]Problem:[/b][/i]
Wenn ein Text von einem anderen Bearbeiter korrigiert werden soll, gehen Anwender oft den Umweg über traditionelle Korrekturzeichen am Ausdruck. Auf diese Weise kann man zwar genau nachvollziehen, wer welche Änderungen veranlassen möchte, diese müssen allerdings jedes Mal wieder manuell in die Datei eingearbeitet werden.

[i][b]Lösung:[/b][/i]
Sowohl Word als auch Open Office Writer bieten Überarbeitungsfunktionen, bei denen die Änderungen farbig ausgezeichnet werden. Wir beschreiben die Vorgehensweise anhand von Word XP/2003, ältere Word-Versionen unterscheiden sich geringfügig. Writer bietet die Funktion unter „Bearbeiten, Änderungen“. Am deutlichsten weicht Word 2007 ab („Überprüfen“ in der Multifunktionsleiste).

1.
Sie starten oder beenden die Funktion über das Menü „Extras, Änderungen nachverfolgen“. Alternativ geht’s auch über das Feld „ÄND“ in der Statusleiste. Word XP/2003 blendet dabei automatisch die Symbolleiste „Überarbeiten“ ein. In älteren Versionen müssen Sie das über „Ansicht, Symbolleisten, Überarbeiten“ manuell erledigen.

2.
Sie ändern den Text. Word signalisiert die Änderungen durch Farben und Auszeichnungen, so sehen Sie etwa gelöschten Text in Rot und durchgestrichen. Die Art und Weise, wie Word den geänderten Text hervorheben soll, können Sie unter „Extras, Optionen, Änderungen verfolgen“ (oder in der Symbolleiste „Überarbeiten“ unter „Anzeigen, Optionen“) beeinflussen.

3.
Die geänderten, hervorgehobenen Textstellen können Sie oder der abschließende Bearbeiter rechts anklicken und per Kontextmenü „annehmen“ oder „nicht übernehmen“. Die eingeblendete Symbolleiste „Überarbeiten“ erleichtert über die Buttons „Weiter“ und „Zurück“ die Suche nach überarbeiteten Stellen in größeren Texten. Außerdem gibt es hier die Möglichkeit, „alle Änderungen“ anzunehmen oder abzulehnen.

4.
Beim Schreiben und Korrigieren können die zusätzlichen Farben und Auszeichnungen vom Text ablenken und daher stören. Word bietet deshalb in der Symbolleiste „Überarbeiten“ verschiedene Ansichtsmodi: Wenn Sie den Modus „Endgültig“ wählen, schreiben Sie erst mal ungestört wie in einem normalen Text. Danach stellen Sie um auf „Endgültige Version enthält Markups“ und erhalten jetzt alle Änderungen angezeigt. Den ursprünglichen Text vor dem Aktivieren der Überarbeitungsfunktion erhalten Sie jederzeit mit dem Ansichtsmodus „Original“.

5.
Wenn Sie den Text drucken möchten, sind die unter Schritt 4 genannten Ansichtsmodi ebenfalls entscheidend: Wenn Sie das Dokument etwa mit der Einstellung „Original“ drucken, kommen die Änderungen nicht aufs Papier.

[size=8pt][i]Quelle: PC-Welt[/i][/size]