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Windows 7 Heimnetzwerkgruppe Netzwerkerkennung funktioniert nicht
Begonnen von eurobrit
30. August 2014, 11:32:27
Hallo zusammen,
kann jemand mir bitte helfen? Ich habe ein Heimnetzwerkgruppe basiert auf ein Win 7 Professional Tower-PC, mit W-LAN verbunden an einem Fritz!Box 7270 zum Internet. Meine Frau hat ein Laptop mit Win 7 Home Ed, auch mit W-LAN an diesem Fritz!Box verbunden. Beide Maschine haben einwandfreien Internet Zugang.

Ich kann das Laptop meiner Frau nicht pingen und kann es auch nicht sehen mit "net view". Ich habe festgestellt dass ihr Netzwerkerkennung lässt sich nicht einschalten. Wenn ich versuche und speichern kehrt es wieder ausgeschaltet. Bie ihr sind die Dienste DNS-Client, Funktionssuche-Ressourceenveröffentlichung, SSDP-Suche und UPnP-Gerätehost alle automatisch gestartet.

Umgekehrt vom Laptop zum PC funkionieren ping und net view.

Da ich ein USB-verbunden Drucker an meinem PC habe, möchte dieser Drucker als Netzwerk-Drucker für beide PCs freigeben.

Ich werde sehr dankbar wenn jemand mir ein Hinweis geben könnte.

go-windowsgo-windows windowswindows keinekeine vistavista gehtgeht bgqbgq d24d24 aktivierenaktivieren keinkein ymsyms treibertreiber zwuzwu einschalteneinschalten yahooyahoo funktioniertfunktioniert winwin win7win7 problemproblem searchsearch problemeprobleme hilfehilfe anzeigenanzeigen d2sd2s d2kd2k 8819870388198703 windows7windows7 bggbgg zguzgu 5818717858187178 8597051985970519
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[Bitte closen] Alle 8 Kerne vom Intel Core i7 920 beim Start/Dauerhaft benutzen
Begonnen von Hanspeter747
03. August 2010, 13:58:11
Guten Tag, ich habe ein problem was wie folgt aussieht:

-unter dem Gerätemanger-->Prozessoren steht, dass alle 8 Kerne aktiviert wären
-Unter dem Taskmanger stehen aber, dass nur 2 CPU Kerne aktiviert sind
-Unter Ausführen-->msconfig-->Start-->erweiterte Optionen kann ich bei der Prozessoranzahl max 2 Kerne auswählen.

nochmal als Bild zur allgemeinen Übersicht http://www.imagebanana.com/view/kjq6wzsl/groesProblem.jpg

So nun die Frage, wie grieg ich meinen Rechner dazu alle 8 Kerne zu benutzen, sowohl beim Systemstart als auch dauerhaft, sodass sie beim Task manger angezeigt werden?

Vielen dank schoneinmal im Vorraus für die Antworten.
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Nokia Handy Productcode ändern
Begonnen von ossinator
02. Juni 2009, 15:31:24
Ich möchte euch eine kurze Handlungsanleitung zum Ändern des Productcodes für Nokia-Telefone geben. Über Sinn und Unsinn dieser Aktion kann man sich streiten. Der Hauptgrund dafür ist, dass gebrandete Telefone deutlich schlechter bezüglich FW-Updates unterstützt werden. In meinem Fall wurde mir für mein Nokia E71 lediglich das FW-Update 200.21.118 über den NSU angeboten. Aktuell ist aber die Version 210.??.??? Mein Handy ist Vodafone-gebrandet.

Die Prozedur funktioniert mit allen Nokia-Handys, die über USB und PC-Suite verbunden werden können.

[b]Ganz wichtig: Durch die Productcode-Änderung geht die Garantie flöten und ihr könnt unter Umständen sogar das Handy funktionsunfähig (allerdings reparabel) machen.[/b]

Was wird benötigt: Nokia PC-Suite (für die entsprechenden USB-Treiber), das Tool Nemesis Service Suite, der gewünschte Productcode und natürlich das Handy und USB-Kabel.

Die Nokia PC-Suite bekommt ihr unter [url=http://www.nokia.de/service-und-software/software/nokiasuites][b][color=blue]Nokia.de[/color][/b][/url]
Die Nemesis Service Suite bekommt ihr [url=http://www.b-phreaks.co.uk/NSSDownloadLanding.htm][b][color=blue]hier[/color][/b][/url]
Die entsprechenden Productcode findet ihr sehr leicht über Google.

Zunächst installiert ihr die Nemesis Service Suite und wählt bei der Verbindungsart : [i][b]Virtual USB device[/b][/i] aus

Dann schließt ihr euer Nokia über USB an den PC und wartet, bis die Verbindung hergestellt ist. Startet Nemesis Service Suite und klickt auf den Button: [i][b]Suchen[/b][/i].

[img width=640 height=332]http://images3.bilder-speicher.de/show-image_org-09060215651551.jpg[/img]

Das Handy sollte nun erkannt und die Details gelesen werden. Klickt dann auf den Button:[i][b] Phone Info[/b][/i] und tragt rechts den gewünschten Productcode ein. Dann noch den Haken auf Enable setzen und den Button Write drücken.

[img width=640 height=349]http://images3.bilder-speicher.de/show-image_org-09060215708242.jpg[/img]

Unten links sollte bei Erfolg: [b][i]Write new values........Done[/i][/b] stehen. Das Handy kann nun entfernt werden. Bei einer fehlerhaften Übertragung kommt die Meldung: [b][i]Write new values... Error![/i][/b]
In diesem Fall PC und Handy neu starten. Dann entweder nochmals versuchen oder alles so belassen, da eine Änderung nicht möglich ist.

Nach erfolgter Productcode-Änderung kann man über den Nokia-Software-Updater die aktuelle FW laden.

Was noch zu beachten ist: Man kann (darf) kein zuvor gemachtes Backup der Daten zurückspielen, da auch systemspezifische Telefoneinstellungen geändert werden. Es wird sonst der Fehler:[b] Telefonstart fehlgeschlagen. Kontaktieren Sie Ihren Händler![/b]
Aber keine Panik: Durch die Tastenkombination [b]grüne Hörertaste[/b] + [b]*[/b] + [b]3[/b] das Handy bei gedrückter Kombination Einschalten und Tasten solange halten, bis PIN-Eingabe erscheint. Dadurch wird der Telefoncache (allerdings auch alle eingegebenen Daten) gelöscht.

Ich habe diese Prozedur vor kurzem an meinem Handy Nokia E71 erfolgreich durchgeführt. Inklusive der fehlgeschlagenen Backup-Rückspielung. Funktioniert jetzt aber einwandfrei mit der neuen FW und das Vodafone-Branding ist weg.
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intene lautsprecher deaktiviert
Begonnen von sikke
22. Mai 2009, 13:18:24
ich habe aus versehen meine internen lautsprecher meines laptops deaktiviert, jetzt kann ich musik und co nur noch über kopfhörer hören. wenn ich die einstöpsele, funktioniert's.
aber unter systemsteuerung sound tauchen die internen lautsprecher jetzt nicht mehr auf, so dass ich sie nicht mehr aktivieren kann.
was muss ich tun?

danke!
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Notebook webcam problem
Begonnen von Paulii
10. Mai 2009, 17:49:26
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Hallo ich habe das notebookPackard Bell Easynote ST85-P-100 unbd da ist einen integrierte webcam drinn ich habe sie ausprobiert funktioniert bei msn aber ich finde nicht wo ich sie öffnen kann um einfach ein video zu machen sie wird nur bei msn angezeigt keine verknüpfung auf dem desktop oder osnst irgend wie kann mir jemand helfen?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Aero Design Aktivieren?
Begonnen von Coke
26. Dezember 2008, 17:04:05
« 1 2
Hallo,

Ich wollte mal fragen wie ich in Vista Ultimate™ das Aero Design aktiviere?

Grüße,
CoKe
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Netzwerk mit Vista und XP
Begonnen von nadarosa
14. Juli 2008, 23:18:59
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Hallo, beim einrichten von Vista (Home Premium) und XP (Pro) kann ich nur von XP auf die freigegebenen Ordner von Vista zugreifen (mit Kennwort), nicht umgekeht. Der XP wird zwar in Vista angezeigt, klickt man drauf kommt die Meldung: Sie haben evtl. nicht die Berechtigung...usw. Im XP ist die einfache Dateifreigabe aktiviert. Es waren vorher mit 2 XP's alle Ordner beidseitig zuzugreifen. Das Netzwerk Patch für Vista - XP ist auch drauf (auf XP natürlich). Was kann ich da noch tun  ?(
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Drucker über Netzwerk einschalten
Begonnen von schmidti88
29. Dezember 2007, 21:41:41
« 1 2
Hey Leute!
Ich habe da mal eine Frage!
Ich habe an einen Win2003 Server einen Drucker über USB angeschlossen, der Drucker ist ein Epson Stylus Multifunktionsgerät (drucker, scanner, kopieren)...

Zum 1.: Gibt es eine Möglichkeit, wie ich den Drucker über Netzwerk einschalten und ausschalten kann? Geht das überhaupt über USB den Drucker zum Leben zu erwecken?

Zum 2.: Da das ja ein Multifunktionsgerät ist, kann das Ding auch scannen! Hab aber an dem Server kein Bildschirm angeschlossen und würde gerne trotzdem scannen! Kann ich auf den Scanner via Netzwerk von einem anderen Rechner drauf zugreifen und den Scanner steuern und somit die Sachen einscannen und lokal speichern?


Sry für die Frage die nix mit Vista zu tun hat - vielleicht kennt sich aber ja trotzdem jemand damit aus!

thx, gruß
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Probleme beim Senden von Emails (MAIL)
Begonnen von DaddyD
20. Oktober 2007, 14:49:08
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Wenn ich mein Mail starte, erscheint plötzlich die Fehlermeldung

[b]Die Nachricht konnte nicht gesendet werden. Möglicherweise ist die Authentifizierungseinstellung für den Postausgangsserver [SMTP] nicht korrekt. Unterstützung erhalten Sie in der Hilfe. Suchen Sie dort nach der Problembehandlung für Windows Mail, und lesen Sie den Abschnitt zu Problemen beim Senden von E-Mails. Wenn Sie beim Feststellen der richtigen Servereinstellungen Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den E-Mail-Dienstanbieter.

Die zurückgewiesene E-Mail-Adresse war 'xxx'. Betreff 'xxx', Konto: 'pop3.web.de', Server: 'smtp.web.de', Protokoll: SMTP, Serverantwort: '550 Unknown local part xxx in <xxx>', Port: 25, Secure (SSL): Nein, Serverfehler: 550, Fehlernummer: 0x800CCC79[/b]

Die xxx sind beabsichtigt.

Ich habe all meine Kontoeinstellungen überprüft und mit den Empfehlungen von web.de verglichen. Alles passt. Doch die Fehlermeldung kommt nachwievor, obwohl ich nicht einmal Emails im Postausgang habe. Angezeigt wird zudem, dass 3 Emails noch gesendet werden sollen.

Ich weiß leider nicht, wie ich diese löschen kann, da ja keine im Postausgangsordner sind.

Bin schon leicht verzweifelt.

Ich hoffe, mir kann da jemand helfen.

Gruß, h.
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Flip-3D funktioniert nicht.
Begonnen von rherfurth
26. Mai 2007, 09:37:38
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?(
Hallo,
ich habe Windows Vista Ultimate installiert, aber Flip-3D funktioniert bei mir nicht. Aero Glass funktioniert, bei der Tastenkombination Windows-TAB kommt nur die 2D-Ansicht wie bei "Zwischen Fenstern umschalten". Der Leistungsindex ist 4,3, meine Grafikkarte unterstützt DirectX 9.0 und hat 128Mb. Unter Fensterfarben - und darstellung unter Farbschema Windows-Aero war mal Flip-3D angezeigt, das ist jetzt aber nicht mehr der Fall. Ich habe eine Nvidia-Grafikkarte und den neusten Treiber installiert. ich komme einfach nicht weiter. Vielen Dank
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Stereomix in Vista einschalten
Begonnen von Serious
13. März 2007, 19:34:16
Guten tag

Dies ist mein ertser Post dehalb begrüß ich euch alle mit einem herzlichem Hallo!

Meine frage ist folgene:

Wie kann ich unter Vista den Stereomix einschalten, sodass meine Abgespielten ausiodateien direkt ins Microfohn umgeschliffen werden?


Thx schonmal im Vorraus