Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 27. 09. 2007 entschieden, daß in der Öffentlichkeit und unter der Dusche weiterhin gesungen werden darf ohne daß die GEMA etwas abbekommt. Selbst wenn öffentlich gesungen wird, ist das keine kostenpflichtige "Darbietung" im Sinne des Gesetzes. http://www.heise.de/newsticker/meldung/97529 Urteilstext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2007/137_C_293_07urteil20070927.html
Also, endlich dürft Ihr sorgenfrei im Bett "Je t'aime moi non plus" und unter der Dusche "Raindrops Keep Fallin' on My Head" pfeifen, singen, brummen und flöten, selbst dann wenn Ihr das in der Öffentlichkeit tut!
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97529
Urteilstext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2007/137_C_293_07urteil20070927.html
Also, endlich dürft Ihr sorgenfrei im Bett "Je t'aime moi non plus" und unter der Dusche "Raindrops Keep Fallin' on My Head" pfeifen, singen, brummen und flöten, selbst dann wenn Ihr das in der Öffentlichkeit tut!