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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort k8-
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Scanner Medion MD 9458
Begonnen von Badebo
17. Oktober 2009, 23:02:42
Hallo ihr lieben!

Bin eigentlich soweit recht erfolgreich auf windows 7 umgestiegen.
Nur mein scanner will nicht mit :-(
Unter XP lief er einwandfrei...
Die scannertreiber laufen unter 7 aber nicht, installation geht rasend schnell & dann gehts einfach nicht. er findet die datei dann nicht.
Auf der Medion Homepage gibt es leider auch keine...

Kann mir jemand helfen !?

lg
Badebo

yahooyahoo zguzgu 4415859844158598 4564579645645796 5321776453217764 6044456460444564 6380844363808443 6539761365397613 6869319468693194 7859751978597519 8333933483339334 8576141685761416 8761140187611401 9765301597653015 go-windowsgo-windows keinkein downloadsdownloads computercomputer 20092009 searchsearch 13573168581357316858 4255323842553238 4477051644770516 4753466147534661 5115654251156542 5818717858187178 6454251864542518 6633010066330100 7013858870138588 7647758976477589
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Nach dem Booten: Schwarzer Bildschirm - nur Maus-Pfeil ist zu sehen
Begonnen von moto1000
11. Mai 2007, 09:25:23
Hallo,

habe seit gestern ein Problem mit Windows Vista Home Premium, welches auf einer 2. Partition meiner NB-Festplatte neben XP installiert ist.

Der Bootvorgang läuft normal ab, doch bevor normalerweise das Vista Logo kommt wird der Bildschirm schwarz - nur noch der Maus Pfeil ist da und kann bewegt werden. Da ich ein Autologin verwende, denke ich, dass der Bootprozess bis zum Ende durchläuft und die Festplatte noch eine Zeit weiterarbeitet.
Nach 15 Min. geht mein NB dann, wie eingestellt in den "Strom sparen" Modus: nach Reaktivierung ist dann ganz normal "Resuming Windows" zu sehen, bis dann der Bildschirm wieder schwarz wird.

Habe bereits alle Möglichkeiten unter F8 ausgeschöpft (abgesicherter Modus,...) - immer mit dem selben Resultat; auch die Reparatur Konsole der Vista DVD hat keine Bootprobleme feststellen können und ein Wiederherstellungspunkt wird leider nicht gefunden.

Wollte auch mal versuchen, meinen TV anzuschließen, um so wieder ein Bild zu haben, um einige Treiber (Grafikkarte, Bildschirm) neu zu installieren, doch die XP-Tastenkombination für die TV-Ausgabe (FN+F5) scheint unter Vista nicht zu funktionieren.

Habt Ihr einen Rat für mich - Danke bereits jetzt für Eure Tipps!!!