Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort kunden | |
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Hat jemand Erfahrung mit Grand Total? Begonnen von ossinator
06. Februar 2012, 19:01:53 Ich (bzw. meine Frau) erstelle bislang Rechnungen mit Grand Total. Bislang hat dies auch wunderbar funktioniert. Links waren die Kundendaten, in der Mitte mein Dokument und rechts die Positionen die in Rechnung gestellt werden sollen. Dann einfach die Positionen auf das Dokument ziehen und fertig. Komischerweise funktioniert dies seit heute nicht mehr. Kann mir jemand einen Tipp geben, was ich falsch mache oder verstellt habe? Ich danke Euch schon mal im voraus. | |
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Windows 7 meldet sich nach einer Minute ab Begonnen von megaverärgert
26. März 2011, 23:11:24 Guten Abend, ich bin unglaulich verärgert über Windows 7. Ich habe mir vor zwei Monaten einen Laptop (ASUS) zugelegt. Nach 1 Minute Inaktivität meldet sich Win automatisch ab zum Logonscreen.Das stört natürlich beim Filmegucken ungemein. Es hat nichts mit dem Screensaver zu tun, der ist ausgeschaltet. "Passwort bei Reaktivierung" ist auch aus. Ich habe im Internet gesucht und einiges gefunden, nichts half. Ich habe in den Energieoptionen alles mögliche auf "nie" bzw. "nein" gestellt. Sogar einen Registryeintrag, wie im Internet stand, habe ich auf 600000 ms gestellt (also, dass sich der Lap nach 60000 milisekunden abmeldet), es ist egal. Manchmal hält es eine Stunde, dann geht der ... wieder von vorne los. Wer kann mir helfen, wie ich das endlich ausschalte? Und das Microsoft keine Hotline zu rVerüfung stellt, ist ja wohl die Höhe. Jedenfalls konnte ich keine Nummer in der Flut von möglichen Punkten auf der MS-Homepage finden. | |
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HDTV-Satelliten-Receiver mit Internetanbindung | |
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Microsoft stellt Office 365 vor Begonnen von netzmonster
20. Oktober 2010, 21:47:31 Kurt DelBene, Präsident von Microsofts Business Division stellt in San Francisco die Online Version des Office Paketes, Office 365 vor. Die finale Version soll im kommenden Jahr verfügbar sein. Was ist eigentlich Office 365? Office 365 beinhaltet neben den klassischen Office Anwendungen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationsprogramm weitere Dienste. So sind unter anderem „Exchange Online“ zur Verwaltung und zum Versand von E-Mails, „Sharepoint Online“ als zentrale Stelle zur gemeinsamen Bearbeitung und zum Austausch von Dokumenten sowie -Lync Online- für Kommunikation via Internet enthalten. Der größte Unterschied zwischen den aktuellen Office Paketen und Office 365 besteht allerdings darin, das Office 365 eine Cloudbasierte Anwendung ist. Das bedeute, dass das eigentliche Programm nicht mehr auf der eigenen Festplatte installiert ist, sondern eine Webanwendung, die auf Internetservern gehostet wird. Somit stehen einem die Programme nicht nur zu Hause, sondern weltweit zur Verfügung. Besonders für Firmen sind diese Cloud Systeme interessant! Firmen ersparen sich dadurch die bisher nötige IT-Infrastruktur, wie z.Bsp. eigene Server sowie die Personalkosten für die Wartung. Quelle: [url=http://www.netzmonster.de/index.php/news/viewpost/142]netzmonster.de[/url] | |
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Steam, mein ACC deaktiviert Begonnen von Blue-Air
« 1 2 25. Februar 2010, 19:55:50 Hii, es ist was ganz schlimmes passiert und zwar heute als ich mich normal einloggen wollte kam auf einmal bei mein Steam-ACC das er deativiert wäre. waaaaaaaaaaaaaaaasssssssss dachte ich, ich habe nichts gemacht nie gecheatet oder so und aufeinmal ist der deaktiviert, was kann ich machen PLS helftmir, hatte viele Spiel schon dort und jetzt alles weg oder wie..... ;( ;( ;( ;( ;( | |
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Kurzer Erfahrungsbericht mit Internet-Abzocke und Zeitschriften-Abo Abzocke. Begonnen von Neverland
22. Januar 2010, 11:26:11 Wollte euch nicht vorenthalten, dass mein Junior schon 2x in eine Abofalle getappt ist. Die erste war vor 2 Jahren im Internet (eine Kochseite die von Chefkoch.de umgeleitet hat !!!). Er wollte dort nur ein Rezept nachsehen (!). Der Abohinweis war ganz unten auf der Seite, 2cm unter dem normalen Bildschirm, man hätte scrollen müssen. - Verdammt clever versteckt. Eine Bestätigung des Abos kam erst mal per Mail, die direkt im Spamfolder landete und nie aufgemacht wurde. Es folgte eine Mahnung per Brief. Auf diese habe ich reagiert (mein Sohn ist 16) und darauf hingewiesen, dass er nicht geschäftstüchtig ist. Nach einem weiteren Jahr wurden alle Mahnungen und Drohungen mit Gericht eingestellt. Ich kann nur raten, tut genau das was bereits oben in dieser Rubrik angetackert ist. Der Rat dort gilt mit Sicherheit analog für alle diese Abzockfallen. 1. Nicht zahlen! 2. Widerspruch möglichst sofort einlegen (immer nur per Einwurfeinschreiben!!! mit Beleg). 3. Alle Belege aufheben, auch wenn man 6 Monate oder länger nichts hört. 4. Verbraucherzentrale kontaktieren und alle Schreiben mitbringen. Kostet 10 Euro (in München) für Brief schreiben (inkl. Umschlag mit Adresse). Man muss nur noch die Marke aufkleben und einwerfen. 5. Ruhe bewahren (auch wenn Abzocker die Drohungen verschärft) und Mahnungen sammeln. 6. Wenn der Abzocker irgendwann mit Gericht droht, wieder zur Verbraucherzentrale. Die kümmern sich effektiv. Gleiches gilt für das hier in München übliche Andrehen von Zeitschriften-Abos auf der Straße, bevorzugt an ältere Schüler! Da wird gelogen, was das Zeug hält. Dass man mit seinem Beitrag einen Arbeitslosen von der Straße holt, z.B. Es wird mit Freiexemplaren geworben, die nach 3 Monaten wieder eingestellt werden, wenn man sich nicht rührt. De fakto ist es natürlich ein echtes Abo. Nie etwas unterschreiben und keine echten Daten (Bankdaten!!!) angeben. Ansonsten s. 1-6. Schreiben von der Verbraucherzentrale hat hier sofort gegriffen. Es kam ein Entschuldigungsschreiben und alle Forderungen wurden aufgehoben (wir hatten stattdessen 3 Monate Freiexemplare vom Stern :D). Ich betrachte mich mittlerweile als Profi in diesen Dingen und mein Sohn überlegt jetzt 3x bevor er seine Daten hergibt. :evil: | |
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Login bei Ing-DiBa klappt nicht Begonnen von Noone
« 1 2 3 16. Dezember 2009, 20:50:42 Ist jemand von Euch auch Kunde bei der Ing-DiBa und hat dort ein Online-Konto? https://www.ing-diba.de/ Ich habe inzwischen den dritten Satz von Zugangsdaten von der Ing-DiBa erhalten und schaffe es einfach nicht, mich dort auf mein Konto einzuloggen. Jedes Mal sagt man mir, mehr könne man nicht tun, als mir neue Zugangsdaten zukommen zu lassen. Daran kann es aber jetzt, nach dritten Satz von Zugangsdaten, eigentlich nicht mehr liegen. Ich gebe ordentlich die Kontonummer und den "Internetbanking-Pin" (incl. richtiger Groß- und Kleinschreibung) ein. Es klappt einfach nicht. Immer heißt es, daß das Login "leider fehlgeschlagen" sei. Ich solle es noch einmal versuchen, und noch einmal und noch einmal... Ist dort noch jemand Kunde und hat Erfahrung? | |
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Vista Aktivierung Begonnen von Mime
01. November 2009, 18:07:16 Hallo, ich habe mein Vista Business auf einem Desktop-PC installiert und bei der Aktivierung kommt die Meldung das dieses kein gültiger Windows Key wäre. Das Windows ist aber vollkommen legal und war vorher über ein Jahr lang auf meinem Laptop installiert , natürlich aktiviert und es lief alles einwandfrei. Da der Key angeblich falsch ist komme ich bei der Aktivierung auch nicht weiter, sonst würde ich ja mal irgendwann einen Supportmitarbeiter an die Strippe bekommen. Kennt einer vielleicht eine Lösung oder eine Tel.nummer, wenns geht kostenlos. | |
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Windows 7 Key Begonnen von janik.zeh@googlemail.com
03. September 2009, 19:04:22 Hi, also ich wollt ma wissen ob man, wenn die RC version von Windows 7 installiert ist, dann auch einen key dafür kaufen kann wenn es rauskommt und die RC in die Vollversion umwandeln kann oder ob man Win7 ganz neu kaufen muss. Wenn das geht wäre es hilfreich denn dann könnte ich es jetzt schon installieren und es dann später umwandeln. | |
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Update von Vista auf 7 möglich ?? (Home Premium) | |
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Media Center kompatible HDTV Karte und Tastatur gesucht Begonnen von holi123
18. Juli 2009, 20:35:04 Hallo Community, ich bin auf der Suche nach einer für das Windows Vista Media Center zertifizierten HDTV-PCIKarte mit CI-Modul. Weiterhin suche ich eine Fernbedienung und Tastatur ebenfalls kompatiebel mit dem Windows Vista Media Center. Bisher habe ich eine Technisat HD2 TV-Karte die aber leider nicht vom Media Center erkannt wird. Ziel soll es sein meinen HTPC über dass Windows Media Center zu steuern. Bertiebssytem: Windows Vista Home Premium 64 bit SP2 Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im vorraus. | |
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Kann ich mein Acer Aspire 7730Z aufrüsten? Begonnen von Nexirius
10. Juli 2009, 17:50:23 Hiho, ich habe in meinem Acer eine komische "Shared Memory" Graka, habe 2 Spiele die nach den Angaben eigentlich gut laufen sollten, jedoch ruckeln sie auf geringster Grafikstufe :( :( :( Ich habe mir überlegt eine andere Grafikkarte einzubauen: GeForce 9600M GT nur ist die Frage ob der Laptop überhaupt diese Graka annimmt. Danke für die Antworten im vorraus | |
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FRITZ!Box Fon WLAN 7270 - Firmware-Update 54/74.04.76 Begonnen von Markus
25. Juni 2009, 19:33:28 Das seit einigen Wochen im Beta-Stadium befindliche Update ist nun offiziell als stabile Firmware-Version für die AVM Fritz!Box 7270, sowie die Fritz!Box 7240 erschienen. Im Update sind zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen inbegriffen: - Verbesserte Kindersicherung - Volumenzähler - Netzwerk-Speicher (NAS) - bessere Fax-Unterstützung - Online-Adressbücher - Energiesparoption für angeschlossene USB-Festplatten - Verbesserte WLAN-Verbindungen bei Störquellen Alle weiteren Features und Änderungen finden sich hier: http://www.go-windows.de/forum/hardware-news/fritz!box-fon-wlan-7270-firmware-update-5474-04-76/#msg135699 | |
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MyVideo.de startet kostenlose Online-Videothek Begonnen von stoneagem
05. Mai 2009, 17:52:07 Zunächst sind über 60 Kinofilme in voller Länge abrufbar. Bis Sommer soll das Angebot auf über 100 Titel ausgebaut werden. Der Video-on-Demand-Dienst finanziert sich vollständig durch Werbung. Die Video-Community MyVideo.de hat in Kooperation mit Nowtilus eine Online-Videothek gestartet. Der Streaming-Service wird ausschließlich durch Werbung finanziert und ist somit für den Nutzer kostenlos. Ab sofort stehen unter www.myvideo.de/filme über 60 - meist ältere - Spielfilme in voller Länge zur Auswahl, darunter "Eine Hochzeit zum Verlieben", "Blade", "American History X", "Dune - Der Wüstenplanet" oder "Mr. Nice Guy". Bis Sommer soll das Angebot auf über 100 Titel ausgebaut werden. weiterlesen unter: http://www.zdnet.de/news/digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_myvideo_de_startet_kostenlose_online_videothek_story-39002364-41003655-1.htm | |
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Treiberproblem mit USB Mass Storage Device 5.1.2600.0 Begonnen von jonnyport
11. März 2009, 21:45:58 Hallo, Habe einige Probleme in W XP. (Blue-crashes) Tuneup Utillities und Driver Genius pro zeigen mir an, dass ein defekter Treiber daran schuld sein koennte. Bei dem defekten Treiber handelt es sich um [b]"USB Mass Storage Device 5.1.2600.0"[/b] Ich kann dafuer aber keinen Ersatz finden. Meinen Frage: Kann ich diesen Treiber einfach deinstallieren, ohne hinterher Probleme zu haben. Ist dieser Treiber ueberhaupt noch von Nutzen? Vielen Dank im Voraus? | |
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Versteckte Abo-Site opendownload.de und skype.at Begonnen von ossinator
30. Januar 2009, 12:28:55 Heute im c't-magazin gesehen... Vorsicht beim Download von OpenSource-Programmen. Die seriöse Internetseite www.open-download.de bietet kostenfreie OpenSource-Software zum Download und völlig legal an. Anders die Seite opendownload.de (ohne "minus"). Hier werden Daten erhoben, die ungewollt zu einem Abo führen. Der selbe Anbieter steckt auch hinter der Seite skype.at. Hier wird dem User vorgegaukelt, Dienste des Anbieters Skype.de in Anspruch zu nehmen. [b]Also Finger weg von opendownload.de und skype.at[/b] | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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Probleme mit amazon Begonnen von stoneagem
« 1 2 01. Dezember 2008, 14:18:09 Folgendes: Ich habe einen Artikel bei Amzon betellt,ihn aber wieder storniert. Nun erhielt ich aber folgendes: Sehr geehrte(r) ******** hiermit moechten wir Sie darueber informieren, dass die Bezahlung des Artikels ********* nicht abgeschlossen werden konnte. Dies kann mehrere Ursachen haben. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um Ihre Konto-Informationen zu ueberpruefen. Bitte gehen Sie ueber den unten stehenden Link wieder zur Webseite zurueck, um Ihre Bestellung zu bezahlen. Sie koennen auch Ihre Bankverbindung erneut eingeben. ******** Ihnen werden die uns entstehenden Kosten fuer die fehlgeschlagene Lastschrift in Hoehe von 6 EUR berechnet. Wir weisen daraufhin, dass ohne die Zahlung durch den Kaeufer der Verkaeufer nicht verpflichtet ist, die Ware zu versenden, bzw. einen Rueckforderungsanspruch geltend machen kann. Sollte in den naechsten Tagen von Ihnen keine Reaktion kommen, muessten wir den Verkaeufer ueber die Nichtzahlung informieren. Sie koennen den Status Ihrer Transaktionen jederzeit einsehen. Gehen Sie dazu einfach auf die Seite "Ihre Payments-Transaktionen": ******* Vielen Dank fuer Ihre Bestellung bei Amazon Marketplace. Amazon.de http://www.amazon.de Gut,dachte ich mir,wende ich mich an den Verkäufer(nicht direkt bei amazon.de gekauft sondern auf einen Händler über amazon.de).Der hat mich dann an amazon weiter gereicht von denen ich dann dies bekam: Guten Tag, es grüsst noch einmal Amazon.de. Nachdem Sie die Bestellung ****** storniert haben, hat der Verkäufer für Sie eine Rücküberweisung auf das für die Bestellung hinterlegte Bankkonto mit den 4 letzten Ziffern **** veranlasst. Wir bestätigen jede Erstattung per automatische E-Mail. Die Erstattung erfolgte am 23.11.2008. In der Regel können Sie 3-5 Tage später die Buchung auf Ihren Kontoauszügen feststellen(zur Zeit im Ausland,keine möglichkeit das zu überprüfen) Nun erhielten wir allerdings unsere Abbuchung von Ihrer Bank zurück. Damit erfolgten sowohl eine Rücklastschrift als auch eine Erstattung. Wir möchten Sie daher bitten, den Erstattungsbetrag von EUR *** - einschließlich der Bearbeitungsgebühr von EUR 6.00 für die Rücklastschrift an uns.(irgendwie finde ich diesen Satz gramatikalisch unvollständig,werde nicht schalu drauß) Bitte verwenden Sie dazu die folgende Bankverbindung: Kontonummer: ** Bankleitzahl: ** Deutsche Bank München Geben Sie bitte als Verwendungszweck lediglich die Nummer ***und als Empfänger "Amazon Services Europe SARL" an. (Weitere Angaben erschweren die Zuordnung der Buchung.) Wir bedanken uns! Ein Hinweis zur Bearbeitungsgebühr: Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir einen Teil des Verwaltungsaufwandes und der von den Banken erhobenen Kosten für die Rücklastschrift an Sie weitergeben. Was soll ich da machen?Denen den Betrag schicken= ?( | |
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Speedport W700V Datenauslesen Begonnen von AlisD
« 1 2 3 10. Oktober 2008, 16:23:54 Servus, nicht das ihr jetzt denkt ich will was verbotenes machen!!! nein ich habe folgendes problem. Mein Speedport daheim ist voll alt also will ich mal ne neue firmware aufspielen (dafür brauch ich aber meine zugangsdaten weil die nach dem Update neu eingegeben werden müssen. ich bin aber vergangenes Jahr umgezogen und hab dabei wohl in irgend ner kiste die daten vergraben ;( naja also wie kann ich die denn nun auslesen aus meinem Speedport? sicher kann ich meinen Provider damit belästigen mir diese erneut zuzuschicken aber das dauert dann ca 2 -3 wochen und die aßgeier schalten mir zwischendurch dann das DSL weg. weil man bekommt dann neue und das kenne ich schon. kostete damals 18 Euro !!! also bin für jede Hilfe dankbar ANMERKUNG ICH BIN TOTAL VERPEILT UND DARUM HAB ICH DAS UNTER SOFTWARE EINGETRAGEN !!! LÖL |
Nachdem mein Laptop mit der Windows 8 Preview recht anständig lief und auch alle benötigten Geräte korrekt installiert wurden, gehen die Probleme nun los.
Nachdem meine Microsoft Bluetooth Mouse 5000 unter der Preview lief, wird unter Windows 8 Final der Bluetooth-Treiber von Atheros nicht korrekt eingebunden. Super!
Dann kommt nach dem 1. Starten des Firefox der erste Systemabsturz... Es ist ein PC-Problem aufgetreten und das System muss neu gestartet werden...
Das fängt ja super an.