Der Kläger Roy Pearson, selbst ein Richter, hatte von der Reinigung Custom Cleaners 54 Mio. $ wegen Irreführung des Verbrauchers und Betrug gefordert und sich dabei auf ein Verbraucherschutzgesetz sowie auf das allgemeine Strafrecht berufen.
Pearson machte geltend, dass die Reinigung im Schaufenster eine "garantierte Zufriedenheit" und "Reinigung noch am selben Tag" versprochen hatte. Richterin Judith Bartnoff entschied am Montag jedoch, dass die Besitzer der Reinigung damit nicht gegen das Verbraucherschutzgesetz verstoßen hätten. Die Verfahrenskosten der drei Beklagten muss der Kläger zahlen.
[size=8pt][i]Quelle: FTD.de[/i][/size]
[i]Na endlich hat das ein Ende. Äh... wo ist mein Hemd :grübel ...?[/i]
Pearson machte geltend, dass die Reinigung im Schaufenster eine "garantierte Zufriedenheit" und "Reinigung noch am selben Tag" versprochen hatte. Richterin Judith Bartnoff entschied am Montag jedoch, dass die Besitzer der Reinigung damit nicht gegen das Verbraucherschutzgesetz verstoßen hätten. Die Verfahrenskosten der drei Beklagten muss der Kläger zahlen.
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