749 Benutzer online
24. November 2024, 13:22:37

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort fremden
0
Antworten
2663
Aufrufe
Wie kann man bei Windows7 Dateien/Ordner für alle fremden Computer freigeben?
Begonnen von saba100
24. Dezember 2015, 14:25:17
Wie kann man bei Windows7 Dateien und ganze Ordner für alle Computer wo nicht beim selben W-Lan Router angemeldet sind Freigeben??? Damit meine ich fremde Computer wo nicht im selben W-Lan Router angemeldet sind wie der Computer von dem aus Dateien und Ordner für jeden sichtbar werden sollen sprich freigegeben werden sollen für die fremden Computer in der nähe die ihr W-Lan Aktiviert haben. Mich würde auch interessieren wie man die Dateien und Ordner für fremde Smart Fernseher in der Nähe freigeben kann wo auch nicht im selben W-Lan Router angemeldet sind. Kann man auch Dateien und Ordner Freigeben für alle fremden computer in der nähe ohne das der Computer von dem aus die Dateien und Ordner freigegeben werden sollen mit keinem W-Lan Router verbunden ist also das nur W-Lan an ist und man Ordner und Dateien für alle Computer in der nähe Freigeben kann ohne das man mit einem W-Lan Router selber verbunden ist????
Kann man Dateien und Ordner für alle fremden Computer in der nähe freigeben ohne das der computer von dem aus die Dateien und Ordner freigegeben werden sollen mit keinem Router verbunden ist sonder nur W-Lan eingeschaltet ist?????

windowswindows go-windowsgo-windows vistavista ymsyms winwin win7win7 computercomputer hilfehilfe bgebge softwaresoftware zwuzwu bingbing forumforum keinkein treibertreiber installiereninstallieren bgqbgq ohneohne keinekeine rechnerrechner programmprogramm problemeprobleme problemproblem gehtgeht homehome windows7windows7 installationinstallation yahooyahoo internetinternet funktioniertfunktioniert
5
Antworten
4573
Aufrufe
Firefox Sync
Begonnen von Mostrich
20. Juli 2013, 08:04:34
Kennt jemand [Url=https://support.mozilla.org/de/kb/Wie-Lesezeichen-und-Einstellungen-zwischen-Computern-synchronisiert-werden-koennen]Firefox Sync[/Url]? Damit kann man ja angeblich alle möglichen FF-Einstellungen zwischen verschiedenen FF-Rechner synchronisieren.

Aber wenn ich das richtig verstehe, arbeitet FF-Sync mit einem Hauprechner (A) und verschiedenen Nebenrechnern (B, C...). Synchronisiert werden also die Daten Rechners A auf die Rechner B und C etc. Wenn ich aber auf Rechner B ein wichtiges Lesezeichen hinzufüge, wird das nicht auf die Rechner A und C synchronisiert, oder?

Letzteres würde ich mir zu meinem Sync-Glück aber auch wünschen. Kennt sich jemand aus?

Vgl. a. diese Links:
https://support.mozilla.org/de/kb/teilen-sie-mit-firefox-sync-ihre-lesezeichen-mit-firefox-mobilgeraete
https://support.mozilla.org/de/kb/wie-verwalte-ich-mein-firefox-sync-benutzerkonto
https://support.mozilla.org/de/kb/geraet-zu-firefox-sync-hinzufuegen
http://www.soeren-hentzschel.at/mozilla/firefox/2012/03/12/zusatzliche-einstellungen-von-firefox-synchronisieren/
http://www.tippscout.de/firefox-mehrere-browser-synchronisieren_tipp_5240.html
4
Antworten
8854
Aufrufe
Laptop zeigt keine Netzwerke mehr an
Begonnen von chris22
30. Oktober 2012, 10:22:41
Hi,

ich habe mit meinem Acer Aspire 5520G Notebook folgendes Problem (Betriebssystem Windows Vista 32-bit):
Wenn ich eine w-lan-verbindung zu meinem Internetrouter herstellen möchte zeigt der Computer bei der Netzwerkauswahl keine w-lan-netzwerke mehr an (vorher 3 fremde und meins immer verfügbar gewesen). Wenn ich ein neues netzwerk einrichten möchte fehlt die Auswahl für ein kabelloses - der computer gibt mir nur Breitband-Kabelverbindung oder Wählverbindung. Einen W-lan-schieber hat der Laptop nicht, nur einen Knopf über den F-Tasten...drück ich den leuchtet er nicht mehr und auf dem Desktop zeigts nicht mehr an ob w-lan ein oder aus. Über Fn-Tasten kann man das W-lan nicht ausstellen. Liegt das nun am Laptop, Software (Treiber sind soweit alle aktuell und funktionieren), an diesem W-lan-Button, oder an was? Hilfe! danke  :))
4
Antworten
13666
Aufrufe
Gerätetreiber lassen sich nicht installieren
Begonnen von digitalixa
11. März 2012, 22:21:47
2 Situationen:
- Kamera EOS 7D via USB anschließen -> In der Leiste unten „Gerätetreiber wird installiert“…dann Meldung „Gerätetreiber wurde nicht installiert (mit rotem Fehlerkreuz)“ (Konsequenz: die Bilder können von der Kamera nicht per EOS-Utility runtergeladen werden, was aber auf dem Rechner schon funktioniert hat). Wenn ich die CF-Karte aus der Kamera herausnehme und mit einem Kartenlesegerät an den gleichen USB-Port stecke, ist die Karte lesbar, die Dateien können manuell heruntergeladen werden. Wenn ich die EOS7D an einen fremden Laptop anschließe funktioniert die Treiberinstallation
---->>> Also: USB Anschluss ok, Kabel ok, Kamera ok -> was ist der Fehler?
- Softtware „Samsung Kies“ starten, Samsung Galaxy Note an den o.g. PC anschließen.  -> In der Leiste unten „Gerätetreiber wird installiert“…dann „Gerätetreiber wurde nicht installiert (mit rotem Fehlerkreuz)“. Konsequenz: kein Firmware-Update des Handys möglich. Wenn ich das Galaxy Note mit dem gleichen USB-Anschluss als reinen „Datenträger“ anschließe (also Laufwerk im Explorer) funktioniert es, habe Daten kopiert. Hilft aber bei dem Update Problem nicht

Damit es noch etwas spannender wird: die oben geschilderten Situationen passieren sowohl auf
1. Meinem HP Windows-Vista64 Home Premium  (SP2)
UND (!)
2. auf meinem Dell Windows 7 32bit
aber nicht (zumindest das EOS-Problem) auf einem Vista-32 SP2 Rechner

Ich hatte jetzt schonmal auf den Kaspersky Antivir getippt…. Allerdings hat das deinstallieren des Virenschutzes das Problem nicht gelöst… 

Ansonsten habe ich auf dem HP und Dell ein Acronis-True-Image installiert, aber das seit Anfang an und zumindest bei dem EOS-Problem hat es ja anfänglich bei beiden Rechnern geklappt.

Ratlos…… ???? Für Hinweise und Ideen bin ich sehr dankbar
27
Antworten
43074
Aufrufe
Micro SDHC Speicherkarte lässt sich nicht formatieren
Begonnen von Hardstylez91
30. Dezember 2009, 22:28:43
« 1 2
Hi ich hätt mal ne frage seit tagen versuch ich meine Speicherkarte zu formatieren und es geht einfach nicht.
Noch was dazu:
Das war die Speicherkarte meines Handys, habe Handy verkauft aber speicherkarte ging im hany noch am pc heist es Dateisystem RAW, Speicherkarte ist von Sandisk und hat 4GB und ist micro SDHC
danke im voraus
3
Antworten
58278
Aufrufe
alte windows ordner löschen
Begonnen von MC Kay
18. November 2009, 10:50:13
hi ho leute ich hatte meine festplatte in 2 partionen geteilt auf c ist jetzt das neue 7 und auf d war mal vista. nun will ich die alten vista ordner löschen geht aber nicht da ich keine berechtigung mehr habe obwohl ich admin bin beim win 7. gibts ne möglichkeit die ordner zu löschen ohne das ich die platte formatieren muss ?
19
Antworten
11645
Aufrufe
BOOTMGR is missing
Begonnen von Gary84
15. August 2009, 10:36:19
« 1 2
Hi,

also vorab ich bin kein totaler PC/Laptop held, aber auch nich grad n vollidiot!

Ich hab einen Toshiba Laptop mit Windows Vista von Media Markt (d.h. nachm Kauf Laptop einschalten und er installiert sich selbst - es gibt keine CDs im Lieferumfang!!)

Da aber mein Laptop irgend ein Fehler hatte und langsamer (viel langsamer wurde) wollt ich ihn formatieren, da ich dachte falsche sachen installiert zu haben.

Hatte davor XP auf meinem alten Laptop dort hab ich ihn öfters formatiert wenns probleme gab die danach nicht mehr da waren!

So jetz zu meinem Problem... ich hab als erst eine Recovery Disk erstellt waren 2 DVDs dann hab ich von der Recovery gestartet und es hieß es wird alles gelöscht. hab ich bestätigt dann musst ich die sprache auswählen und er fing an zu arbeiten.. nach einer zeit wollte er die 2. dvd und kurz danach kam eine fehlermeldung das eine bestimmte datei (die ich jetz nich weiß irgendn zahlennamen.wsm oder irgendwie sowas) nicht finden kann und abgebrochen hat! habs 2 mal danach probiert immer das gleiche..

nun wenn ich ihn starten will von der festplatte kommt immer: bootmgr is missing

hab versucht meine alte XP cd zu installieren geht aber gar nicht, da bringt er immer eine fehlermeldung.. wobei die XP Cd bei meinem Gericom laptop dabei war und auch auf der CD gericom steht, vllt is die ja nur für son laptop ausgelegt...

jedenfalls bekomm ich jetz mein Laptop nich hoch, obwohl ich davor recovery disc erstellt habe..
er bringt immer bei der 2. dvd die fehlermeldung ....


Was kann ich jetz tun, hab schon gegoogelt aber nichts gefunden...

hoff einer der das ließt kann mir weiterhelfen!!

mfg Gary
8
Antworten
4610
Aufrufe
Codec-Packs vor dem Aus?
Begonnen von OCtopus
26. März 2009, 14:49:28
Microsoft will offenbar unter Win7 Drittherstellercodecs aussperren, jedenfalls insoweit, als Windows für das entsprechende Format einen eigenen Codec mitbringt
http://winfuture.de/news,46135.html
Microsoft will damit offenbar sicherstellen, daß künftig die Stabilität des Systems nicht durch fremde Codecs beeinträchtigt wird. Ich halte das für begrüßenswert. All diese obskuren Codec-Packs machten bisher nur Ärger, obwohl Einiges, wie z. B. die ffdshow-Filter, auch wirklich sinnvoll war. Diese Filter finden insbesondere auch bei VLC Anwendung. Entwickler von ffdshow haben dieses Verhalten von Win7 auch festgestellt.
5
Antworten
6428
Aufrufe
MediaMonkey 3.1.0.1213 Beta - Musikverwaltung
Begonnen von ossinator
17. Januar 2009, 09:54:25

MediaMonkey verwaltet umfangreiche MP3-Sammlungen, kann diese editieren, ID3-Tags ändern und mit einem eigenen Player MP3s und weitere Soundformate abspielen, Playlisten erstellen, AudioCDs brennen und vieles mehr. Unter anderem kann es Lieder und Alben automatisch benennen.

Neben der kostenlosen Standard-Version wird auch noch eine Gold-Variante für 19.95 US-Dollar angeboten.

[url=http://www.mediamonkey.com/beta/MediaMonkey_3.1.0.1213_Debug.exe][b][color=blue]MediaMonkey 3.1.0.1213 Beta[/color][/b][/url]

Ein Vergleich zwischen Kaufversion und Freeware hängt an.
0
Antworten
37836
Aufrufe
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
4
Antworten
5375
Aufrufe
Fremdes Netzwerk zulassen
Begonnen von D-King
29. Dezember 2008, 22:01:13
Hey Leute habe mal wieder ein Prob.
Ein  Kumpel und ich wollen übers netzwerk bei mir zusammen ein Game zocken aber
unsere PCs finden sicht nicht !
Firewall ist bei uns aus wo komme ich zur Option das man den "Fremden PC"  zulassen kann ?
lg Domi
8
Antworten
9868
Aufrufe
erstelltest Sidebar Gadget wird nicht angezeigt
Begonnen von zinnsoldat08468
29. November 2008, 12:38:38
Hallo,
ich möchte ein Gadget für die Sidebar erstellen, und habe zum test erstmal nur ein einfaches gemacht.
Das Problem es wird nicht angezeigt, weder bei Neuinstallierte noch sonst wo.
Ich habe den Ordner Test.Gadget erstellt und in die Ordner geschoben.

C:\Users\Ich\AppData\Local\Microsoft\Windows Sidebar\Gadgets
und
C:\Program Files\Windows Sidebar\Gadgets

Meine Datein sehen so aus.

Gadget.xml

[quote]<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?>
<gadget>
    <name>test</name>
    <author>ich</author>
    <copyright>2008 ich</copyright>
    <description>Dieses Gadget ist ein test.</description>
    <icons>
        <icon>icon.png</icon>
    </icons>
    <version value="1.0.0.0" MinPlatformVersion="0.1"></version>
    <sidebar>
        <type>html</type>
        <permissions>full</permissions>
        <code>test.htm</code>
        <website>www.test.de</website>
    </sidebar>
</gadget>[/quote]

test.htm
[quote]<html>

<head>
    <title>Test Gadget</title>

    <style>
        body{width:120;height:160}
    </style>

</head>

<script language="VBScript">

    Sub RunSub
        strComputer = "."

        Set objLocator = CreateObject("WbemScripting.SwbemLocator")
        Set objWMIService = objLocator.ConnectServer(strComputer, "root\cimv2")

        Set colItems = objWMIService.ExecQuery("Select * From Win32_OperatingSystem")

        For Each objItem in colItems
            Msgbox objItem.Caption
        Next
    End Sub

</script>

<body>
    <input type="button" value="Run" name="run_button" onClick="RunSub">
</body>

</html>
[/quote]

und dann habe ich noch eine icon.png

Hat jemand eine Idee warum das nicht funktioniert?
Bitte helft mir.

MFG Zinni
5
Antworten
19882
Aufrufe
Fritz Wlan N USB Stick unter Vista 64-bit installieren
Begonnen von conan81
18. November 2008, 13:42:21
Hi @ all..

ICh hab en problem..

ICh hab mir denn oben genannten Wlan sick gekauft..


Jetzt will ich in Stick unter meinem Vista 64 gerne nutzen....

Aber ich finde einfach kein treiber...

BS ist neu aufgespielt und vorher wurde Format c: gemacht...

Ich hab hier im forum das schonmal gelesen.. Da gibt es leute die haben einen Alternativ treiber...

Könnt ihr mir vielleicht weiter helfen???

Ich bedanke mich schonmal für eure mühe..

Lg Conan81
14
Antworten
15518
Aufrufe
Heimnetzwerk via Router mit Vista & XP einrichten
Begonnen von boesl
26. Juli 2008, 16:44:11
Hallo!

Ich stehe vor dem Problem, zu Hause ein Netzwerk via Router mit 4 PC's einzurichten. Das ganze soll wie folgt aussehen:

Router: D-Link DI524
PC1: Stand PC mit Windows XP über Netzwerkkabel mit Router verbunden
PC2: Stand PC mit Windows XP Professional über Netzwerkkabel mit Router verbunden
PC3: Laptop mit Vista Ultimate X64 über WLAN mit Router verbunden
PC4: Laptop mit Vista Home x32 über WLAN mit Router verbunden

Wie gehe ich am Besten vor?


Habe mal im Router folgende Einstellungen getroffen, betreffend DHCP:

[IMG]http://img146.imageshack.us/img146/4852/routeroy8.gif[/img]

Also so wie ich das verstehe, habe ich jetzt jedem PC eine statische IP zugewiesen, über die ich ihn dann im Netzwerk anwählen kann, oder?
Ist dies überhaupt notwendig, kann ich ein Netzwerk auch mit dynamischen IP's einrichten?



Nun bin ich gerade dabei, die Netzwerkkarte (bzw. Drahtlosverbindung) zu konfigurieren, da hänge ich im Moment. Sieht so aus:

[IMG]http://img170.imageshack.us/img170/3171/netzwerksi9.gif[/img]

Was muss ich eintragen beim DNS-Server? Habe keine Ahnung, was ich da jetzt machen soll.


Funktioniert das überhaupt so, wie ich mir das vorgestellt habe oder ist mir ein Fehler unterlaufen? Die Suchfunktion hat mir leider nicht das gewünschte Resultat geliefert.

Ich bitte um eure Hilfe.
danke

mfg
2
Antworten
9523
Aufrufe
Zugriff mit Vista auf Netzlaufwerk auf Linux (Samba) Rechner
Begonnen von dietzenbach
24. Juli 2008, 15:22:29
Servus, ich habe folgende Problemstellung:

Ein Vista Ultimate Rechner soll per IP Adresse auf eine Freigabe auf einem Linux Server mit Samba zugreifen.
Die Freigabe via \\NamedesRechners\Freigabename funktioniert
Die Freigabe via \\IPAdresse\Freigabename funktioniert NICHT.

Was habe ich schon gemacht:
Ping (funktioniert)
Ping -a (funktioniert)
(der Linuxrechner hat auch nur eine Netzwerkkarte)
nslookup (funktioniert)
tracert (funktioniert, allerdings liegen die Maschinen im gleichen Subnetz, so dass keine weiteren HOP´s da sind)
Statt GUI am Dos-Prompt mit net use (gleiches Ergebnis)

hosts trotzdem angepasst (ohne Ergebnis)
Protokoll IPv6 deaktiviert (ohne Ergebnis)
firewall zeitweise ausgeschaltet (ohne Ergebnis)
Sicherheit von ntlmv2 auf LM und NTLM geändert (ohne Ergebnis)
diverse Foren abgeklappert (ohne Ergebnis :-))

Hat jemand eine gute Idee??? ?(
8
Antworten
7296
Aufrufe
arbeitzplatz probleme ....
Begonnen von Adrian
14. Juli 2008, 16:54:41
Guten Tag !

Wir haben uns einen neuen computer mit vista (home premium 64 bit )drauf gekauft(von HP) und haben in jetzt seit november (2007)

doch nun gehe ich in meinen arbeitzplatz (oder auch computer grnannt ) und gehe auf Access Denied (was komischerweise früher HP) hieß
und ich wollte Access Denied (C) aufmachen doch es kommt folgende fehlermeldung -->


Der Pfad ist nicht verfügbar.

Auf C:/ kann nicht zugegriffen werden

Zugriff verweigert


So jetzt kann ich weder etwas herunterladen installieren oder sonst was ...... ich weiss einfach nicht mehr was ich tun soll

und ich bin nicht gade das größte computer kenner ^^

[b]würde mich über antwort reisig freuen !!!!!!!![/b]
10
Antworten
14111
Aufrufe
wichtig!!! vista wlan problem
Begonnen von fräulein brösel
03. Juni 2008, 01:15:58
hallo,

ich habe seit einiger zeit ein problem mit dem sicherheitsschlüssel bei vista. ich hab mir hier im forum auch schon ein paar threads durchgelesen, aber konkret für mein problem keine lösung gefunden. ich hab für meinen router ein ganz normales passwort mit welchem ich problemlos ins internet komme (dasselbe für router u internet). auch freunde hatte noch nie probleme. sobald ich jedoch außer haus bin u mich in ein anderes netz einwählen möchte, funktioniert das nicht mit dem passwort welches mir zur verfügung gestellt wird, sondern ich benötige immer einen super langen schlüssel, der zahlen u buchstaben umfasst. wie komme ich denn zu diesem sicherheitsschlüssel? beim router unter wlan einstellungen ist ja mein passwort (zb stefanie1945) angegeben...unter vista muss man aber eben einen schlüssel (wie zb d8k4456j3L093k...) etc. eingeben. nur um es deutlich zu machen, falls ich mich irgendwie unverständlich ausdrücke, weil ich leider kein computerspezi bin. wo find ich diesen schlüssel unter vista??
würd mich über hilfe freuen!

liebe grüße, stefanie
24
Antworten
10145
Aufrufe
Was Passiert wenn man Vista auf einer Externen Festplatte installiert???
Begonnen von die Frau von derrob
16. Mai 2008, 09:52:44
« 1 2
Hallöchen......
Sagt mal was passiert eigentlich wenn man Vista auf einer externen Bootfähigen Festplatte installiert anstatt auf einem Rechner  ?(  :rolleyes:
17
Antworten
6770
Aufrufe
Wii code Sammelthread
Begonnen von Mad
20. April 2008, 15:40:50
« 1 2
hi, bin auch mal wieder da ;)

hab mir jetzt mariokart gakauft und bin sehr begeistert, leider hab ich gar keine wii-freunde :(

desshalb jetzt der threat

hier mein code:
2921-9347-8382

ladet mich ein oder post eure codes, freu mich

mfg
16
Antworten
17669
Aufrufe
USB Geräte funktionieren nicht
Begonnen von Paulynchen
06. Februar 2008, 23:08:46
« 1 2
[quote author=netzmonster link=topic=4842.msg43217#msg43217 date=1199271023]
:bigwelcom


Ausserdem kannst du die Datein infcache.1 im Verzeichnis Windows\INF mal löschen. Eventuell musst du die Sicherheitseinstellungen der Datei ändern, damit du sie löschen kannst.

[/quote]

Hallo, bin neu hier und habe auch das USB Problem, mein Läppi erkennt keine USB Geräte mehr.
Habe gestern versucht die Datei zu löschen und ich hatte keinen Zugriff, wo und wie muß ich denn die Sicherheitseinstellungen ändern?  8o