Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort isp herausgeben von verbindungsdaten | |
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BVerfg: Herausgabe von Verbindungsdaten beschränkt. "Saugen" folgenlos? Begonnen von Jean Paul
20. März 2008, 09:44:06 erwisch staatsanwaltschaft schwerwiegende strafgesetzbuch herausgabe verbindungsdaten verbindungsdaten bverfg verschleierung 41867550 57967247 77161500 weg online handy durch bittorrent 2000 sicher verbindungs betrug illegal illegalen erwischt abs verbreitung schadenersatz schadensersatz informationspflicht bundesverfassubngsgericht verbindungsdaten bundesverfassungsgericht subventionsbetrug |
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
Die Herausgabe wird künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten möglich sein, wozu Verstöße gegen das UrhG nicht gehören, insbesondere also auch nicht das (illegale) Herunterladen (und Verteilen) von Musik und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Damit wird es künftig für die Musikindustrie unmöglich sein, beim Provider über die Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten abrufen zu lassen und die betreffenden Personen abzumahnen und auf Schadenersatz etc. zu verklagen. Die Staatsanwaltschaften werden sich über die Arbeitserleichterung auch freuen. Strafbar und illegal bleibt es natürlich nach wie vor, wenn man erwischt wird...
Nachtrag:
Das sehen offenbar aber nicht all so wie ich...
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsgerichtsentscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338