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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort 380
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Admin Rechte und C Platte gesperrt ! BRAUCHE HILFE !
Begonnen von Cherry
12. Juli 2010, 12:09:04
Hallo zusammen
Ich habe eben euer Forum gefunden und mir einiges angeguckt da ich dachte mein problem würde hier schon mal drin stehen , aber leider ist es nicht so also werde ich mal mein Problem euch sagen :

Ich habe Windows Vista Home und wollte heute einem anderen Benutzer die C Platte sperren nur dummerweise habe ich irgentwas anderes gesperrt das heißt also ich kann gar nicht mehr auf die C Platte zu greiffen . Ich nicht und andere Benutzer auch nicht.
Natürlich kann ich jetz auch nichts mehr öffnen wo man die Administrator Rechte  braucht.

Was kann ich tun damit ich wieder alles so wie vorher habe ?

Danke schonmal im vorraus.
Mfg Cherry

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Win 7 und Hp deskjet F4210
Begonnen von mr_blonde
02. November 2009, 16:13:54
Hallo! Wer kann mir helfen? Habe ein Upgrade von Vista Business auf Win 7 Professional gemacht und kann meinen Hp deskjet f4210 seitdem nicht mehr benutzen. Habe aktuelle treiber von der hp homepage geladen, versucht zu installieren und bekomme als Fehler einen "runtime error" angezeigt. Auch das support-team konnte mir bis jetzt nicht weiterhelfen. Danke für Tipps!  :wink
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Xbox 360 Wireless Controller für Windows
Begonnen von Sgt_SteVe
05. Mai 2009, 16:49:46
Hallo zusammen!  :bigwelcome

also ich würde mir gerne den Xbox 360 Wireless Controller für Windows kaufen, jedoch will ich zuerst wissen was ihr davon haltet!
Wer schon Erfahrungen mit diesem Controller gemacht hat und so..:)

kann ich alle Spiele damit spielen oder gibts Einschränkungen!? ( bin ein kleiner Call of Duty 2 und Frontlines Zocker ;))

Bitte um eure Meinung!


mfg sgt steve
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Wie setze ich ihn wegen Verkauf auf Werkseinstellung zurücksetzen??
Begonnen von whities
20. März 2009, 22:08:52
Hi ihr,
Frage steht ja shcon oben, morgen soll er weg, ein HP dv6000 mit win xp. Wie setze ich ihn auf Werkseinstellung zurück,um meine DATEN sicher zu löschen???

LG Whities
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Liste der Software die unter Windows 7 läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:47:38
Hier eine Liste der funktionierenden Programme unter Windows 7
[size=8pt]Ich schaue, dass ich die Liste entsprechend aktualisiere.[/size]

[b]Windows 7 32Bit[/b]

[spoiler][list]
[li]7-zip[/li]
[li]A1-Faktura[/li]
[li]Ableton Live 6.0.7[/li]
[li]Acronis 11.0.8.105 (2008) [/li]
[li]Adobe Lightroom 2 [/li]
[li]Adobe Photoshop CS4[/li]
[li]Adobe Reader 9.0 [/li]
[li]Adobe Reader 5.0.5[/li]
[li]AllSync [/li]
[li]AnyDVD & AnyDVD HD [/li]
[li]Any Video Converter [/li]
[li]Ashampoo Burning Studio 2009 Advanced[/li]
[li]Autodata 2007[/li]
[li]AVG Free 8  [/li]
[li]Avira Antivir Premium [/li]
[li]Bandwidth Meter Pro 2.6 [/li]
[li]Bing Maps 3D[/li]
[li]Bioshock[/li]
[li]CA eTrust Antivirus 7.1 [/li]
[li]Call of Duty [/li]
[li]CCleaner[/li]
[li]CDBurnerXP[/li]
[li]CloneDVD 2  [/li]
[li]Corel Paint Shop X2[/li]
[li]Counter Strike (1.5) [/li]
[li]Crysis[/li]
[li]cube demo (als Admin) [/li]
[li]Dead Space[/li]
[li]EasyBCD  [/li]
[li]Eraser[/li]
[li]Everest Ultimate Edition v 4.60 [/li]
[li]Fallout 3 [/li]
[li]Fastmount [/li]
[li]FileZilla 3.2.0 [/li]
[li]FireFox 3.0.5  [/li]
[li]Firebird 2.1.1.17910  (Datenbank)[/li]
[li]Forte Free Notationsprogramm[/li]
[li]Foxit PDF Reader  [/li]
[li]FreepdfXP  [/li]
[li]Google Earth [/li]
[li]GTA4[/li]
[li]Guild Wars[/li]
[li]Half Life²[/li]
[li]ICQ 6.5[/li]
[li]IncrediMail[/li]
[li]iTunes [/li]
[li]JetAudio (sogar eine alte Version) [/li]
[li]Legendary[/li]
[li]Max Payne 2[/li]
[li]Mass Effect[/li]
[li]Media Player Classic  [/li]
[li]MediaMonkey [/li]
[li]Melody Assistant (eine Notationssoftware) [/li]
[li]Messenger Plus (zusatz für den Win Live Messenger)[/li]
[li]Microfax Picture Publisher (ein uraltes Bildbearbeitungsprogramm aus Windows 95) [/li]
[li]MP3Tag[/li]
[li]MS Office 2003 [/li]
[li]Musikstudio Standart V3.00b7[/li]
[li]Namo Webeditor 2006 +  Web Canvas 2006 + WebUtilities 2006[/li]
[li]Nero 7[/li]
[li]Nero 8 [/li]
[li]NFS Prostreet[/li]
[li]NFS Undercover[/li]
[li]Nod32 [/li]
[li]Nod32 3.0.642.0 [/li]
[li]Notepad ++ [/li]
[li]Office XP Prof.[/li]
[li]Office 2007 [/li]
[li]OpenOffice3.0[/li]
[li]Opera[/li]
[li]Orbit Downloader [/li]
[li]Outlook on the Desktop 1.5.1 (Kalender muss manuell umgeschaltet werden) [/li]
[li]Paint.NET 3.6  [/li]
[li]Paragon Festplatten Manager 10[/li]
[li]PC Tools Firewall Plus[/li]
[li]PhantomCD  (Virtuelles Laufwerk)[/li]
[li]Phase 5[/li]
[li]Phonostar Player[/li]
[li]PhotoFiltre[/li]
[li]PhotoImpactX3[/li]
[li]Pidgin [/li]
[li]PopTray 3.20 [/li]
[li]Power Archiver 2009[/li]
[li]Power DVD[/li]
[li]Punkbuster[/li]
[li]PVRUSB[/li]
[li]Raily 3.0 (eine Gleisplansoftware für Modelleisenbahnen) [/li]
[li]Rocket Dock (incl Stack Docklet) [/li]
[li]Sam Broadcaster[/li]
[li]Skype 4[/li]
[li]Snagit 8 [/li]
[li]Speedcommander 12 [/li]
[li]Spybot - Search and Destroy   [/li]
[li]Teamspeak 2 [/li]
[li]TES4 Oblivion [/li]
[li]Thunderbird [/li]
[li]TuneUp 2009 ließ sich mit UAC bei mir nicht zum Laufen bringen, ohne UAC ging es, wobei zwei dll nicht registriert werden konnten. [/li]
[li]TuneUp 2010[/li]
[li]UberIcon[/li]
[li]VAG-COM 3.11[/li]
[li]VDownloader[/li]
[li]Virtual CD 9.3 [/li]
[li]Virtual DJ 6[/li]
[li]Virtual PC 2007 SP1 [/li]
[li]VLC Media Player  [/li]
[li]Winamp [/li]
[li]Windows Live Messenger [/li]
[li]Windows Mobile Device Center [/li]
[li]WinOnCd 2009[/li]
[li]Winrar 3.80  [/li]
[li]Xfire[/li]
[li]XMediagrabber [/li]
[li]XMedia Recode[/li]
[li]XnView V1.95.3  [/li]
[li]YourUninstaller [/li]
[li]Zattoo  [/li]
[/list][/spoiler]

[b]Windows 7 64Bit[/b]

[spoiler][list]
[li]Acrobat 9 [/li]
[li]Adobe flash player 10 active X[/li]
[li]Adobe PhotoShop 10 + CS3[/li]
[li]Adobe Shockwave Player 11.5[/li]
[li]Artweaver 0.57[/li]
[li]Avast 4.7x Pro[/li]
[li]Avira Antivir Premium[/li]
[li]Carom3D[/li]
[li]CDBurnXP[/li]
[li]CPU-z 1.50[/li]
[li]Company of Heroes (inkl. AddOns)[/li]
[li]Counterstrike: Source[/li]
[li]Day of Defeat: Source[/li]
[li]DAZ3D[/li]
[li]dict.cc tooolbar (im IE 8  & Firefox)[/li]
[li]DivX Player[/li]
[li]DVD Fab Platinum v. 5.1.2[/li]
[li]EA Need for speed Undercover[/li]
[li]Firefox 3: bis und mit Version 3.6 B1 (+ plugins)[/li]
[li]Flv Player[/li]
[li]Flyingcode NFO-Viewer 1.0[/li]
[li]Free Download Manager[/li]
[li]FreePDF 4.2 mit Ghostscript 8.7 64 Bit[/li]
[li]Gimp-x64[/li]
[li]Google toolbar (für IE)[/li]
[li]GPU-z 0.3.2[/li]
[li]HW Monitor 1.13.0[/li]
[li]HijackThis 2.0.2[/li]
[li]Intervideo WinDVD8[/li]
[li]IrfanView 4.23 mit plugin's[/li]
[li]Kaspersky (KIS ) 7 aber unter Vista modus / Kaspersky Anti-Virus 2009 8.0.0.506[/li]
[li]Kaspersky Internet Security 2010[/li]
[li]Microsoft Visual Studio Express 2008[/li]
[li]Microsoft SQL Server Express 2008[/li]
[li]Mirror's Edge[/li]
[li]Mozilla Thunderbird 2.0.0.21[/li]
[li]Norton Internet Security 2009[/li]
[li]Notepad++[/li]
[li]O&O Defrag v.11[/li]
[li]OpenOffice 3 [/li]
[li]Paint.net[/li]
[li]Picasa3[/li]
[li]Pidgin 2.6.3[/li]
[li]PlexTools Professional XL v.3.16[/li]
[li]Poser 6[/li]
[li]Realplayer[/li]
[li]Saintsrow 2[/li]
[li]SecondLife (alle versionen des viewers)[/li]
[li]SharePod [/li]
[li]Skype 4.0 BETA[/li]
[li]Spybot - Search & Destroy[/li]
[li]Steam[/li]
[li]TortoiseSVN-1.6.6.17493[/li]
[li]TuneUp Utilities 2009 [/li]
[li]Ubisoft RainbowSix Lockdown[/li]
[li]Ubisoft SplinterCell double agent[/li]
[li]UltraVNC 1.0.6.4[/li]
[li]Virtual DJ 6[/li]
[li]Visual C++ 2005 x64 & x86 v.9.0.3[/li]
[li]VLC Player 0.9.8a[/li]
[li]VMWare Player 3[/li]
[li]WinPatrol 2008[/li]
[li]WinRar 3.71, Win Rar 3.80[/li]
[li]X-Blades[/li]
[li]yTorrent[/li]
[/list][/spoiler]

Die Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen unter Windows 7?"
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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hp psc 1210
Begonnen von Benji1988
31. Mai 2008, 15:15:12
ich habe den drucker hp psc 1210....es ein all-in-one gerät, also drucker scanner kopierer in einem. jetzt meine frage: funktioiert er unter vista?? wenn ja wie?? brauch ich auch da einen extra vista treiber?? habe nämlich leider keinen gefunden
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HP Drucker geht nicht mit Vista
Begonnen von rumidor
23. März 2008, 18:37:33
Hallo zusammen. Noch ein Problem. Nix funktioniert hier. Mein Drucker hp Deskjet 3820 funktioniert nicht mit Vista. Ich habe wie beschrieben von Hp einen Alternativen Treiber installiert und mich exakt an die Anweisungen gehalten. Trotzdem funktioniert der Drucker nicht. Ich bekomme in der Druckübersicht nur die Meldung: - Status: Fehler - Wird gedruckt. - und nichts passiert. Schön langsam bereue ich den Rechnerkauf weil nichts einfach so funktioniert
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Preiswerte Grafiklösung: ATI Radeon HD 2600 XT im Test
Begonnen von ossinator
29. Juni 2007, 04:05:10
Nach der Vorstellung der High-End-Lösung Radeon HD 2900 XT bringt AMD nun zwei neue Chips für das untere und mittlere Preissegment. Der ATI Radeon HD 2600 und HD 2400 sind vor allem für preisbewusste Anwender interessant.

AMDs neue Grafikchips ATI Radeon HD 2600 und HD 2400 unterstützen DirectX 10 und verfügen über einen Unified Video Decoder (UVD), der das Abspielen von HD- und Blu-ray-DVDs beschleunigt. Damit treten die Lösungen in direkten Wettbewerb zu den Nvidia-Produkten 8600 GT und 8500 GT, die bereits seit Mitte April verfügbar sind. Die Geforce 8600 GTS ist hingegen etwas teurer als AMDs Spitzenmodell im Mainstream-Bereich.

Anders als das High-End-Modell ATI Radeon HD 2900 XT, das im 80-Nanometer-Verfahren bei TSMC gefertigt wird und bis zu 215 Watt Verlustleistung erzeugt, kommt bei den neuen Chips das modernere 65-Nanometer-Verfahren zum Einsatz. Dadurch und wegen der geringeren Transistoranzahl ist die Leistungsaufnahme mit 45 (HD 2600) und 25 Watt (HD 2400) vergleichsweise gering. Bei Grafikkarten mit den neuen Chips ist daher keine externe Stromversorgung nötig. Zudem muss die Kühlung nicht so aufwändig sein, sodass die Boards im Betrieb nahezu geräuschlos sind. Die Einstiegsvariante HD 2400 hat AMD im Referenzdesign sogar nur mit passiver Kühlung versehen.

Mit 380 Millionen Transistoren verfügt der Mittelklasse-Chip HD 2600 über etwas weniger elektronische Schalter als ATIs schnellster DirectX-9-Grafikprozessor Radeon X1900. Der HD 2400 kommt auf 180 Millionen Transistoren. Grafikkarten mit den neuen Chips sollen von verschiedenen Herstellern in circa zwei Wochen verfügbar sein. Neben PCI-Express-Boards sind auch Lösungen für die ältere AGP-Schnittstelle geplant.

[b][i]Neue ATI-Grafikprozessoren[/i][/b]
Modell                        Radeon HD 2400 Pro  Radeon HD 2400 XT  Radeon HD 2600 Pro      Radeon HD 2600 XT
Chip/Transistoren      RV610/180 Millionen    RV610/180 Millionen  RV630/390 Millionen      RV630/390 Millionen
GPU-Takt                    525 MHz                      700 MHz                    600 MHz                        800 MHz
Speichertakt              500/400 MHz              800/700 MHz              500/400 MHz                  1100/700 MHz
Speichertyp                256/128 MByte DDR2  256 MByte GDDR3      256 MByte GDDR3/DDR2 256 MByte DDR4 / DDR3
Speicherschnittstelle  64 Bit                          64 Bit                        128 Bit                            128 Bit
Speicherbandbreite                                                                        16 / 12,8 GByte/s            35,2 / 22,4 GByte/s
Shader-Einheiten      40                              40                              120                                  120
Textur-Einheiten        4                                  4                                4                                    4
Leistungsaufnahme  25 Watt                      25 Watt                      45 Watt                          45 Watt
Preis                          69/59 Dollar                89/79 Dollar              99/89 Dollar                    149/129 Dollar

[b]Fazit [/b]

Mit den neuen DirectX-10-Grafikchips ATI Radeon HD 2600 und HD 2400 präsentiert AMD konkurrenzfähige Produkte. Außer durch die wettbewerbsfähige 3D-Leistung überzeugen die Lösungen vor allem in puncto Leistungsaufnahme und durch die Möglichkeit, ohne zusätzliche Bauteile kopiergeschütze Videos von HD- oder Blu-ray-DVDs an großformatige TV-Bildschirme auszugeben.

Wie zu erwarten war, ist die 3D-Leistung der getesteten Grafikchips für anspruchsvolle 3D-Spiele nur bedingt ausreichend. Sind Features für die verbesserte Bilddarstellung wie Kantenglättung und anisotropische Filter aktiv, reicht die 3D-Performance vor allem bei hohen Auflösungen nur in den wenigsten Fällen aus. Hierfür könnte die von einigen Herstellern angekündigte Lösung mit zwei Radeon HD 2600 XT besser geeignet sein. Die mit ATI Radeon 2600 XT Gemini bezeichnete Karte soll für 249 Euro in den Handel kommen - der genaue Marktstart steht aber noch nicht fest.

Zusammen mit dem PC-kompatiblen HD-DVD-Laufwerk für die Xbox 360, das bereits ab 150 Euro erhältlich ist, lässt sich eine kostengünstige HD-Player-Lösung fürs Wohnzimmer dank der eingebauten Sound- und HDMI/HDCP-Funktionalität der neuen ATI-Chips sehr einfach realisieren. Für diesen Einsatzzweck sind die ATI-Chips ideal. Wer jedoch lediglich auf der Suche nach einer halbwegs vernünftigen und bezahlbaren DirectX-10-Grafikkarte ist, wird mit der EVGA Geforce 8600 GT mindestens genauso gut bedient. Die EVGA ist bei vielen älteren 3D-Spielen teilweise sogar deutlich schneller als ATIs Radeon HD 2600 XT. Bei moderneren Spielen wie Call of Juarez und Colin McRae Dirt ist jedoch der HD 2600 XT besser.

[size=8pt][i]Quelle: ZD-Net[/i][/size]
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HP Deskjet F380
Begonnen von gnex
09. April 2007, 15:31:43
Hallo Volks,

habe folgendes Problem seid letzter Woche habe ich einen HP Deskjet F380 und laut dem Handzettel der in der Verpackung war gibt es auf der HP Seite einen Vista Treiber also hab ich mir diesen auch geladen => 164 MB.

Ich habe dann die Software + Treiber installiert und hab den Drucker angeschlossen doch leider passiert nichts, er findet einfach den Treiber nicht. Darauf hin habe ich spaseshalber mal die Treiber CD eingelegt die im Lieferumfang bei war eingelegt dort findet er zwar einen unsignierten Treiber aber diese lässt sich nicht installieren.

hat noch jemand das Problem ?

PS: Windows erkennt HP F300 series, hat allerdings wie oben kein Treiber parat.


MFG
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Vista Treiber für brother DCP-115C
Begonnen von Otto
13. März 2007, 15:41:38
Hallo, suche Treiber für o.g. Drucker.
Danke
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[News] Nvidia ForceWare 100.59 für Windows Vista 32bit und 64bit für Nvidia Geforce und Geforce Go
Begonnen von gdi
02. Februar 2007, 01:48:52
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[url=http://www.go-windows.de/news/news/forceware-100.40-for-windows-vista-32bit-41.html]zu den News: Nvidia ForceWare 100.59 für Windows Vista 32bit und 64bit für Nvidia Geforce und Geforce Go[/url]

Laptopvideo2go.com hat auf seiner Webseite die neuen Forceware 100.59 Treiber (Forceware X) zum Download für Windows Vista x86 un x64 freigegeben:



Download unter [url=http://www.laptopvideo2go.com/forum/index.php?showforum=70]Laptopvideo2go.com[/url] (Englisch)

Wir haben die Dateien schon zusammengepakt und auf unseren Server gelegt,[br /]
den Download dazu gibt es hier:
http://www.go-windows.de/