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PDF Konvertierung: Aus 1 Seite im Querformat (Broschüre), 2 im Hochformat machen
Begonnen von Lord_Zuribu
10. Juli 2014, 10:40:46
Hallo zusammen

Ich wende mich hier an die Acrobat Spezialisten. Ich habe ein PDF Dokument zum Bearbeiten bekommen und komme einfach nicht zum richtigen Resultat. Das PDF ist im Querformat und die Seiten sind in zwei Spalten aufgeteilt (wie eine Broschüre). Also links die Spalte A und rechts die Spalte B. Das Ziel ist es, das PDF so zu konvertieren, dass es einfach auf mobilen Geräten gelesen werden kann. Sprich es soll nur von oben nach unten gescrollt werden. Das PDF soll somit im Hochformat sein und aus Splate A eine Seite und aus Spalte B eine weitere Seite erstellt werden. Und dann so weiter. Der Umfang wird sich zwar verdoppeln, das ist aber kein Problem. Habe schon alle möglichen Variaten mit dem Drucken versucht. Nichts klappte. Zur Verfügung steht Adobe Acrobat Pro XI.

Vielen Dank fürs Lesen und Kommentieren

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Wo ist der Google-Cache geblieben?
Begonnen von Mostrich
15. Mai 2013, 06:57:07
Früher hatte man doch bei jeder Google-Suche die Möglichkeit, die von Google gecachte (gespiegelte) Webseite anzeigen zu lassen. Man konnte also auch ältere Inhalte der Webseite betrachten etc...

Irgendwie finde ich diesen Punkt aber nicht mehr bei meinen Google-Suchen. :grübel  Ich vermisse das, weil in der Suche aufgeführte Ergebnisse oft nicht mehr aktuell angezeigt werden und Seiten verschwunden sind etc...

Weiß jemand, was das los ist und ob/wie man das ggf. wieder einrichten kann?
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Defragmentierung nicht verschiebbare Dateien
Begonnen von funni
05. Februar 2013, 16:50:11
Hi
Ich wollt mal wieder meine Festplatte defragmentieren, da sind mir die nicht verschiebbaren Dateien ins Auge gestochen. Ich hab gedacht: "ja machst du sie mal weg"! ...  ...auf Google eingegeben und dann erst mal herausgefunden dass die Dateien aus dem Virtuellen Arbeitsspeicher(was ja zu erwarten war) aus dem Papierkorb und dem Ruhezustand bestehen...
So jetzt hab ich mal dass alles ausgeschaltet und siehe da:v es gibt noch mehrere nicht verschiebbare Dateien  :-\  naja was könnte denn noch zu den nicht verschiebbaren Dateien gehören?

Im Moment habe ich:

Virtueller Arbeitsspeicher
Papierkorb
Ruhezustand

Danke im Vorraus

OK Sorry hat sich erledigt!!!
Ich hab beim Virtuellen Arbeitsspeicher nicht auf Festlegen sondern gleich auf OK geklickt
jetzt bin ich wieder ein bisschen schlauer!!!!!!!!!!!!
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PDF läßt sich nicht drucken
Begonnen von Jilin
12. Oktober 2012, 16:12:03
« 1 2
Wenn ich ein PDF drucken möchte, erscheint zuerst die <Drucken>-Maske, in der der korrekte Drucker angezeigt wird. Bestätige ich den Button <Drucken>, so erscheint sofort <Speichern unter>. Es ist zum verrückt werden. Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben?
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In CD/DVD-Laufwerk eingelegte Datenträger werden nicht mehr erkannt
Begonnen von klaus1003
27. Juni 2012, 18:30:08
« 1 2
Seit neuestem erkennt mein Windows 7 Rechner (32 Bit) eingelegte CDs und DVDs nicht mehr.
Das gilt sowohl für die physikalischen Laufwerke, als auch für die virtuellen Laufwerke.

Wenn ich eine CD/DVD einlege, startet die DVD/CD nicht bzw. es öffnet sich kein Fenster mehr mit der Frage, womit geöffnet werden soll, obwohl ich das in der Systemsteuerung so eingestellt habe.

Im Windows Explorer werden keine Dateien angezeigt, stattdessen kommt der Hinweis „Legen Sie einen Datenträger ein“.

In meinem Antivirenprogramm habe ich „autorun“  aktiviert.

Im Gerätemanger wird angezeigt, dass die Geräte einwandfrei  funktionieren.

Kann mir jemand helfen dieses Problem zu lösen?
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Ordnerfarbe- Symbol ändern: Hilfe!
Begonnen von bavarianteacher
22. April 2012, 20:59:15
Win 7 (64 Bit)

Hallo!
Vergeblich versuche ich schon seit längerem die Ordnerfartben eines bestimmten Ordners von Standardgelb in andere Farben zu ändern.
Leider funktioniert dies nicht!!!
Hat jemand einen Tipp für mich?

Danke!


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HDMI wird nicht übertragen
Begonnen von Der Frager
04. Juli 2011, 20:35:46
Hallo,
ich habe einen Bildschirm gewonnen!! yupi Dieser hat einen HDMI Eingang und mein PC hat einen HDMI Ausgang. Also habe ich mir gesagt, weg mit dem alten VGA-Kabel, und ein neues HDMI her. Kurzerhand steh ich also im Geschäft, ein HDMI-Kabel besorgt. Preis gesehen, WUCHER!, aber na gut, soll ja ne höhere Auflösung erreichen. Also rein in den Einkaufskorb. Bezahlt und zu Hause an den Computer anschließen. Anschalten. Ja, da saß ich nun vor einem schwarzen Bildschirm, wo immer zu diese dumme Aussage kam: "No Signal". Also den Bildschirm auf den Eingang VGA umschalten und mal nach der Fehlerbehebung suchen. Nichts. und ich weiß nicht, wie ich dieses Problem beheben soll.
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Avira SearchFree Toolbar - sinnvoll oder nur Werbung
Begonnen von Markus
01. Juli 2011, 17:52:40
Nachdem ich heute meinen PC neugestartet hatte kam ne Info-Meldung von Avira Free Virenscanner, ob ich die Avira SearchFree Toolbar installieren möchte:
http://www.avira.com/de/avira-searchfree-toolbar

was haltet ihr davon, bringt die Toolbar wirklichen nutzen, oder ist das in erster Linie nur Werbung???

mfg
Markus
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Nach Chipsatztreiberinstallation wird Grafikkarte nicht mehr erkannt
Begonnen von janik.zeh@googlemail.com
01. Mai 2011, 19:09:35
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem. Da die 2 untersten PCI-Anschlüsse meines Pc´s nicht funktionierten dachte ich mir ich lade mir mal passende Chipsatztreiber runter die da möglicherweise etwas gegen bewirken. Die Treiber habe ich mir direkt von der Dell HP heruntergeladen und habe deshalb die Installation auch fortgesetzt als Windows mir empfohlen hat die Installation abzubrechen da irgendetwas mit einer Signatur oder einem Stempel nicht inordnung sei. Evtl. ist auch noch wichtig das ich mir 2 Dateien (pci.sys und agp440.sys) runterladen musste bzw. von der Windows Xp CD nehmen musste da sie vom Installationsprogramm nicht gefunden wurden. Nun zum eigentlichen Problem: Nach dem Neustart funktioniert nun meine Grafikkarte nicht mehr Ordnungsgemäß. Sie wird einfach nicht erkannt weshalb auch die Treiber nicht funktionieren (vorher funktionierte alles einwandfrei). Ich habe also im Gerätemanager nachgeschaut wo nun beim Gerätestatus die Fehlermeldung steht:

Der Gerätetreiber für diese Hardware kann nicht geladen werden. Der Treiber ist möglicherweise beschädigt oder nicht vorhanden. (Code 39)

Klicken Sie auf "Problembehandlung", um die Problembehandlung für dieses Gerät zu starten.


Alle anderen Geräte funktionieren. Einzig und allein der AGP Anschluss funktioniert nicht. Windows findet automatisch keine passenden Treiber. Wie stelle ich es nun an das Problem zu beheben? Ich dachte mir das ich die Chipsatztreiber ja wieder deinstallieren kann aber ich habe die alten nicht und weiß nicht wo ich diese herbekommen soll.

Meine Systeminformationen:

Dell Optiplex GX 240
Windows Xp Service Pack 3
Nvidia GeForce 6200 AGP
BIOS ist Aktuell

Die Chipsatztreiber habe ich von folgender Seite: http://support.euro.dell.com/support/downloads/download.aspx?c=de&cs=debsdt1&l=de&s=bsd&releaseid=R32265&SystemID=PLX_PNT_P4_GX240&servicetag=&os=WW1&osl=ge&deviceid=183&devlib=0&typecnt=0&vercnt=1&catid=-1&impid=-1&formatcnt=0&libid=27&typeid=-1&dateid=-1&formatid=-1&source=-1&fileid=35409
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Treiber für Packard Bell TJ 65
Begonnen von Sgt_SteVe
22. Februar 2010, 18:28:57
Hallo,

ich brauche die Treiber für Packard Bell TJ 65, jedoch ohne den Driver Whiz, dem Programm vertraue ich nicht wirklich!
Zahlt man denn da wenn man sich hier registriert!?

Bitte helft mir!


mfg stefan
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Software installieren
Begonnen von Wuschige
13. September 2009, 10:50:48
Hi.Sage im voraus mal schon das ich am PC absoluter Neuling bin,also hoffe ich das die antworten so einfach wie möglich sind.  :backtopic:Mein Problem mit window7 ist,das es zwar alle Hardware erkennt,aber warum kann ich die dazugehörige Software nicht installieren.zB.Brother-Drucker.Habe ihn gelöscht und wieder neu installiert,aber ums verrecken kriege ich die Software nicht drauf :flagge
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Partition nach Windows 7 Installation weg
Begonnen von zockerman
16. August 2009, 11:50:48
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Hallo zusammen,

nachdem ich Windows 7 installiert habe, ist meine "Daten" Partition weg.
Wenn es eine ganze Festplatte von meinen 2 wäre, es ist aber eine Partition von der Festplatte, wo ich Windows installiert habe. ( C: System. D: Daten ---> 1. SATA2 Platte /  E: Sicherung ---> 2. IDE Platte )
Es fehlt mir die D: Partition.

Hat jemand vieleicht ein ähnliches Problem ?
Ich google jetzt schon seit Stunden.

Board ist ein Asrock mit AMD 790GX + Southbridge 750 Chipsatz.

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Physikalischer Speicher (Frei 0)
Begonnen von VincentPaige
10. März 2009, 18:56:33
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Hallo,

ich habe seit kurzem ein neues Laptop mit Windows Vista. (DELL Precision M4400 mit 4 GB Arbeitsspeicher)
Im großen und Ganzen bin ich sehr zufrieden damit, allerding ist mir im Zusammenhang mit einem Problem folgendes aufgefallen:

Sobald ich nach dem Start den Task-Manager öffne, kann ich beobachten, wie der Wert des freien Physikalischen Speichers total abfällt, bis er auf 0 ist.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird dieser in den Cache geladen, damit er schneller zur Verfügung steht, oder?

Mein ursprüngliches Problem ist, dass es beim Abspieln von Musik ständig zu kleinen ganz kurzen Aussetzern kommt.
Mir ist nun aufgefalleln, dass dies schlimmer ist, wenn der frei Speicher Richtung 0 geht. So lang hier noch ein höherer Wert dahinter steht, sind auch die Musik-Aussetzer nicht so starkt bzw. gar nicht.
Kann das damit zusammen hängen?

Kann ich hier selber was machen, damit immer etwas Speicher übrig bleibt und nicht alles in den Cache geladen wird?

Vielen Dank!
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Nvidia mehrere Anzeigen einrichten
Begonnen von Dbilas
23. Mai 2008, 22:58:52
Hallo

Ich habe 2 8800GTX im SLI Modus laufen. Nun wollte ich einen zweiten Bildschirm anschließen. Wenn ich aber in der Nvidia Systemsteuerung unter mehrere Anzeigen schaue steht da nur eine Anzeige verwenden. Wie bekomme ich das hin das da Clonen, Dual View steht damit ich den zweiten Bildschirm nutzen kann?

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Wieviel RAM kann mein Rechner verkraften???
Begonnen von dirki
24. April 2008, 09:47:34
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Hallo!
Habe einen Scaleo Li von Fujitsu-Siemens. Mittlerweile kommt es mir so vor, als ob ich ein bißchen wenig RAM hätte, wenn ich die aktuellen Angebote so in der Werbung ansehe!
Könnt Ihr mir vielleicht einen Tipp geben, auf wieviel RAM ich maximal erweitern kann und welche Module ich verwenden soll?!?
Hier sind meine Daten von SiSoft Sandra:

SiSoftware Sandra

System
Hostname : PC
Benutzer : Dirk
Arbeitsgruppe : WORKGROUP

Prozessor
Modell : Intel(R) Core(TM)2 CPU          4300  @ 1.80GHz
Geschwindigkeit : 1.80GHz
Leistungsbewertung : PR6106 (geschätzt)
Kerne pro Prozessor : 2 Einheit(en)
Threads pro Kern : 1 Einheit(en)
Typ : Dual-Core
Interner Datencache : 2x 32kB Synchron, Write-Thru, 8-weg Satz, 64 Byte Zeilengröße
L2 Onboard Cache : 1x 2MB ECC Synchron, ATC, 8-weg Satz, 64 Byte Zeilengröße, 2 geteilte Threads

Mainboard
Bus(se) : ISA AGP PCI PCIe USB FireWire/1394
MP Unterstützung : 1 Prozessor(en)
MP APIC : Nein
System BIOS : Phoenix Technologies, LTD 255.255
System : FUJITSU SIEMENS MS-7293VP
Mainboard : FUJITSU SIEMENS MS-7293VP
Gesamtspeicher : 1022MB DDR2-SDRAM

Chipsatz 1
Modell : VIA Technologies Inc Standard Host Bridge
Front Side Bus Geschwindigkeit : 4x 200MHz (800MHz Datenrate)
Gesamtspeicher : 512MB DDR2-SDRAM
Speicherbusgeschwindigkeit : 2x 266MHz (532MHz Datenrate)

Grafiksystem
Monitor/TFT : SyncMaster 940BW/199BW/941BW, SyncMaster Magic CX915BW(Digital)
Adapter : NVIDIA GeForce 7500 LE
Imaging Device : Canon MP600

Physische Speichergeräte
Festplatte : ST3320820AS ATA Device (298GB)
Festplatte : Canon MP600Storage USB Device
Festplatte : Generic 2.0 Reader    -0 USB Device
Festplatte : Generic 2.0 Reader    -1 USB Device
Festplatte : Generic 2.0 Reader    -2 USB Device
Festplatte : Generic 2.0 Reader    -3 USB Device
Festplatte : Generic 2.0 Reader    -4 USB Device
CD-ROM/DVD : HL-DT-ST DVD-ROM GDR8164B ATA Device (CD 32X Rd) (DVD 4X Rd)
CD-ROM/DVD : Optiarc DVD RW AD-7170A ATA Device (CD 32X Rd, 48X Wr) (DVD 4X Rd, 6X Wr)

Logischer Speichergeräte
WinRE : 12GB (8GB, 68% Freier Speicherplatz) (NTFS)
SYSTEM (C:) : 225GB (180GB, 80% Freier Speicherplatz) (NTFS)
DATA (D:) : 59GB (16GB, 26% Freier Speicherplatz) (NTFS)
CD-ROM/DVD (K:) : k.A.
CD-ROM/DVD (E:) : k.A.
Auswechselbares Laufwerk (F:) : k.A.
Auswechselbares Laufwerk (G:) : k.A.
Auswechselbares Laufwerk (H:) : k.A.
Auswechselbares Laufwerk (I:) : k.A.
Auswechselbares Laufwerk (J:) : k.A.

Peripherie
Serielle/Parallele Anschlüsse : 1 COM / 0 LPT
USB Controller/Hub : VIA Rev 5 oder höher USB universeller Hostcontroller
USB Controller/Hub : VIA Rev 5 oder höher USB universeller Hostcontroller
USB Controller/Hub : VIA Rev 5 oder höher USB universeller Hostcontroller
USB Controller/Hub : VIA Rev 5 oder höher USB universeller Hostcontroller
USB Controller/Hub : VIA USB erweiterter Hostcontroller
USB Controller/Hub : USB-Root-Hub
USB Controller/Hub : USB-Root-Hub
USB Controller/Hub : USB-Root-Hub
USB Controller/Hub : USB-Root-Hub
USB Controller/Hub : USB-Root-Hub
USB Controller/Hub : USB-Verbundgerät
USB Controller/Hub : USB-Druckerunterstützung
USB Controller/Hub : USB-Massenspeichergerät
USB Controller/Hub : Standard-USB-Hub
USB Controller/Hub : USB-Verbundgerät
USB Controller/Hub : USB-Massenspeichergerät
FireWire/1394 Controller/Hub : VIA OHCI-konformer IEEE 1394-Hostcontroller
Tastatur : HID-Tastatur
Maus : HID-konforme Maus
Human Interface : HID-konformes Gerät
Human Interface : HID-konformes Benutzersteuergerät
Human Interface : USB-HID (Human Interface Device)
Human Interface : USB-HID (Human Interface Device)
Human Interface : USB-HID (Human Interface Device)

Drucker- und Faxgeräte
Modell : Microsoft XPS Document Writer
Modell : Microsoft Office Document Image Writer
Modell : CIB pdf brewer
Modell : Canon MP600 Printer

Energieverwaltung
Stromnetzstatus : Angeschlossen

Betriebssystem
Windowssystem : Microsoft Windows Vista Home Media Center 6.00.6001 (Service Pack 1)

Netzwerkdienste
Adapter : VIA Rhine II Fast Ethernet Adapter

Leistungstipps
Hinweis 5901 : CD 1x= 150kB/s; Lassen Sie beim Vergleich der gemessenen Ergebnisse mit veröffentlichten Ergebnissen Vorsicht walten - sie müssen nicht zwangsläufig aussagekräftig sein.
Hinweis 5902 : DVD 1x= 11.08Mbps; Lassen Sie beim Vergleich der gemessenen Ergebnisse mit veröffentlichten Ergebnissen Vorsicht walten - sie müssen nicht zwangsläufig aussagekräftig sein.
Tipp 2 : Drücken Sie die Eingabetaste oder doppelklicken Sie auf einen Tipp, um mehr Informationen zu erfahren.



Kann ich da vielleicht noch etwas verbessern?!?
Wenn ja, wie denn?!?

Danke für Eure Antworten!!!

LG,
dirki
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Mail von WinLiveMail nach Outlook 2007 exportieren
Begonnen von aaa
03. März 2008, 21:57:34
Hallo Leute

ich habe mal wieder ein Problem. :D
Bisher habe ich das Windows Live Mail (Desktop) benutzt. Nun habe ich mir Office 2007 zugelegt und möchte natürlich auch Outlook 2007 nutzen.
Aber wie bekomme ich meine Mails vom Windows Live Mail nach Outlook exportiert bzw. importiert? Ich habe schon etwas rumprobiert, aber leider nicht hinbekommen. Das muss doch funktionieren, schließlich sind das beides M$ Produkte. :-/

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir einen Rat geben würdet.

Windows Vista HomePremium 32bit



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Wichtig !!! Frage zu unterschied Zwischen Arbeitsspeicher
Begonnen von KingBKC
31. Dezember 2007, 04:49:35
Also ich hatte Mir vor diese Arbeitsspeicher zu holen
http://geizhals.at/deutschland/a287944.html

http://www.mix-computer.de/html/product/detail.html?artNo=ICIEMP&artNo=ICIEMP& ( Sind beide die gleichen Arbeitsspeicher )

ich wollte mal fragen was der unterschied zwischen PC2 - 6400 und PC 5300 ist.
Was ein  240-pin  Anschluss ist ( eher wie kann ich das Prüfen? )
Könnten die Heatpipe Probleme machen?
Und sind die Gut?

[spoiler=Mein Rechner]Hier mein Rechner damit keine Probleme auftauchen
http://www.nvidia.de/page/hyrican.html

Hyrican PC PCK02221

Grafikprozessor:  NVIDIA® GeForce® 8800 GTS 320 MB
Mainboard:  ASUS MSN SLI Deluxe mit NVIDIA nForce® 570 SLI™ Medienprozessor
Prozessor:  AMD Athlon 64 X25200+ AM2

Alle Versionen sind mit 320 BG Festplatte (S-ATA II) und 2GB DDR-2 Arbeitsspeicher ausgestattet.[/spoiler]

Ich hatte noch eine Frage aber die hab ich vergessen  :schimpf :wallbash
Kommt Viellt. dazu

Danke im Vorraus und MfG, KingBKC

Guten Rutsch
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[Kaufen] 22-Zoll-Monitor für 240 Euro bei Plus
Begonnen von ossinator
14. Juni 2007, 12:36:15
Im Online-Shop des Discounters Plus gibt es derzeit ein 22-Zoll-Widescreen-TFT mit dem Namen Novita 2205W zum Preis von etwa 240 Euro plus Versand.

Technische Daten

    * Auflösung: 1680 x 1050 Bildpunkte
    * Helligkeit: 300 Candela pro Quadratmeter
    * Kontrast: 700:1
    * Blickwinkel (horizontal/vertikal): 170 / 160 Grad
    * Lautsprecher: 2 x 2 Watt
    * Netzteil: intern
    * Anschlüsse: D-Sub, Audio-In (leider kein DVI)
    * Abmessungen (BxHxT): 51,8 x 43,0 x 22,2 Zentimeter
    * Gewicht: 6,26 Kilogramm

[b]Fazit[/b]
Der Novita 2205W ist ein günstiger 22-Zoll-Monitor. Eine Alternative mit bekannterem Namen ist der Asus AL2216Wd, der 30 Euro mehr kostet. Er bietet zwar keine Lautsprecher, dafür aber einen DVI-Anschluss. Lautsprecher können Sie sich nachkaufen, einen DVI-Eingang für ein besseres, digitales Bild nicht.

[size=8pt][i]Quelle: Chip.de[/i][/size]

auf guenstige.shop-stadt.de findet man auch [iurl=http://guenstige.shop-stadt.de/Computer/Monitore-Zubehoer:::4_156.html]günstige Computer Monitore[/iurl]
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Windows Mail Splashscreen deaktivieren
Begonnen von netzmonster
13. April 2007, 21:37:24
Leider starten einige Programme nur noch mit einem Splashscreen. Bei Windows Mail gibt es nun die Möglichkeit, diesen zu deaktivieren.

Start ->Ausführen -> regedit

Anschließend navigieren wir zu folgendem Pfad:

HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Windows Mail

Hier angekommen erstellen wir im rechten Teilfenster (mit d.rechten Maustaste) einen neuen REG_DWORD Wert mit der Bezeichnung NoSplash und dem Wert 0.

- Keinen Splash Screen anzeigen: Wert 1

- Splash Screen anzeigen: Wert 0

Jetzt muss nur noch der Rechner neu gestartet werden, damit die Einstellungen übernommen werden.