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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort simply
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Keine Internetverbindung trotz LAN Verbindung
Begonnen von weizenhuhn
12. Mai 2015, 22:47:55
Hallo liebe Community,

einen Bekannten von mir plagt seit längeren das Problem, dass er plötzlich keine Internetverbindung mehr Zustande bekommt, obwohl er im Netzwerk hängt, also er über den Browser keine Seite anzeigen lässt. Andere Geräte im Netzwerk funktionieren problemlos. Ich habe ihm schon einige Lösungsvorschläge vorgeschlagen, alles ohne Erfolg. U.a. wurde durchgeführt:

[list]
[li]WLAN deaktiviert[/li]
[li]Router neugestartet[/li]
[li]alle windows updates installiert[/li]
[li]aktueller Ethernet Treiber installiert[/li]
[li]Ethernet Kabel ausgetauscht[/li]
[li]Ethernet Kabel direkt am Router angehängt (war zuvor über nen Switch)[/li]
[/list]

[b]Hardware & Netzwerk:[/b]
[list]
[li]Lenovo Carbon X1 ("LENNY")
[/li][li]A1 Router (http://cdn1.a1.net/final/de/media/pdf/A1_Sicherheit_WLAN_PRG-AV4202N.pdf)
[list][li]Verbindung direkt mittels Ethernet Kabel
[/li][li]Zusätzlich befindeen sich zwei Stand PCs ("GABI" und "WORKSTATION") im Netzwerk, sowie ein SYNOLOGY NAS[/li]
[/list]



Es sieht so aus, als ob er keine Verbindung zum Router herstellen kann. Abei auch einige Screenshots, u.a. via ipconfig erkennt man, dass keine Verbindung besteht.

Bin für jede Idee dankbar!

[img width=640 height=480]http://up.picr.de/21891196mi.jpg[/img]

[img width=640 height=480]http://up.picr.de/21891198uz.jpg[/img]

[img width=640 height=853]http://up.picr.de/21891200zr.jpg[/img]

[img width=640 height=480]http://up.picr.de/21891201mm.jpg[/img]

windowswindows go-windowsgo-windows vistavista forumforum problemeprobleme internetinternet winwin ymsyms win7win7 problemproblem keinkein softwaresoftware updateupdate fehlerfehler treibertreiber hilfehilfe gehtgeht keinekeine verbindungverbindung windows7windows7 bgqbgq installationinstallation onlineonline funktioniertfunktioniert zwuzwu 20002000 bingbing mobilemobile installiereninstallieren downloaddownload
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Start nicht mehr möglich - Blackscreen
Begonnen von Slaughter_Shaun
10. September 2012, 09:22:02
Hallo,

meine Mutter hat gestern ihren PC ganz normal verwendet und kann sich im Nachhinein auch an keine Besonderheiten erinnern. Sie hat ihn ausgemacht und wollte ihn nach einiger Zeit wieder anmachen. Da kam erst in weißer Schrift auf schwarzem Bildschirm irgendeine Index Überprüfung oder so (Datenträger)? Also immer die gleiche Zeile wurde angezeigt mit Prozentangaben. Als das Zuende war, kommt jetzt immer folgender Screen. Egal was man da auswählt, es erscheint nur der Windows Vista Ladebalken und dann startet der PC neu und geht wieder in dieses Menü rein.

Hat jemand spontan eine Idee, was da passiert sein könnte, bzw was man da machen kann?
Da steht ja auch was von Windows-CD einlegen und "Reparieren". Was genau passiert da? Gehen da Daten verloren?

[img]http://www.bild.me/bild.php?file=80542072012-09-10_09.10.11.jpg[/img]

Über hilfreiche Tipps bin ich sehr dankbar. :)
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Rechnung über €96.- von "top of software" habe keinen kostenpflichtigen Vertrag
Begonnen von Gü.He.
14. Februar 2012, 14:46:38
ist die Firma (Abzockerfirma) bekannt? mein Virenscanner jedenfalls zeigt Internet-Computerbetrug an.Habe Widerspruch eingelegt,per Fax,antworten per email geht nicht.ich werde auf jedenfall nichts bezahlen,werde wahrscheinlich die Polizei einschalten. :stinker :kaffee
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smsTAN oder chipTAN? Was ist besser?
Begonnen von Noone
16. November 2011, 13:04:54
« 1 2 3
Meine Sparkasse stellt mich vor die Wahl, bis Mitte Januar auf [url=https://www.sparkasse-regensburg.de/privatkunden/banking/smstan/vorteile/index.php?n=%2Fprivatkunden%2Fbanking%2Fsmstan%2Fvorteile%2F&IFLBSERVERID=IF@@112@@IF]smsTAN[/url] oder [url=https://www.sparkasse-regensburg.de/privatkunden/banking/chiptan/vorteile/index.php?n=%2Fprivatkunden%2Fbanking%2Fchiptan%2Fvorteile%2F&IFLBSERVERID=IF@@112@@IF]chipTAN[/url] umzustellen. Das bisher praktizierte iTan wird dann abgeschaltet und ist dann nicht mehr möglich.

Was soll ich wählen? Was haltet Ihr für besser? smsTAN oder chipTAN?  :grübel
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Seite kann nicht angezeigt werden Problem
Begonnen von Count Doku
09. Juli 2011, 17:22:14
Hallo Gemeinde

Seit zwei Tagen habe ich das Problem das ab und zu mal die Meldung kommt "Die Webseite kann nicht angezeigt werden".

Wenn man dann auf aktualisieren klickt geht es wieder. Nun ist es auch mal das die Seiten nur im Script angezeigt werden also ohne Banner und Bilder und mit aktualisieren geht das auch wieder.
Genauso sieht es aus mit einigen Webseiten wo Bilder drauf sind die dann nur mit rotem Kreuz angezeigt werden. Mit der oben genannten Lösung gehts dann wieder.

Habe schon unter Verbindungen die einstellung kontrolliert ob er die DNS Daten selbstständig aktualisiert bzw sucht und meinen W503V resettet. Leider blieb es dabei.

Es ist zwar nicht schlimm aber nervig vor allem wenn man Onlinebanking macht und er dann zicken macht.

Es kommt auf dem Rechner per Kabel mit Windows 7 Home Premium SP1 vor und auch mit dem Laptop per W-Lan.

Auf beiden Rechnern ist Norton 360 V5 Premium Eidition Installiert.

Hat jemand noch einen Lösungsvorschlag.

Die Lösungen auf Microsoft hab ich schon durch also die mit IE ohne Addons etc.

Auf beiden Rechnern ist der IE8 installiert. Unter dem IE 9 kam dies auch vor.


Danke für Antworten
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Porno-Virus erpresst User
Begonnen von bagira
19. April 2010, 20:14:23


Porno-Virus wird als Hentai-Spiel getarnt und verlangt bei der Installation persönliche Daten vom Benutzer .
Nach Aktivierung bedient sich der Schädling für alle persönlichen Inhalte und macht auch einen Screenshot von allen Favoriten, die der Benutzer im Browser abgelegt hat.

Quelle

http://www.pcwelt.de/start/sicherheit/virenticker/news/2341897/porno-virus-erpresst-user/index.html
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Vodafone - WLan probleme beim browser
Begonnen von thunda
04. September 2009, 13:08:16
Guten Tag,.

wir haben hier ein kleines Problem bei meinem Nachbar.
Nach der ganzen Instalation wird das internet zwar angezeigt (auch mit allen 5 Balcken grün) aber sobald man IE oder Firefox benutzen möchte läd die seite in zeitlupe oder geht gar nicht auf. Wobei der Antivir sich mit ganz normaler Geschwindigkeit up-gedated hat.

System ist Vista, modem ist Easy Box 803 da wird dann ein stick reingestekt der das signal zu der Pc antenne sendet. aber wie gesagt der Antivir update verlief schnell, es ist der browser der probleme macht.

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grosses problem: ordner name tab schneidet namen der dateien ab
Begonnen von sdfa
23. August 2009, 12:01:14
Hallo,
Ich bin ein geduliger Vista benutzer!

Wie kann ich verhindern das die namen meiner dateien abgeschnitten werden in der detail ansicht.
Wo hat es ein rotes lösch kreuz auf dem ordner um dateien zu löschen.

1 million danke schöns
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Netgear Wirless-N 300 Router DGN2000B nimmt die Internetzugangsdaten nicht an
Begonnen von DeLiRiuM
14. Juni 2009, 17:19:24
So, wie oben angeben habe ich mir diese Hardware besorgt, weil ich von der Übertragungsrate meines Speedport W 721 V nicht zufrieden bin. Schliesslich möchte ich weiterhin nicht umsonst die VDSL 25 Option gebucht haben bei der ich nur diese Version des Speedports bekommen habe mit der ich noch net mal 70 M (ohne Wände, Fenster etc.) nicht verbunden werden kann.
Da muss halt ne Übertragungsrate von 300 mBit/s her!! :/

Naja,.. habe nun halt ein anderes mit DSL Modem intergriertem Hardware von Netgear besorgt.


Das Problem ist, ich kann, obwohl ich die Zugangsdaten in der Hand habe, das Netgear Hardware nicht mit Internet versorgen.
Mir ist auch bewusst das, Anschlusserkennung + T-Online Nr + Mitbenutzernummer + @t-online.de als Benutzer bei Netgear eingegeben werden muss. Tja nix passiert..


Würde nun gerne wissen wie ich dieses Problem beheben könnte. Hat jemand schon Erfahrung damit? Oder kennt sich einer aus? Weil ich bin mir selbst eigentlich sicher das die Zugangsdaten eigentlich gehen müssten.. wenn es nicht der Fall wäre, wie würd ich denn gerade im Internet rumsausen :)


Ich hoffe das ihr mir behilflich werden könnt.. ansonsten werde ich es zurück bringen und mächtig Theater in Stand bringen.


MFG
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Windwos 7 O2 Surfstick
Begonnen von vis23
11. Mai 2009, 17:21:57
habe mir heute Das Windwos 7 RC Heruntergeladen  und es natührlich installiert^^
bin bis jetzt sehr zu frieden sound funktioniert , Grafikkarte auch nur das internet funktioniert nicht -.-

ich gehe über einen o2 Surf stick ins I-net und zwar über diesen hier...

http://www.o2online.de/nw/active/laptop/topprepaid

die installation lief reibungs loss ab und die Software "Mobiele Partner Manager" startet auch ,
das O2 Netz wird gefunden ABER :grübel dann wenn ich auf verbinden Klicke wird mir nur

VERBINDUNGS VERSUCH ERFOLGLOSS! angezeigt hat jemand eine ahnung wie man das Problem lösen kann? ?(

mfg Vis
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geimeinsame nutzung der inet verbindung mit umts stick
Begonnen von MC Kay
07. Mai 2009, 10:27:12
hi ho

so ich habe folgendes problem ich habe einen inet umts stick und ich möchte das meine kumpels wenn ich ein wlan netzwerkaufmache darüber surfen können.

so also ich muss dazu sagen das ich das schon mal hin bekommen habe funktioniert aber immer nur bei ersten mal wenn ich mal mein vista platt gemacht habe. es war immer so wenn das vista neu drauf war habe ich den stick rein gemacht und war im inet, dann habe ich ein wlan ad hoc netzwerk aufgemacht und eingerichtet da stand denn beim ersten mal immer gemeinsame nutzung der inet verbindung aktiviern. das hat auch alles wunderbar geklappt alle die im wlan netzwerk warne konnten über meinen stick surfen.

so nun wollte ich das am nächsten tag wieder machen und habe alles genau so gemacht. beim einrichten des wlan zeigt er mir aber nicht mehr an das ich die gemeinsame nutzung der inet verbindung aktiviern kann. so nun halt rechte maustaste auf eigenschaften gemacht beim meinen stick und dem wlan und auf gemeinsame nutzung aktiviern geklick aber pustekuchen es geht nicht.

kann mir wer helfen wo liegt der fehler??

mfg mc kay
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mobilfunknetz von t-moble fällt aus
Begonnen von AlisD
21. April 2009, 17:56:50
alle d1 kunden die sich wundern das keiner anruft schaut ma hier

[url=http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/699292/Mobilfunknetz-von-T-Mobile-faellt-aus.html]LINK[/url]
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Neue FW für FRITZ!Box Fon WLAN 7240
Begonnen von ossinator
15. April 2009, 16:42:27

Für die FRITZ!Box Fon WLAN 7240 ist eine neue Firmware erschienen.

Produkt: FRITZ!Box Fon WLAN 7240
Version:          73.04.70
Build:              09.03.17
Sprache:          deutsch

[b]Verbesserungen in der 73.04.70:[/b]

[list]

[li]Telefonie:  Neu2 - E-Mails lesen mit FRITZ!Fon MT-D[/li]
[li]Telefonie: verbesserte Freisprechfunktion für FRITZ!Fon MT-D*[/li]
[li]Telefonie: Übernahme einer Rufnummer aus der Anrufliste des FRITZ!Fon MT-Ds ins FRITZ!Box-Telefonbuch [/li]
[li]Telefonie:  Neu2 - Anrufliste mit Filter-Funktion[/li]
[li]Telefonie: Liste der Telefoniegerate überarbeitet[/li]
[li]Telefonie: Neue Ansagen im Anrufbeantworter-Menü[/li]
[li]Telefonie: Fax-Interoperabilität verbessert[/li]
[li]Telefonie: Fehlermeldung trotz erfolgreichem Faxempfang beseitigt[/li]
[li]Telefonie: Stabilität verbessert[/li]
[li]Internet:  Neu2 - Einsatz von UMTS/HSDPA-Modems unterschiedlicher Hersteller am USB-Host-Anschluss der FRITZ!Box [/li]
[li]Internet: Vielfältige Funktionen und hoher Sicherheitsstandard der FRITZ!Box auch bei UMTS/HSDPA[/li]
[li]Internet: einkommende FTP-Zugriffe auf Freigaben im FRITZ!Box-Netz beschleunigt[/li]
[li]Internet: Interoperabilität mit Mac verbessert (Safari unter OS 10.5.6 und "Back To My Mac")[/li]
[li]Internet: Verbindungsaufbau PPTP/GRE zu Microsoft VPN Servern im FRITZ!Box-Netzwerk verbessert[/li]
[li]System: Textüberarbeitungen in der Benutzeroberfläche[/li]
[li]System: Stabilität verbessert[/li]
[li]FRITZ!Musikbox: Interoperabilität mit SONY TVs (Z-Serie) verbessert[/li]
[li]USB: Performanceverbesserung beim Schreiben auf NTFS-formatierten USB-Speichern[/li]
[li]USB: Ergebnisanzeige beim Trennen und Verbinden von USB-Speichern verbessert[/li]
[li]WLAN: Kompatibilität zu WLAN-Clients verbessert[/li]
[li]WLAN: WPS-Interoperabilität verbessert[/li]
[/list]

[url=http://www.avm.de/de/frame/frame.php?destination=http%3A%2F%2Fwebgw.avm.de%2Fdownload%2FDownload.jsp%3Flang%3Dde%26os%3Dwinvista%26product%3DFRITZ!Box+Fon+WLAN+7240%26category%3D][b][color=blue]FW 73.04.70[/color][/b][/url]
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Power State Failure
Begonnen von Blumenkind
05. April 2009, 01:13:42
Ich sitzt hier vor einem Amilo Pa 2510, der in Abständen von ca. 2h Bluescreens produziert.

Meldung die mir jetzt noch einfällt: Driver_Power_State_Failure
Meldung des Bluescreens:
[quote]Problemsignatur:
  Problemereignisname: BlueScreen
  Betriebsystemversion: 6.0.6000.2.0.0.768.3
  Gebietsschema-ID: 1031

Zusatzinformationen zum Problem:
  BCCode: 9f
  BCP1: 00000003
  BCP2: 840F2030
  BCP3: 83DDC8A0
  BCP4: 83C958B8
  OS Version: 6_0_6000
  Service Pack: 0_0
  Product: 768_1

Dateien, die bei der Beschreibung des Problems hilfreich sind:
  C:\Windows\Minidump\Mini040509-01.dmp
  C:\Users\Anne\AppData\Local\Temp\WER-119559-0.sysdata.xml
  C:\Users\Anne\AppData\Local\Temp\WER46DE.tmp.version.txt
[/quote]

Ich hab schon etwas via Google gesucht, allerdings gibt mir das keinen konkreten Lösungsansatz. Habt ihr eine Idee dazu?
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FRITZ!Box Fon WLAN 7270 Firmware in Version 54.04.70 veröffentlicht
Begonnen von Markus
27. Februar 2009, 10:33:14
Heute hat AVM die Firmware-Version  Version 54.04.70 für die AVM FRITZ!Box Fon WLAN 7270 veröffentlicht.

Dabei sind diverse Neuerungen hinzugekommen:
[quote="http://www.avm.de"]Telefonie: NEU - E-Mails lesen mit FRITZ!Fon MT-D*
Telefonie: verbesserte Freisprechfunktion für FRITZ!Fon MT-D*
Telefonie: Übernahme einer Rufnummer aus der Anrufliste des FRITZ!Fon MT-Ds ins FRITZ!Box-Telefonbuch
Telefonie: NEU - SIP-Registrar für IP-Telefone
Telefonie: NEU - Anrufliste mit Filter-Funktion
Telefonie: Liste der Telefoniegeräte überarbeitet
Telefonie: Neue Ansagen im Anrufbeantworter-Menü
Telefonie: Fax-Interoperabilität verbessert
Telefonie: Fehlermeldung trotz erfolgreichem Faxempfang beseitigt
Telefonie: Stabilität verbessert
Internet: NEU - Einsatz von UMTS/HSDPA-Modems unterschiedlicher Hersteller am USB-Host-Anschluss der FRITZ!Box
Internet: Vielfältige Funktionen und hoher Sicherheitsstandard der FRITZ!Box auch bei UMTS/HSDPA
Internet: einkommende FTP-Zugriffe auf Freigaben im FRITZ!Box-Netz beschleunigt
Internet: Interoperabilität mit Mac verbessert (Safari unter OS 10.5.6 und "Back To My Mac")
Internet: Verbindungsaufbau PPTP/GRE zu Microsoft VPN Servern im FRITZ!Box-Netzwerk verbessert
System: Textüberarbeitungen in der Benutzeroberfläche
System: Stabilität verbessert
FRITZ!Musikbox: Interoperabilität mit SONY TVs (Z-Serie) verbessert
USB: Performanceverbesserung beim Schreiben auf NTFS-formatierten USB-Speichern
USB: Ergebnisanzeige beim Trennen und Verbinden von USB-Speichern verbessert
WLAN: Kompatibilität zu WLAN-Clients verbessert
WLAN: WPS-Interoperabilität verbessert
[/quote]

Vor allem folgender Punkt ist sehr interessant:
- Telefonie: SIP-Registrar für IP-Telefone
Dadurch ist es erstmals möglich IP-Telefone an die Fritz-Box anzuschliessen.

Der Download findet sich unter:
http://download.avm.de/fritz.box/fritzbox.fon_wlan_7270/firmware/deutsch/
bzw. über die Fritz!Box-Update-Funktion.
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Installation T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV (Huawei E870)
Begonnen von BeKay
25. Januar 2009, 11:29:37
Moin Community,

hat jemand von Euch schon versucht eine T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV unter der aktl. Beta von W7 zu installieren?

Bei mir hat das leider nicht geklappt. Die Karte wird nicht direkt als USB-Massenspeicher erkannt, sondern erst, wenn ich auf "Treiber aktualisieren" im Geräte Manager klicke.

Nachdem ich dann die auf der Karte vorhandene Installationroutine komplett habe durchlaufen lassen und den Neustart gemacht habe, ist anschließend wiederum die Karte nicht als USB-Massenspeicher korrekt im Geräte Manager erkannt und die Treiber für das Modem ebensowenig im Gerätemanager vorhanden, wie auch ein Eintrag unter Anschlüsse.

Die Karte funktioniert in der gleichen Umgebung mit Vista SP1 einwandfrei. Habe die Umgebung unter W7 komplett so eingerichtet, wie ich sie auch in meiner Produktivumgebung unter Vista nutze.

Hat jemand eine Idee oder gar Erfahrung? Übrigens: Die Support-Hotline von T-Mobile kann da noch nichts dazu sagen :-(

Gruß
Bernd
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Neuerungen in der Internet Explorer 8 Suche
Begonnen von gdi
16. September 2008, 14:20:14
Sharon Cohen, Programm Managerin für die Suche im Internet Explorer 8 über die neuen Features in der Suche des Internet Explorer 8 in ihrem Blog:

Search Suggestions:
Schlagen während dem Tippen Suchanfragen vor, welche helfen sollen Anfragen zu erstellen.

Visual Search Suggestions:
Vorschläge welche ein Bild mit zusätzlichem Text enthalten. Diese sollen helfen das zu visualisieren, nach dem gesucht wird Es soll manchmal auch die Informationen zu bieten, welche man benötigt, ohne die Suchzeile verlassen zu müssen.

QuickPick Menu:
Dieses Menü ermöglicht es einem leicht zu einem zweiten, nicht als Standard definierten, Suchanbieter zu wechseln.

History results:
Die Suchzeile ermöglicht auch das Durchsuchen bereits besuchter Seiten.

Search Accelerators:
Ermöglichen es, den markierten Text auf einer Webseite an einen Suchanbieter zu senden. So erspart man sich das Kopieren und Einfügen.

Search Query Synchronization:
Hält den Inhalt der Suchzeile anhand der aktuellsten Suchen up-to-date, auch wenn man innerhalb der Internetseite nicht mit der Suchzeile sucht. Dadurch können die Suchen schnell bearbeitet oder an andere Suchanbieter übergeben werden.

Quelle: http://blogs.msdn.com/ie/archive/2008/09/15/what-s-new-for-ie8-search.aspx
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Nokia macht 80 Millionen Handys Windows-kompatibel
Begonnen von ossinator
10. September 2008, 13:32:31

Der Handyhersteller Nokia setzt ab sofort ausschließlich auf Microsoft Exchange, um seinen Mobiltelefonen den Zugriff auf E-Mails zu ermöglichen.
Nokias Business-Handy E71 ist Vorreiter von Nokias neuer Strategie und unterstützt nur noch Microsoft Exchange.Bislang waren nur wenige Nokia-Geräte in der Lage, E-Mails zu empfangen und zu versenden, außerdem setzte Nokia für hochwertige Business-Handys vorzugsweise Blackberry Connect anstelle von Exchange ActiveSync ein.

Seit heute unterstützen sämtliche Nokia-Telefontypen mit dem Betriebssystem S60 3rd Edition Microsoft Exchange. Da dies auch Bestseller wie das Nokia 3250 beinhaltet, kann sich Microsoft über 80 Millionen potenzielle Nutzer der Exchange-Technik freuen. Neue Geräte haben die notwendige Software bereits vorinstalliert, für ältere Geräte gibt es entsprechende Programme.