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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort fremde
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Laptop zeigt keine Netzwerke mehr an
Begonnen von chris22
30. Oktober 2012, 10:22:41
Hi,

ich habe mit meinem Acer Aspire 5520G Notebook folgendes Problem (Betriebssystem Windows Vista 32-bit):
Wenn ich eine w-lan-verbindung zu meinem Internetrouter herstellen möchte zeigt der Computer bei der Netzwerkauswahl keine w-lan-netzwerke mehr an (vorher 3 fremde und meins immer verfügbar gewesen). Wenn ich ein neues netzwerk einrichten möchte fehlt die Auswahl für ein kabelloses - der computer gibt mir nur Breitband-Kabelverbindung oder Wählverbindung. Einen W-lan-schieber hat der Laptop nicht, nur einen Knopf über den F-Tasten...drück ich den leuchtet er nicht mehr und auf dem Desktop zeigts nicht mehr an ob w-lan ein oder aus. Über Fn-Tasten kann man das W-lan nicht ausstellen. Liegt das nun am Laptop, Software (Treiber sind soweit alle aktuell und funktionieren), an diesem W-lan-Button, oder an was? Hilfe! danke  :))

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Als Adminisdrator User Passwort auslesen
Begonnen von funni
27. August 2012, 17:45:10
Hi,
ich hab ein kleines Problem:

ich teile mit meinen Geschwistern (User) einen PC;
ab und zu muss ich (Admin) mal an die Konten meiner Geschwister um z.b. eine neue Mail einzurichten oder anderes zu erledigen dabei muss ich aber die jedesmal die Passwörter mit control userpasswords2 die Passwörter zurücksetzen und wenn ich dann weg bin werde ich angerufen "ja, ich kann mich nicht anmelden" oder so.
Also die frage: gibt es eine Möglichkeit als Admin das User Passwort auszulesen ohne es zu ändern (was ja legal wäre) ?

Danke im vorraus  :kaffee
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Windows XP Installation fehlgeschlagen - iaStore.sys nicht gefunden
Begonnen von Yoshi1981
31. Dezember 2011, 14:17:16
Hi Leute, ich habe ein kleines Problemchen mit dem PC meiner Mutter.
Der PC ist schon etwas älter und hat seit Kurzem immer schlechter funktioniert. Nach mehreren anderen Methoden den Zustand zu verbessern hatte ich mich entschlossen auch Windows XP noch einmal neu aufzuziehen.
Nachdem ich aber die Win XP CD eingelegt hatte und eine Neuinstallation ausgewählt hatte, wurde nach kurzem Kopieren der Installationsdateien die Installation plötzlich abgebrochen, mit der Nachricht, dass iaStore.sys nicht gefunden worden konnte.
Ich habe nun im Netz ein wenig nachgeforscht und es scheint sich dabei um einen RAID-Treiber zu handeln. Das würde dann natürlich auch erklären, warum die Datei nicht gefunden werden kann, der Treiber ist nämlich nicht vorhanden, da ich kein RAID benutze und es auch nicht vorhabe.
Der PC hat zwar zwei separate Festplatten eingebaut, diese werden aber nicht für/mit RAID genutzt, sondern separat, eine für Windows und andere Programme, die Andere zur Datensicherung von persönlichem Zeug.
Gibt es hier irgendwen, der mir helfen könnte dieses Problem zu beheben und nun doch endlich Windows XP neu zu installieren?

Alternativ, die Windowsinstallationsdateien befinden sich komischerweise immer noch auf dem PC und nun jedesmal wenn ich den PC neu starte, versucht Windows die Installation wieder neu zu starten. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit diese Installationdateien zu löschen, damit der PC wieder normal startet?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
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Meine MAC-Adresse, die sicheren Seiten und ich
Begonnen von Naits
28. November 2011, 10:49:34
Hallo,

da ich im Internet nichts Nützliches zu dem Thema finde, frage ich einfach mal hier...
Meine Internetnutzung wird durch eine Fritzbox-Kindersicherung begrenzt. Das lässt sich aber durch ändern der MAC- und IP-Adresse umgehen, kennt man ja. Leider funktioniert das nur noch bedingt seit dem ich die Festplatte formatiert hab.
Seit dem kann ich nämlich auf meinem Rechner nurnoch mit meiner eigenen MAC-Adresse auf sichere Seiten (glaube ich wenigstens, gemeint sind zum Beispiel Seiten oder auch Programme wo man sich einloggen muss) zugreifen. Mit den anderen MAC-Adessen geht das nicht bzw. nur in der Zeit in der ich auch mit meiner eigenen auf das Internet zugreifen könnte, da bin ich mir noch nicht ganz sicher. In den Fritzbox-Einstellungen sind die sicheren Seiten jedoch für keine der IP-Adressen gesperrt, auf denanderen Computern funktionieren die Seiten/ Programme auch mit den jeweiligen MAC-Adessen.
Wie kann ich nun von meinem Computer mit fremden MAC- und IP-Adresse auf (vermutlich) sichere Seiten zugreifen?
Hoffe habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

PS: Da es ja scheinbar für die Thematik wichtig scheint... Windows Firewall hab ich deaktiviert und Proxys gibts da keine.
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HP Wlan Karte findet meinen Router nicht
Begonnen von TimOE
28. Oktober 2011, 16:07:40
Hallo zusammen,

nachdem ich einige Wochen mit einen USB Wlan Adapter gesurft bin, dieser jedoch in unregelmäßigen Abständen die Verbindung zum Netzwerk verliert bzw. das Internet sehr, sehr langsam lädt. Reichte es mir und ich habe mir aufgrund von Empfehlungen folgende Wlan Karte gegönnt: [url=http://www.amazon.de/FH971AA-Netzwerkkarte-Wireless-802-11b-PCI-/dp/B001GV2320/ref=sr_1_14?ie=UTF8&qid=1319810553&sr=8-14]http://www.amazon.de/FH971AA-Netzwerkkarte-Wireless-802-11b-PCI-/dp/B001GV2320/ref=sr_1_14?ie=UTF8&qid=1319810553&sr=8-14[/url]

Ich habe die Karte in meinem PC eingebaut, die nötigen Treiber installiert die mitgelieferte Antenne montiert, aber leider findet mein Computer jetzt meinen Router nicht mehr. Was könnte ich machen? Habe auch das mitgelieferte Ralink Wlan Utility installiert, aber auch dort wird mein Router nicht gefunden.

Sobald ich wieder meinen USB Adapter einstecke, wird problemlos eine Verbindung zum Router und damit zum Internet aufgebaut.

Bin für jeden Tipp und Ratschlag dankbar.

Gruß
Tim
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Email Ordner sichern - Windows Live Mail
Begonnen von mrmurdog
24. Juli 2011, 13:19:37
hi, da ich win7 neu installieren will, wollte ich die gesamten emails sichern. kann mir jemand sagen wie das geht? auch die gelöschten.

gruß

  dirk
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zugriff auf externe festplatte funktioniert nicht
Begonnen von Andy93
04. Januar 2011, 01:04:36
hallo,
habe mir heute einenen acer aspire x3900 zugelegt.
jetzt wollte ich all meine daten vom alten auf den neuen pc machn.
wenn ich meine externe festplatte anschliese wird sie zwar erkannt aber ich kann nciht darauf zu greifen :(
wenn ich mit doppelklick draufklicke werden nur die eigenschaften angezeit, wenn ich rechtsklicke und dan auf durchsuchen passiert garnichts ..

jetzt habe ich windows 7 , bei windows vista ging immer automatisch ein fenster auf wo ich dann direkt auf die daten die auf der externen festplatte ins zugreifen konnte ....leider is das jetzt bei mir nicht der fall...

würde mich über hilfe freun ;)
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Wofür ist die MRT.exe
Begonnen von aivlys
16. Juni 2010, 12:52:32
Hallo kann mir jemand sagen was die MRT.exe ist oder wofür, ich habe mir eine externe Festplatte geholt, angeschlossen umd Daten zu sichern, auf einmal habe ich einen ordner mit der langen Nummer und wenn ich darein schaue ist das eine MRT.exe Datei drin, wie kommt das?

Habe dann mal auf dem PC suchen lassen ob ich noch irgendwo so welche habe, 2 wurden gefunden habe ich mal in den Anhang gepackt.
[attachment=1]
LG Sylvia
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Wie sehe ich, wann ein Char. online war?
Begonnen von elygamewow
28. Februar 2010, 15:30:37
Hallo,
Frage sagt alles. Kann ich dies überhaupt bei einem fremden] wow Char sehen?
Ein Ingame-Freund von mir ist auf einem anderen realm, leider weiß ich nicht, ob er noch aktiv spielt. Kann ich dies irgenwo sehen?

Danke und Gruß


[color=red][i]edit by netzmonster
Link wegen SPAM-Verdacht entfernt![/i][/color]
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Steam, mein ACC deaktiviert
Begonnen von Blue-Air
25. Februar 2010, 19:55:50
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Hii, es ist was ganz schlimmes passiert und zwar heute als ich mich normal einloggen wollte kam auf einmal bei mein Steam-ACC das er deativiert wäre.

waaaaaaaaaaaaaaaasssssssss

dachte ich, ich habe nichts gemacht nie gecheatet oder so und aufeinmal ist der deaktiviert, was kann ich machen PLS helftmir, hatte viele Spiel schon dort und jetzt alles weg oder wie.....  ;( ;( ;( ;( ;(
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Heimnetzwerk einrichten? vorhandene Externe Festplatten mit einbinden?
Begonnen von TES_Master
25. Januar 2010, 22:40:17
Hallo Hallo - um es kurz zu machen ich benötige ein wenig Nachhilfe in Sachen Heimnetzwerk einrichten.

Vorgeschichte: nachdem die 320GB Speicher meines Laptops voll waren- die 2,5"  Externe von WD mit 160 GB dann auch irgendwann das Limit erreichte - und NUN NOCH meine Fujitsu-Siemens 3,5" Externe mit 1 TB sich so langsam dem speicherende neigt (nach der Entrümpelung...noch 25 GB frei...) suche ich eine neue, sichere, am besten nie kaputtgehbare  :] und vor allem GIGANTISCH viel Platz besitzende neue Externe :rolleyes: also...ich benötige schon 2 TB und deswegen dachte ich mir, eine Art Heimserver einzurichten (Tower vom Vater, Laptop und Netbook von mir) da ich aber zu diesem Thema KEINE Ahnung habe frage ich mich was ich alles für Komponenten benötige...
Ich möchte also eine 2TB Speicher in einem "Gerät" dass ich mit den anderen Externen (der vorhanden 1TB) verbinden kann und so durch einen Router von den drei Rechnern im Haushalt zugriff darauf habe. Das mag sich jetzt bestimmt komisch anhören aber wie bereits erwähnt kenn ich mich wirklich nicht aus darum diese Ausdrucksweise also Entschuldigung :-\ 

PS:
ich hab ein " Arcor DSL WLAN Modem 200 " --- kann ich das dadurch laufen lassen? Oder is das nur fürs Internet (bei mir über LAN)
Im Internet fand ich die "Seagate Black Armor NAS 110" - könnte ich damit die andere  Externe verbinden und an mein Modem anschließen - Fertig, oder stell ich mir das zu einfach vor?

Vielen Dank für eure Hilfe, auch wenn es bestimmt noch mer Information benötigt...
Und Entschuldigt bitt wenn ich einen vorhandene Thread missachtet habe - in der SuFu hab ich unter bestimmten Suchworten nur die 1. Seite angeguckt








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Installierte Programme verschieben
Begonnen von Noone
16. Januar 2010, 13:32:50
Manchmal kann es sinnvoll sein, ein installiertes Programm auf eine andere Festplatte zu verschieben, sei es aus Platzmangel, sei es aus Gründen der besseren Datensicherung etc. Normalerweise geht das nicht, bzw. nur nach einer neuen Installation weil die Bezüge in der Registry dann nicht mehr stimmen. Es geht aber mit Hilfe einer "[b]symbolischen Verknüpfung[/b]".

Dieser Tipp gilt auch für das Verschieben von Programmen auf eine andere Partition von Windows 10 Programmen ohne Neu-Installation. (Ebenso für Windows 7 oder 8 )

1. Zunächst sichert Ihr, wie immer vor solchen Sachen, zunächst für den Ernstfall Eure Festplatte mit Acronis etc.  oder mit der windowseigenen Sicherung.

2. Angenommen, Euer Programm ist im Ordner "C:\Program Files\MeinProgramm" installiert und Ihr wollt es in den Ordner "D:\Programme\MeinProgramm" auf einer anderen Festplatte oder Partition verschieben. Dann kopiert Ihr zunächst den Ordner "C:\Program Files\MeinProgramm" ganz normal nach "D:\Programme\MeinProgramm".

3. Anschließend, wenn Ihr fertig kopiert habt, löscht Ihr den Ursprungsordner "C:\Program Files\MeinProgramm" (am Besten mit <SHIFT-Entf>, damit er nicht langwierig im Papierkorb landet). Wenn er sich nicht vollständig oder nur mit Fehlern löschen läßt, brecht Ihr zunächst ab. Dann müßt Ihr versuchen, ggf. geöffnete Dateien dieses Ordners zu schließen oder Prozesse zu beenden, die auf den Ordner oder Dateien dieses Ordners zugreifen und versucht erneut, ihn zu löschen. Wenn das dann immer noch nicht klappt, dann brecht ab, macht das Verschieben rückgängig und kopiert, soweit nötig, ggf. den neuen Ordner wieder an die alte Stelle zurück. Der Tip ist dann hier für Euch zu Ende (Man könnte es theoretisch noch im abgesicherten Modus versuchen).

4. Alsdann öffnet Ihr das Kommandozeilenfenster mit "cmd". Hier gebt Ihr Folgendes ein:
[b]mklink /j "C:\Program Files\MeinProgramm" "D:\Programme\MeinProgramm"[/b]
oder in allgemeiner Form:
mklink /j "<Alter Ordner>" "<Neuer Ordner>"
Wenn das funktioniert hat, wird es jetzt bestätigt.

Ab sofort werden alle Zugriffe, die von der Registry etc. auf "C:\Program Files\MeinProgramm" erfolgen nach "D:\Programme\MeinProgramm" umgeleitet. Euer Programm, das jetzt auf D:\ liegt, sollte nunmehr genau so gut funktionieren wie früher. Auf C:\ liegt jetzt kein einziges Byte dieses Programms mehr, sondern nur noch die "symbolische Verknüpfung".

Der Tip stammt von der neuen ComputerBild 3/2010. Da könnt Ihr es ganz genau und mit Bilderchen nachlesen...
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FRITZ!Box Fon WLAN 7270 - Firmware-Update 54/74.04.76
Begonnen von Markus
25. Juni 2009, 19:33:28
Das seit einigen Wochen im Beta-Stadium befindliche Update ist nun offiziell als stabile Firmware-Version für die AVM Fritz!Box 7270, sowie die Fritz!Box 7240 erschienen.

Im Update sind zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen inbegriffen:
- Verbesserte Kindersicherung
- Volumenzähler
- Netzwerk-Speicher (NAS)
- bessere Fax-Unterstützung
- Online-Adressbücher
- Energiesparoption für angeschlossene USB-Festplatten
- Verbesserte WLAN-Verbindungen bei Störquellen

Alle weiteren Features und Änderungen finden sich hier:
http://www.go-windows.de/forum/hardware-news/fritz!box-fon-wlan-7270-firmware-update-5474-04-76/#msg135699
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Problem beim Booten von Externer Festplatte
Begonnen von sascha19374
09. Juni 2009, 11:21:15
Hallo

Ich habe folgendes Problem.
Acer Notebook Aspire 7730 2 INterne Fstplatten a320gb und habe dort Vista Installiert.
Jetzt habe ich auf einer Externen Windows 7 drauf möchte diese gerne von dieser auch Booten können, habe auch im Bios auf USB Festplatte gestellt, wenn ich diese jetzt dran mache Neu starte denn kommt auch zuerst das Bild von Windows 7 müßte ungefähr da sein wo bei Vista der Balken läuft und auf einmal Bluescreen und das ganze fängt von vorne an.
Zur Installation von Windows 7 diese habe ich Installiert da habe ich die Externe Festplatte einfach fest im Lappi eingebaut dort wo normal meine Vista jetzt ist.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee wie ich den Bluescreen vermeiden kann, bin für jede Antwort dankbar
Ich hoffe jeder weiß was ich meine

Danke im vorraus

Mfg
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Fritz!Box 7270 Firmware-Version 54.04.74 Release Candidate
Begonnen von Markus
18. Mai 2009, 15:34:11
AVM hat für die Fritz!Box 7270 die 54.04.74-14331; dabei handelt es sich um einen Release Candidate (Vorschau auf die nächste offizielle Version), die sich noch im Beta-Stadium befindet:
Hier die Neuerungen und Verbesserungen:
[quote]    * System: Sicherheit der Benutzeroberfläche verbessert (Session-Kontrolle, Abmelde-Funktion)
    * Speicher (NAS): FRITZ!Mediaserver: neben Musik auch Videos und Bilder für UPnP AV-Geräte
    * Speicher (NAS): FRITZ!Mediaserver: Interoperabilität zu UPnP-AV-Clients verbessert.
    * Speicher (NAS): Online-Speicher wie lokale Festplatte nutzen (WebDAV)
    * Telefonie: Faxempfang je nach Faxnummer auf verschiedene Mailadressen verteilen
    * Telefonie: Anonyme Anrufer abhängig von der angerufenen Nummer umleiten
    * WLAN: Autokanal nutzt Informationen zu gefundenen Störquellen zur Kanalauswahl
    * WLAN: WLAN-fremde Störquellen werden jetzt auch im 5-GHz-Frequenzband gefunden und im WLAN-Monitor angezeigt
    * WLAN: "Green AP": FRITZ!Box reduziert Stromverbrauch, wenn kein WLAN-Gerät mehr verbunden ist
    * WLAN: Die WLAN-Sendeleistung wird jetzt für jedes WLAN-Gerät individuell geregelt (TPC)
    * WLAN: aktualisierte Grafiken zur Anzeige von Störquellen im WLAN-Monitor inklusive Tool-Tipp
    * WLAN: verbesserte Durchsätze bei WDS-Verbindungen
    * WLAN: DHCP-Adressvergabe/Timeouts bei WDS-Repeatern gefixt
    * WLAN: Intel Centrino-Klienten im Stromsparmodus halten jetzt die WLAN-Verbindung
    * WLAN: Diverse Kompatibilitätsfixes für WPS integriert
    * WLAN: FRITZ! Mini Verbesserungen bei Stabilität. Mehr Information unter http://www.fritzmini.de
    * Internet: Priorisierung: Bitratenanzeige eingeführt
    * Internet: Freigaben auch für UMTS
    * DECT: FRITZ!Fon MT-D: RSS-Feeds immer aktuell lesen.
    * DECT: FRITZ!Fon MT-D: Verbesserte Unterstützung mehrerer Anrufbeantworter
    * DECT: FRITZ!Fon MT-D: Menüsteuerung deutlich beschleunigt
    * DECT: FRITZ!Fon MT-D Telefonbucheinträge am Mobilteil erstellen
    * DECT: verbesserte Aktualisierung des Anrufbeantworter-Nachrichtenstatus für diverse DECT-Handgeräte
[/quote]

Der Download findet sich unter:
http://www.avm.de/de/Service/Service-Portale/Service-Portal/Labor/7270_release_candidate/labor_start_release_candidate.php
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Drucker Epson DX 4450 erkennt Patrone nicht
Begonnen von Count Doku
14. Februar 2009, 13:49:23
Hallo

Gestern musste ich wichtige Sachen drucken und habe daher die alte Schwarzpatrone, die nahezu leer war durch das Tintenaustausch Utility erstzt. Habe die Original Patrone T0711 von Epson eingesetzt aber es wird mir gesagt das diese Patrone nicht kompatibel ist. Habe es auch über die Tastenfunktion des Druckers versucht. NIX

Habe das Problem schonmal gehabt und da ging es dann auf einmal wieder. Weiss aber nicht wie ich das gemacht habe.

Hat jemand einen Tipp für mich????
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MediaMonkey 3.1.0.1213 Beta - Musikverwaltung
Begonnen von ossinator
17. Januar 2009, 09:54:25

MediaMonkey verwaltet umfangreiche MP3-Sammlungen, kann diese editieren, ID3-Tags ändern und mit einem eigenen Player MP3s und weitere Soundformate abspielen, Playlisten erstellen, AudioCDs brennen und vieles mehr. Unter anderem kann es Lieder und Alben automatisch benennen.

Neben der kostenlosen Standard-Version wird auch noch eine Gold-Variante für 19.95 US-Dollar angeboten.

[url=http://www.mediamonkey.com/beta/MediaMonkey_3.1.0.1213_Debug.exe][b][color=blue]MediaMonkey 3.1.0.1213 Beta[/color][/b][/url]

Ein Vergleich zwischen Kaufversion und Freeware hängt an.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Fremdes Netzwerk zulassen
Begonnen von D-King
29. Dezember 2008, 22:01:13
Hey Leute habe mal wieder ein Prob.
Ein  Kumpel und ich wollen übers netzwerk bei mir zusammen ein Game zocken aber
unsere PCs finden sicht nicht !
Firewall ist bei uns aus wo komme ich zur Option das man den "Fremden PC"  zulassen kann ?
lg Domi
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erstelltest Sidebar Gadget wird nicht angezeigt
Begonnen von zinnsoldat08468
29. November 2008, 12:38:38
Hallo,
ich möchte ein Gadget für die Sidebar erstellen, und habe zum test erstmal nur ein einfaches gemacht.
Das Problem es wird nicht angezeigt, weder bei Neuinstallierte noch sonst wo.
Ich habe den Ordner Test.Gadget erstellt und in die Ordner geschoben.

C:\Users\Ich\AppData\Local\Microsoft\Windows Sidebar\Gadgets
und
C:\Program Files\Windows Sidebar\Gadgets

Meine Datein sehen so aus.

Gadget.xml

[quote]<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?>
<gadget>
    <name>test</name>
    <author>ich</author>
    <copyright>2008 ich</copyright>
    <description>Dieses Gadget ist ein test.</description>
    <icons>
        <icon>icon.png</icon>
    </icons>
    <version value="1.0.0.0" MinPlatformVersion="0.1"></version>
    <sidebar>
        <type>html</type>
        <permissions>full</permissions>
        <code>test.htm</code>
        <website>www.test.de</website>
    </sidebar>
</gadget>[/quote]

test.htm
[quote]<html>

<head>
    <title>Test Gadget</title>

    <style>
        body{width:120;height:160}
    </style>

</head>

<script language="VBScript">

    Sub RunSub
        strComputer = "."

        Set objLocator = CreateObject("WbemScripting.SwbemLocator")
        Set objWMIService = objLocator.ConnectServer(strComputer, "root\cimv2")

        Set colItems = objWMIService.ExecQuery("Select * From Win32_OperatingSystem")

        For Each objItem in colItems
            Msgbox objItem.Caption
        Next
    End Sub

</script>

<body>
    <input type="button" value="Run" name="run_button" onClick="RunSub">
</body>

</html>
[/quote]

und dann habe ich noch eine icon.png

Hat jemand eine Idee warum das nicht funktioniert?
Bitte helft mir.

MFG Zinni