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16. September 2024, 21:29:31

Windows Community



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Windows 7 mit 256 MB Ram und weniger installieren.
Begonnen von OCtopus
04. Februar 2009, 17:46:28
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In findiger Bastler hat einen Weg gefunden, wie man Win7 auch mit weniger als den 512 MB Ram installieren kann, die das Win7-Setupprogramm eigentlich verlangt. Der Bastler hat es jetzt mit 256 MB Ram am Laufen.
[quote]besorgt euch nen hex editor (Hex-Editor MX zb. is freeware)

dan mit dem hexeditor die datei winsetup.dll im /sources ordner
öffnen.

dan bei suchen -> gehe zu - zum offset 8BAE6 wechseln, und dort den
Hexwert 77 07 3D 78 01 in E9 04 00 00 00 abändern. speichern, fertig.[/quote]
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Installation-mit-256mb/forum-150081/msg-16142528/read/
Der Trick soll auch mit Vista funktionieren. Nur da würde ich es wirklich nicht versuchen, sonst fängt die alte Kiste wirklich Feuer.

Hier gibt es weitere Berichte auf welch alten Kisten mit wenig Power Win7 wirklich flüssig laufen kann:
http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=157326&st=0

Einen Umsatzschwung für die notleidenden Hersteller von Ram-Riegel wird Win7 wohl auf jeden Fall nicht bringen...

windowswindows go-windowsgo-windows vistavista ymsyms winwin bgebge win7win7 bgqbgq zwuzwu problemproblem gehtgeht forumforum bingbing keinekeine problemeprobleme funktioniertfunktioniert zguzgu keinkein d24d24 hilfehilfe windows7windows7 fehlerfehler treibertreiber yahooyahoo searchsearch d2sd2s d2kd2k 5818717858187178 softwaresoftware bggbgg
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Microsoft-ISATAP-Adapter #3, Fehler im Gerätemanager
Begonnen von Vudini
01. Februar 2009, 08:54:43
Hi,

heute hab ich auf einmal gemerkt, das im Gerätemanager ein neues Gerät einen Fehler aufweißt!
Das seltsame daran ist, das diese Meldung neu ist und keinerlei neue Geräte seitdem installiert wurden.
Gestern hab ich Steam und Counterstrike installiert, ansonsten wüsste ich jetzt nicht was neues dazu gekommen ist.
Treiber aktualieren hab ich auch gemacht hat leider nix gebracht  :(  Bevor ich jetzt experimentiere möchte ich erstmal Eure Meinung hören, was das sein kann ?

Folgende Meldung kommt nun unter Netzwerkadapter

Microsoft-ISATAP-Adapter #3

Das Gerät funktioniert nicht ordnungsgemäß, da Windows die für das Gerät erforderlichen Treiber nicht laden kann. (Code 31)

Klicken Sie auf "Problembehandlung", um Daten zu diesem Gerät an Microsoft zu senden und zu prüfen, ob eine Lösung verfügbar ist.


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Office Small Business 2007 mit Office Professional 2007 Testversion Aktivieren
Begonnen von AlisD
30. Januar 2009, 13:27:34
Hi, hab diese Version erworben und wollte nun das Office "aktivieren" und die 60 Tage Testversion zur "Vollversion" machen.

ich habe mir also
folgende Versionen bei MS als Testversion geladen

- Office 2007 Home and Student
- Office 2007 Small Business
- Office 2007 Professional

Jede Version einzeln probiert und aktiviert mit diesem 60 tage schlüssel und dann probiert, diese Version zu "KONVERTIEREN" wie es so schön heißt. Jedoch sagt mir Office dann jedes mal der Produktschlüssel sei nicht OK und es geht nicht...

also was soll ich nun tun? ich habe auch kein medium dazu bekommen (CD oder DVD)

Vista Home Premium, 32 Bit noch mehr infos? fragt einfach...
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BurnAware Free - Kostenloses Brennprogramm nun auch für Windows 7
Begonnen von gdi
25. Januar 2009, 11:09:20
BunrAware Free ist eine kostenlose CD, DVD und Blu-Ray Brennsoftware, welche die nötigsten Funktionen wie das Brenen von Datenträgern für Dateien, Backup, Audio, MP3, Video-DVDs und ISO Abbildern bereitstellt.

Es wurde die neue Version 2.2.3 freigegeben, welche nun offiziell Windows 7 unterstützt.

Screenshot: http://www.burnaware.com/screenshots/free.jpg
Link: http://www.burnaware.com/downloads/burnaware_free.exe (7 MB)
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AMAZON und bestimmte andere Seiten nicht aufrufbar !!!
Begonnen von bernardo44
23. Januar 2009, 10:33:28
Guten Morgen allerseits,
seit gestern nachmittag merke ich, dass AMAZON nicht mehr aufrufbar ist. Auch eine oder zwei andere Seiten, die ich oft anwähle, funktionieren nicht.
Es kommt immer ein weisses Fenster mit dem Hinweis : NETZWERK-ZEITÜBERSCHREITUNG

Diverse andere Seiten aus meinen Lesezeichen/Favoriten öffnen sich problemlos, auch bei Direkteingabe in die Adressenleiste.

Ich hatte das gleiche Problem schon mal vor längerer Zeit, da konnte ich das beheben, indem ich fast alle Plugins aus meinem Firefox deaktiviert habe (auf Anraten eines Bekannten).
Das hat diesmal nichts genützt. Dann habe ich den Internetexplorer getestet und auch dort ist AMAZON z. B. nicht aufrufbar.

Antiviren und Spyware - Software meldet keine Schädlinge !!!
Weiss jemand Rat  ??

LG  bernardo44
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Suche Treiber für meine Externe Festplatte Medion MD 90011 für Vista 64 Bit
Begonnen von pegasus56
22. Januar 2009, 10:55:20
Habe eine externe Festplatte von Medion die nicht unter Vista erkannt wird habe schon Die Hotline angerufen und Treiber für win98/xp runter geladen aber funktioniert nicht was kann man noch machen ?
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Happy-Load.com AG
Begonnen von Blacky
16. Januar 2009, 20:55:35
Kam heute 3 mal per Mail.
Interessant ist das man mit der Emailadresse angesprochen wird

[quote]Hallo XXXXXX



leider mussten wir feststellen, dass Sie uns immer noch nicht den Betrag von 89,99 EUR ueberwiesen haben.



Bitte bezahlen sie umgehend per Online-Ueberweisung durch Happy-Load AG.



Nach einer erfolgreichen Zahlung koennen sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen kuendigen.



Link zu den Zahlungsinformationen und Zahlungsmoeglichkeiten:

http://  www.    happy-load.com /?p=activate&id=b2759da044ea9401e7e455f149116a40&hash    =  713fb1535c1580738ea69e570e1da670



Sie koennen sicher und einfach per Kreditkarte oder PayPal bezahlen.



Beachten sie bitte das sie ihre Daten jederzeit per HP-Forget anfordern koennen:



http:// happy-load.com/?p= forgetpass



Fuer Fragen steht natuerlich unser Support-Team zur Verfuegung.





Vielen Dank,



Happy-Load.com AG
[/quote]
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CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5
Begonnen von schreibermühle
16. Januar 2009, 10:31:32
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Hallo Leute,

wenn ich Vista von Cd boote ist alles ok.
wenn ich aber mit  Windos 7 booten will, bekomme ich das :CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5 als Meldung.
Danach kommt das: BOOTMGR fehlt Neustart mit den"berühmten drei Tasten"

Hat jemand dazu eine Idde ?

Gruß Norbert
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SD Slot wird nicht angezeigt !
Begonnen von cynamy
14. Januar 2009, 21:45:49
Hej,

habe leider das problem, daß mein sd slot nicht angezeigt wir, auch nicht wenn ich meine 8 gb sd karte reinstecke.

einen treiber kann ich auch nicht finden.

habe windows xp und einen toshiba satellite a100 laptop.

ich brauche diesen slot, weil sich zu große filme von der kamera über ein usb kabel nicht laden lassen, aber wie ich bei jemand anders ausprobiert habe über die sd karte direkt.

hat jemand eine idee wie ich das problem beheben könnte ?

grüße
cynamy

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64 Bit-Treiber für den Fritz!WLAN USB Stick
Begonnen von OCtopus
07. Januar 2009, 13:34:43
Jetzt gibt es einen zertifizierten 64 Bit-Treiber für den Fritz!WLAN-Stick
http://www.avm.de/de/News/artikel/wlan_stick_64_bit.html

Mit diesen Sticks gab es bisher unter 64 Bit immer Probleme.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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Fehler bei allen downgeladenen Dateien - Windows Vista 32bit
Begonnen von Blackmoon00
02. Januar 2009, 01:33:13
Hallo,

ich habe mir vor 2 Tagen einen neuen Rechner mit im folgenden genannten Komponenten aufgebaut:

Motherboard - ASUS P6T Deluxe (Biosversion 0905 aktuellste)
Prozessor - Intel i7 920
Festplatte - Samsung HD501LJ (500 GB)
Grafikkarte - Gainward 1GB X HD4850 GS R
Arbeitsspeicher - Kensington DDR3 1066-7 6GB
USB-WLAN-Stick - DLink DWA 140
Laufwerke - LG DVD u. DVD-Brenner

Software die aktuelle installiert ist:
Windows Vista Ultimate 32bit SP1
Firefox 3.05
Internet Explorer 7
Nero 7 OEM
TrueCrypt 6
TuneUp Utilities 2009
o&o Defrag 10
Adobe Acrobat Reader 9
GData Internet Security 2009 allerdings hier nur der Antivirus

Internetzugang:

Kabel BW 20Mbit über Modem von KabelBW und dem daran angeschlossenen DLink DI-524 (Geschwindigkeitsmessungen sind Positiv!!)

PROBLEM: ?(
Egal welche Dateien ich aus dem Internet herunterlade (z.B. VLC-Player, O&O - Setupdateien usw.) ob gepackt oder ungepackt, diese sind grundsätzlich defekt. Ich habe mittlerweile auch den gesamten Rechner ein zweites mal aufgesetzt und bekomme den gleichen Fehler wieder. Meine Vermutung liegt an der Kombination zwischen dem DLink DWA140 und den auf dem Motherboard verbauten Ethernetcontroller von Marvell.

Ich habe auch versucht die neusten Updates bzgl. Treibern zu installieren allerdings ohne den Erfolg einer Verbesserung.

Kann mir vielleicht hier noch jemand einen Tipp geben was Ursache für dieses Problem sein könnte.

Danke
Blackmoon00
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Mails und Kontakte von Windows Mail zu Outlook Express importieren
Begonnen von saerah
29. Dezember 2008, 16:25:16
Hi ihr Lieben,

ich hab ein Problem und zwar hat mein guter lieber Freund das bescheuerte Vista von meinem Laptop entfernt und XP raufgehaun, jetzt möcht ich gern die Kontakte und Mails die im Format ".CONTACT" und ".eml" abgespeichert sind in meinen guten alten Outlook Express 6 reinimportieren, jedoch funktioniert das überhaupt nicht. Wenn ich die Kontakte einzeln importieren möchte (weil über Adressbuch importieren gehts auch nicht) dann werden nur kryptische Zeichen angezeigt. Die Emails kann ich zwar öffnen mit Outlook Express, aber nicht importieren.

Was tun??  ?(

Lg Sarah
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winload.exe
Begonnen von Knappi
28. Dezember 2008, 13:40:11
Hallo,

ich habe heute mein windows vista 32 bit mal wieder neu draufgehauen, dabei scheint mir jedoch ein fehler unterlaufen zu sein? Jedesmal wenn ich den pc boote (ohne windoof dvd) dann kommt der fehler ..../system32/winload.exe konnte nich gefunden werden bzw ist beschädigt. Das ist nicht der genaue wortlaut aber die aussage ist dieselbe. Ich hab natürlich schon ein wenig gegoogelt, aber auf eine konkrete problemlösung bin ich nich gestoßen. Ich schätze mein problem ist, dass ich windows auf D: bze E:, ich weiss nich mehr genau welches es war, installiert habe. Diese Partition ist nun ja aber als C: bekannt, da vista ja immer seine eigene partition als C: annimmt. Ist das soweit richtig? also ist der fehler wohl ganz einfach der, dass windoof die winload.exe auf der falschen partition sucht. Ich hab mal die dvd gestartet und dort auf computerreperatur, allerdings wird mir da kein fehler angezeigt, ka warum?

ich hab also mal weitergegoogelt und stieß dabei auf ein bcdedit.exe dingens, ka wie ich das genau nennen soll, welches mir genaue aussagen gibt.

Hier mal in screenis von seinen angaben


[img]http://www.pictureupload.de/originals/pictures/281208023858_bcdedit.jpg[/img]

ich denk der fehler ist das oben bei windows-start-manager bei device partition=D: (also wars wohl d und nich e ^.^) angezeigt wird. Wenn ich mich bei googel richtig informiert hab, um diese zeit ein wenig schwer, dann müsste ich diesen eintrag ja eigentlich nur in C: abändern?`also sprich device partition=C: ?
ich hab das versucht, aber irgentwie bin ich zu blöd die richtige kommandozeile einzugeben? bzw mach ich überhaupt das richtige oder lieg ich da total aufem trockenen?

ich hab auch mal hier im forum gesucht, aber nix gefunden...

vielen dank fürs lesen und jede form von hilfe!!!

dangö!!!


mfg knapp
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Ulead video studio 11
Begonnen von claudixyz
26. Dezember 2008, 11:05:21
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen - da ich ein Laie bin weiß ich leider nicht mehr was ich noch machen kann. also zu dem Problem

Ich habe mir vor ca. 1 1/2  monaten Ulead Vidoestudio 11 gekauft. Es lief etwa 6 wochen einwandfrei unter vista nun seit vllt 1 woche streikt das Programm - ich kann ganz normal anfangen die Werbung raustrennen und dann plötzlich bekomme ich den hinweis "Ulead Video studio funktioniert nicht mehr..." und das programm wird geschlossen.

Habe es schon 2 mal noch mal neu installiert aber das Problem taucht immer wieder auf. Habe nochmal unter den eigenschaften ( rechts klick auf das Icon) geschaut und da steht bei der Kompatibilität nix mit Vista zum anklicken nur halt Windows XP und ältere versionen von Windows. Das Kreuz ist bei windows XP Service Pack 2. 

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen- bin sehr zufrieden mit dem Programm.  Benötige es zu 100% nur zum Werbung raustrennen.

DANKE

Ciao
claudi

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CD-ROM-Laufwerk nicht auffindbar!
Begonnen von Blancanieves46
25. Dezember 2008, 20:29:09
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Hallo,

mein Bruder hat das Problem, dass bei seinem Laptop (HP Pavilion dv7-1105) das CD-ROM-Laufwerk nicht mehr angezeigt wird und sich auch nicht mehr öffnen lässt.

Er nutzt Vista Home Basic, 32 Bit. Hat vielleicht jemand eine Ahnung woran das liegen könnte?

Er sagte, er hätte wohl mal Wasser im Laptop gehabt, aber danach wäre das Laufwerk trotzdem noch gegangen. Und jetzt geht es auf einmal nicht mehr.


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warcraft 3 wird nicht gelesen
Begonnen von blubber101
25. Dezember 2008, 17:32:21
folgendes problem:

wenn ich die cd reinlege passiert rein gar nix, kommt kein autoplay oder was anderes.
mach ich doppelklick aufs laufwerk, sagt er mir, dass keine cd vorhanden ist.

was kann man da tuen?

gruß
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Entsperrte IPhones nicht auf neue Firmware updaten
Begonnen von stoneagem
25. Dezember 2008, 12:50:37
Das neue Firmware 2.2 für das Iphone von Apple bringt viele Probleme mit sich.So sind z.B legal entsperrte IPhones aus Italien und co. auf einmal wieder entsperrt und das Iphone sagt ''Simkarte kann nicht gelesen werden''.Also wird zur Zeit in den Appleforen geraten dieses Update nicht durchzuführen dass Neuerungen wie Google StreetView oder andere Sachen mit sich bringt.Apple selber hat sich bis jetzt noch nicht zu diesem Problem bekannt
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Verbatim Flash Drive 8GB läuft nicht unter Vista
Begonnen von Sandrie
25. Dezember 2008, 09:09:42
Hi an alle, merry xmas erstmal,

habe mir vorige Woche einen 8 GB Speicherstick von Verbatim (weiß mit blauer Klappe) gekauft, der auch von XP problemlos erkannt wird. Obwohl angeblich vistatauglich, will mein vista-pc (32 bit) den Stick nicht erkennen.

Wer weiss Hilfe? Auch per mail an sprachwelten@googlemail.com

Vielen Dank im Voraus

Sandrie