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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort homepages
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Fehler "Forbidden You don't have permission..."bei fast allen Seiten mit Mozilla
Begonnen von Mike_R88
20. April 2012, 19:56:13
Hallo,

ich kam heute heim, habe ganz normal den Rechner hochgefahren und wollte erst einmal einfach nur Mozilla Firefox öffnen. Habe als Startseite www.google.de. Und schon bei dieser Adresse, sowie bei fast (außer Seiten mit eigenem Sicherheitszert. wie z.B. Onlinebanking oder Hochschulhomepage) allen anderen Adressen die ich versuche aufzurufen, kommt nur folgende meldung:

"Forbidden

You don't have permission to access /search on this server."

Oben am Browser steht noch dran "403 - Forbidden", das Problem tritt nur bei Mozilla Firefox auf und beim Internet Explorer nicht.
Außerdem habe ich weder einen eigenen Server, noch habe ich versucht eine Homepage zu erstellen (Weil das auf vielen Seiten aus der google Suche zu dem Problem oft daraus abgeleitet wird).

Kann es sein, dass es sich bei dem Problem um einen Virus handelt der meinen Mozilla blockiert oder an was kann das noch liegen und wie könnte ich es evtl. beheben?


MFG Mike

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seite wird nicht geöffnet
Begonnen von delvos
20. Januar 2012, 21:49:44
Hallo seid heute mittag läßt sich die facebook seite nicht mehr anzeigen,alle anderen seiten gehen außer facebook da steht dann die webseite kann nicht angezeigt werden
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Tool zum automatischen Einloggen auf Webseiten gesucht
Begonnen von OCtopus
31. März 2009, 10:10:05
Man ist ja im Laufe der Zeit auf hunderterlei verschiedenen Webseiten registriert und im Zweifel immer mit einem anderen Namen und einem unterschiedlichen Paswort, was man sich nicht alles merken kann. Firefox bietet die Möglichkeit, sich die Passwörter zu merken. Aber das will ich nicht, weil ich Angst habe, daß dann jeder Nutzer des PC einloggen kann. Man muß also immer alle möglichen Dateien und Zettelchen durchforsten, bis man diese Informationen wieder findet.

Kennt Ihr ein browserübergreifendes und brwoserunabhängiges Tool, das sich die Login-Informationen für jede Website, auf der man registriert ist, merken kann und diese Informationen irgendwie sicher verschlüsselt speichert und den Nutzer dann schnell einloggt?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Monitor flackert - NEUE ERKENNTNIS
Begonnen von Ich bin einverstanden
06. Oktober 2008, 15:24:54
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Bestimmte stellen im Bild flackern bei manchen Internetseiten beim scrollen.

Dort sind dann weiße Streifen und der Bildschirm oder nur um einzelne Stellen es sind aber nicht immer die gleichen auf dem Bildschirm.
bei Videos ist es an manchen stellen genauso und in Photoshop werden auch manchmal Sachen nicht richtig angezeigt.

Davor hatte ich einen 17" Röhrenbildschirm (1280x1024) der hat alles ohne Fehler angezeigt. Ich habe auch mal einen anderen Röhrenbildschirm angeschlossen dort wurde auch alles richtig angezeigt.
Jetzt habe ich einen 22" Flachbildschirm (1680x1050).
Habe eine GeFore 7500 LE

Liegt es am Monitor oder an der Grafikkarte? Beim neuen Bildschirm macht es keinen Unterschied ob er an AGP oder DVI angeschlossen ist

[color=red][b]NEUE ERKENNTNIS[/b][/color]
Bitte runterscrollen
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Automatische Startseite in Firefox
Begonnen von Blumenkind
30. Juli 2008, 18:42:15
Hat jemand einen Tipp wie ich es anstelle das unter XP im Firefox beim öffnen eines neuen Tabs automatisch die Startseite geladen wird.

Hab mir schon einen in den Einstellungen abgesucht. Bin aber leider nicht fündig geworden.

MfG Blumenkind
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Verhaltensregeln im Forum !
Begonnen von netzmonster
29. Dezember 2007, 09:10:37
[b]1. Allgemeines[/b]
Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind zu beachten. Missachtung kann strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, desweiteren können Verstöße dagegen mit Maßnahmen der Administration geahndet werden.

[b]2. Netiquette[/b]
Im Forum ist die für Newsgroups übliche Netiquette zu wahren. Sie kommunizieren hier mit anderen Menschen, daher bitten wir Sie von Beleidigungen, Beschimpfungen oder ähnlichem abzusehen. Bei Missachtung der Netiquette muss mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss gerechnet werden.

[b]3. Raubkopien & Illegale Software[/b]
Das Erfragen, Anpreisen, Bewerben und Verlinken von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu illegalen Zwecken ist untersagt. Software die im Index steht darf weder beworben noch zur Schau gestellt werden. Verstöße werden, je nach Härte, mit einer Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet. Alles was in eine Grauzone fällt (z.Bsp. keine eindeutige Zuordnung aufgrund unsicherer Gesetzeslage) kann von den Moderatoren sicherheitshalber entfernt werden, um möglichen Schwierigkeiten im vornherein aus dem Wege zu gehen.

[b]4. Externes Verlinken:[/b]
Das Verlinken von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist nicht gestattet. Ausnahme: Der User hat die Genehmigung des Rechteinhabers bzw. ist selbst der Rechteinhaber.
[b]
5. Spamming, Trolling, Bashing und Beitragscounter-erhöhende Beiträge[/b]
Das Erstellen von so genannten Spamming-Beiträgen ist nicht gestattet. Folgende Verstöße hiergegen werden geahndet:

    * Massenhaftes Erstellen inhaltsgleicher Beiträge (Threads) und/oder Antworten, auch Crosspostings, also das Posten des gleichen Beitrags in mehreren Foren.
    * Beiträge, die keinen Zweck erfüllen, sondern scheinbar nur zum Erhöhen des Beitrags-Counters dienen.
    * Reine Smilie-Beiträge, die scheinbar nur der Erhöhung des Beitrags-Counters dienen.
    * Beiträge, die darauf abzielen, Diskussionsteilnehmer zu demotivieren und/oder der Diskussion nicht zuträglich sind.
    * Beiträge/Themeneröffnungen, die darauf abzielen Moderationen und Verwarnungen öffentlich auszudiskutieren.
    * Beiträge, die darauf abzielen Member und Moderatoren bzw. Teammitglieder öffentlich anzugreifen bzw. zu beleidigen oder dessen Verhaltens-, Posting- oder Moderationsweisen zu diskutieren.
    * Beiträge, die eine Grundsatzdiskussion auslösen. ("Flamewars")
[b]
6. Beiträge kriminellen Inhalts[/b]
Beiträge die kriminelles Verhalten, Tätigkeiten und Handlungen thematisieren sind zu unterlassen.
[b]
7. Pornographie & nicht jugendfreie Erotik[/b]
Das Verlinken, Bewerben und Abbilden von pornografischen und nicht jugendfreien Inhalten wird nicht geduldet. Missachtung wird mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet.

[b]8. Beiträge rassistischen Inhalts[/b]
Beiträge, die zu Rassenhass und Volksverhetzung aufrufen, können zur strafrechtlichen Verfolgung führen und werden immer mit Ausschluss geahndet.
[b]
9. Diskriminierung[/b]
Die Diskriminierung von Minderheiten und körperlich bzw. geistig Behinderten werden nicht geduldet und mit Ermahnung, Verwarnung bzw. Ausschluss geahndet.

[b]10. Werbung, IDs, Spendenaktionen[/b]
Das Bewerben privater und/oder kommerzieller Homepages, sowie IDs fürs Geld-Verdienen im Internet und/oder Aufrufe zu Spendenaktionen werden nicht geduldet. Regelverstöße werden mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet.

[b]11. Verherrlichung von Drogen[/b]
Das Bewerben und Anpreisen von Drogen jeglicher Art ist untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind sachliche Diskussionen zur Thematik. Missachtungen werden mit Ermahnung, Verwarnung bzw. Ausschluss geahndet.

[b]12. Verherrlichung von Gewalt[/b]
Die Verbreitung, Verlinkung und Abbildung von gewaltverherrlichenden Inhalten ist untersagt und wird mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet.

[b]13. Nicht von den Regeln erfasste Einzelfälle[/b]
In Einzelfällen, die nicht von den hier vorliegenden Regeln erfasst sind, entscheidet die Moderatoren oder Administration auf Grundlage der vorliegenden Fakten.

[b]14. Verwarnungen[/b]
Diskussionen über Verwarnungen bzw. Beschwerden sind grundsätzlich per PN zu führen. Außerdem gilt es den sogenannten Dienstweg einzuhalten, d. h. erst Moderator dann Global Moderator und zuletzt die Administration einzuschalten.
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verschiedene websiten lassen sich nicht öffnen
Begonnen von remix
18. Juni 2007, 09:21:42
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hallo leute,
ich bin echt froh diese seite entdeckt zu haben, seit dem ich windows vista home premium installiert habe, lassen sich verschiedene websiten nicht mehr öffnen unter anderen google, ebay, ja sogar die microsoft homepage geht nicht mehr... deshalb bin ich sehr froh diese seite hier entdeckt zu haben denn diese funktioniert. :) ich verstehe nciht woran es liegen kann, unter xp funktionierten diese seiten alle einwandfrei... und auf meinem anderen compi der noch unter xp läuft gehen sie auch immer noch... habe schon die windows firewall deaktiviert jedoch ohne erfolg... vllt wisst ihr ja was zu tun ist. danke schonmal
mfg remix :)
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Software zum Homepage erstellen ????
Begonnen von nillus
15. Juni 2007, 18:32:30
Hallo Leute,

ich habe vor mir eine Homepage zu basteln und meine Frage an euch ist: kennt ihr ein gutes programm, womit man schöne Homepages mit geringen programmierkenntnissen erstellen kann oder andere methoden ? es sollte auf jeden fall was sein was ich nach dem erstellen selber mit z.B. Smart FTP auf den server siehen kann damit ich meine domain nutzen kann!

Danke für die Antworten im vorraus!

mfg
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Habt ihr eine eigene Homepage?
Begonnen von Katrin M.
17. März 2007, 13:11:12
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Hi,

bin mal ganz mutig  ??? und frage einfach mal, habt ihr eigentlich eine eigene Homepage. Vor einiger Zeit hatte ich mich viel damit beschäftigt, weil es viele Freundinnen von mir auch taten. Das war dann mehr so bei Beepworld oder MySpace.

LG Kati