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Neuer PC - Beratung ist gefragt :) | |
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Allgemeine Beratung Begonnen von Kasjopaja
10. Oktober 2009, 17:30:33 Hallo leute. Ich habe heute mal ein besonderes Anliegen und zwar geht es um eine beratung, in bezug auf die entwicklung meines PC's. Ich bin recht stolz auf das jetzige System, und habe vor mir in nicht allzu ferner Zukunft ein paar einzelteile dzuzukaufen. Mein jetziges System besteht aus: AMD PhenomII x4 955 4 x 3.6 Ghz Asus M4a79 Deluxe 2 Asus EAH 4850 Matrix 8 Gb OCZ Platinum 800 Mhz Cossair TX850 Coolermaster HAF 939 2 Samsung 320 Gb Sata 2 Raid II 1 Hitachi 750 Gb Sata II Laufwerke uninteressant.... So, ich Plane mir den Tower von Silverstone RAVEN 2 zu besorgen. Pro: Gute belüftung meiner jetzigen Grafikkarten Kontra: Raicht der Platz samt lüfter für die 5850er? 8 Gb 1066er Ramriegel. - Lohnt sich der umstieg? Mehr geht auf dem Board net. 2x 5850er im CF verbund, sobald die power mit dem jetzigen in die knie geht. Da ich meine Grafikkarten übertaktet habe, sind jeweils 2 140er Lüfter provisorisch davor geklemmt. http://meinpc-beta.go-windows.de/ViewProfileImages.aspx?profileId=1484&imageId=759 Standart Takt: GPU 625 Mhz Vram 999 Mhz Jetziger Takt: GPU 780 Mhz VRam 1071 Mhz Ohne die beiden Lüfter gehen die im Idle sofort auf 70 C. Ich muss dazu sagen das diese ihre eigenen Lüfter abschalten, sobald sie unter 50 C gehen, was durch die 2 140er klappt. Das ich das Netzteil nicht nach oben bauen kann, liegt daran das erstens ein 200er oben verbaut ist, der die luft rausbläst, und ich den abmontieren müsste. An der seitenwand hängt ein 2er 200er der die karten coolt. Deshalb hatte ich mir den Raven 2 angesehen der vielversprechend aussieht was das kühlkonzept anbelangt. Die karten laufen bei folgenden Takt perfekt mit den spielen: Crysis - very high, no AA, 16 AF, 1920 x1200 ~ 30 - 45 FPS Crysis Warhead same settings ~ 45 FPS Operation Flashpoint 2 - Max , 8x AA, 16 AF, V-Syhnc, 60 FPS konstant. Arma 2 - alles auf max, sichtweite auf 3000 , no AA, 25-35 FPS Alles in allem schlägt er sich wacker. Er ist Lautlos im Deskbetrieb und leicht hörbar im 3 D betrieb. ebenfalls lautlos dank G 35 Headset. ^^. Das wären soweit alle details. Werd mehr vom System wissen will, kann sich mein Profil unter "mein PC" anschauen. http://meinpc-beta.go-windows.de/Profil/Gamer-Rig-/1484 Lohnt isch der geplante umbau im bezug auf die Grakas und wärmeentwicklung oder soll ichs so lassen? Was meint Ihr? Werden evtl die neuen zu warm in dem tower? Danke um jeden Tipp. Tipps wie ich noch was rausholen kann ohne n neues board zu besorgen sagts bitte auch hier. Danke. | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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grafikkarten-beratung Begonnen von razorblade romance
03. Oktober 2008, 16:11:56 hallo, weil sich vor kurzem meine [b]sapphire x1650 pro[/b] verabschiedet hat, lasse ich sie die tage einschicken und mir das geld auszahlen. ich hatte vor mir für das geld (~50€) eine ganz andere zuzulegen. mein budget reicht bis ca. 70€, doch leider bin ich mir nicht schlüssig, welche ich nehmen soll. mir wurde hier schon die 6600gt empfohlen, aber woanders lese ich, dass das keine verbesserung wäre, sondern ganz im gegenteil. nun kamen mir die geforce 7600gt und radeon HD3650 in den sinn. da scheinen die geister sich aber zu scheiden, und viel wichtiger ist, ob diese karten überhaupt in mein system passen. die etwas bessere 7800 soll ja beispielsweise angeblich schon zu schnell für meinen prozessor sein. und ich will nicht tagelang auf eine karte warten, welche ich dann nicht benutzen kann. :wink mein system, veraltet, lautet: AMD athlon 2600+ ~2,1ghz MSI kt6-delta FISR 2gb RAM PC3200 es sollte übrigens eine AGP karte sein. aber welche wäre um die 70€ rum für mein system am besten geeignet? kann es kompatibilitätsmäßig die HD3650 sein? oder doch die 7600gt? ich weiß nichtmal, welche von beiden besser ist. oder welche sonst? mir wurde auch gesagt, dass meine x1650 pro schon zu schnell für mein system wäre, aber ich konnte mit ihr problemlos spielen. :] würde mich über ein wenig kaufberatung freuen. grüße | |
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Navi Beratung-welches ist besser? Begonnen von die Frau von derrob
03. April 2008, 16:58:52 Huhu liebe Leutz... Ich hoffe ihr könnt mir helfen :( Kann mich nicht zwischen den beiden Navis entscheiden [url=http://www.idealo.de/preisvergleich/Product/828405.html]Navigon 2100[/url] [url=http://www.idealo.de/preisvergleich/Product/686880.html]Garmin Nüvi 200[/url] War heute mal unterwegs und konnte das Garmin noch mal testen und finde den von der Bedienung her etwas besser. Den Navigion 2100 hatten die auch da, nur leider nicht angeschaltet, musste mich dann mit dem Navigon 2110 rumärgern, da ich diesen gleich nach kurzen testen zum absturz bekam. Bei dem Navigon find ich das klasse das er TMC dabei hat und die die spur auf der str. ansagt wo du hin sollst (ich weiß frauen)... aber wenn die bedienung da genauso is wie bei dem Navigon 2110 na dann prost mahlzeit.... Und wie ja schon über Garnim gesagt, der ist von der Bedienung her schon toll, jedoch keine TMC und keine Spur ansage dabei.... Könnt ihr mir vielleicht weiter helfen oder sogar ein anderes empfehlen, im Preisrahmen bis 170 Euro? :baby: :rolleyes: Noch dazu habe ich gelesen das viele von dem Navigon sehr begeistert sind und bei dem Garmin soll wohl das Kartenmaterial schon älter sein und habe auch noch nichts zur aktualisierung davon gefunden, was bei Navigon einfacher wäre (einfach HP anklicken von Navigon und updaten voll easy) Bei Garmin leider fehlanzeige [color=red]EDIT: Habe es gefunden[/color] |
Gehäuse: IN WIN Ironclad Big Tower - black mesh (sieht geil aus :D) [b]191258[/b]
Motherboard: Gigabyte GA-890GPA-UD3H, AMD 890GX, AM3, CFX (Sata III, USB 3.0, CrossfireX, 7.1 Sound) [b]186287[/b]
Prozessor: AMD Phenom II X6 1055T, 2.8GHz, AM3, 6C/6T (Hexacore) [b]188149[/b]
CPU-Kühler: Alpenföhn CPU-Kühler Nordwand - Rev.B - AMD/Intel (so schön blau, gute Testresultate) [b]179881[/b]
Arbeitsspeicher: Corsair CMX8GX3M2A1333C9, 2x4GB, DDR3-1333, CL9@1.5V (gutes P/L, 8Gb, DDR3-1333) [b]195661
[/b]
Festplatte: Seagate Momentus XT, 7200rpm, 32MB, 2.5", 500GB, SATA-II (4 GB SLC NAND-Halbleiter-Flash-Speicher und Adaptive Memory.) [b]190729[/b]
Netzteil: Cooler Master Silent Pro Gold Series 600 PSU - 600 Watt (modular, 600 Watt) [b]192454[/b]
so, jetzt hätte ich mal alles. Ich bin mir beim Netzteil nicht sicher, ob 600 Watt ausreichen, um später mal den Hunger der HD 6990 (300 Watt) zu stillen. Ansonsten finde ich die Komponenten gut.
Ich frage jetzt mal euch, wie ihr das seht. Wenn ihr noch genaueres wissen wollt, könnt ihr die Produktnummer bei digitec.ch bei Suche eingeben. Hoffe, das ist euch nicht zu umständlich.
Wenn ihr bessere Komponenten wisst, zögert nicht. Jedoch im Preisrahmen von 1000.-
Achja, die Preise sind in Schweizer Franken :D
Danke schon im Vorraus
RizZzle