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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort kartellprozess
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Neues GEZ-Urteil für PC
Begonnen von ossinator
22. Dezember 2009, 12:06:56

Das VG Braunschweig hat entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühren) erhoben werden dürfen.
Eine Dolmetscherin hat gegen den Sender NDR, der Gebühren für den von ihr gewerblich genutzten Zweit-PC einziehen wollte, geklagt.
Im Urteil heißt es, dass der NDR keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet zur Verfügung stelle und laut Gericht angezweifelt wird, dass der NDR überhaupt die Kapazitäten habe, die Personen, die sie mit der Rundfunkgebühr in Anspruch nehmen will, mit Webradio versorgen kann.


Der NDR als Beklagter will Berufung gegen die Entscheidung einlegen.


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Urteil im Kartellprozess gegen Microsoft
Begonnen von ossinator
18. September 2007, 10:16:37
Ein Urteil im Kartellprozess der Europäischen Union gegen Microsoft ist kürzlich verkündet worden. Der Softwaregigant muss unter anderem ein [i][b]Bußgeld in Höhe von 497,2 Millionen Euro[/b][/i] bezahlen. Damit hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die bereits 2004 von der Europäischen Kommision verhängte Strafe bestätigt.

Die Ermittlungen der Europäischen Kommission hatten ergeben, dass das Softwareunternehmen durch Ausweitung und Missbrauch seiner annähernd monopolistischen Stellung auf dem Markt der Betriebssysteme gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Insbesondere sah es die Kommission als erwiesen an, dass Microsoft die Anwender bewusst zum Einsatz von Microsoft-Betriebssystemen für Arbeitsgruppenserver zwinge, indem das Unternehmen die Kommunikationsfähigkeit zwischen Windows-PCs und Arbeitsgruppenservern mit Windows-fremden Betriebssystemen einschränke. Weiterhin werde der Wettbewerb auf dem Markt für Medienwiedergabesoftware durch die Integration von Windows Media Player in Microsofts Betriebssysteme beeinträchtigt.

Neben der Geldstrafe muss Microsoft weitere Auflagen erfüllen. Hierzu zählt die Offenlegung von Schnittstellen innerhalb von 120 Tagen. Zusätzlich muss der Softwarehersteller innerhalb von 90 Tagen eine Version von Windows anbieten, in der der Media Player nicht enthalten ist. Eine solche Windows-Version ist allerdings mittlerweile erhältlich.

[size=8pt][i]Quelle: Windows Vista - Das offizielle Magazin[/i][/size]