Die Polizei darf im Rahmen ihrer Ermittlungen auch E-Mails beschlagnahmen, die auf dem Mailserver eines Internet-Service-Providers liegen. Das hat jetzt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz des Vizepräsidenten Andreas Voßkuhle entschieden. Laut dem heute veröffentlichten Beschluss (AZ 2 BvR 902/06) vom 16. Juni können sich die Ermittler auf die Regelung zur Durchsuchung und Beschlagnahme (§ 97 ff. StPO) stützen. Die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung (§ 100a StPO) müssen für eine Server-Durchsuchung nicht erfüllt sein.
Laut dem heute veröffentlichten Beschluss (AZ 2 BvR 902/06) vom 16. Juni können sich die Ermittler auf die Regelung zur Durchsuchung und Beschlagnahme (§ 97 ff. StPO) stützen. Die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung (§ 100a StPO) müssen für eine Server-Durchsuchung nicht erfüllt sein.
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