Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort brief | |
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Kontakte von Windows 7 als Kontakte in Windows Live Mail Begonnen von pegu1505
04. Dezember 2011, 12:00:50 Hallo Wissende :wink, im o. a. Zusammenhang habe ich mehr Fragen als Antworten. Bin kürzlich auf neue Hardware und dadurch von Vista auf Win 7 umgestiegen. Seit dem nutze ich Windows Live Mail als Mail-Client. Möchte natürlich meine bisher geführten Kontakt-Infos unter WLM weiter nutzen und habe daher die Kontakte von der alten Hardware in die neue Kontakte-Datei übernommen. Wenn ich nun aus WLM eine eMail verfasse, werden mir jedoch diese Kontakte nicht angeboten. Es scheint so zu sein, dass WLM eine andere Kontakte-Datei aufruft als mein bisheriger Client (WINDOWS MAIL). Ist das so? Wenn ja, wie kann ich "meine" Kontakte als Bestand in WLM nutzen? Sofern das über Import gehen sollte, macht es dann noch Sinn, "meine" Kontakte-Datei an bisheriger Stelle weiter zu weiter zu pflegen (für eMail aus WORD o. ä)? Danke im Voraus für jede Hilfe. | |
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Welches Betriebssystem benutzt ihr,und warum? Begonnen von Musicscore
21. Juni 2011, 23:06:22 Mich wuerde gerne Interessieren welche User hier welches Betriebssystem nutzen. Schön wäre es wenn man auch detailliert erklärt warum ihr das Betriebssystem habt was ihr habt und warum kein anderes. ;) Also ich mache mal den Anfang. Ich nutze Windows 7 -64bit seit Release. Vorher hatte ich Vista 32bit und ab 2009 64bit,weil ich bis dato nur einen dualcore mit 4GB Ram hatte. Ich vermisse zwar mein damals geliebtes Vista,die taskleiste,der schöne wmp11. Ich bin heute bei 7 weil ich den Tick habe immer up-to-date zusein.Neben diesem Up-to-Date spielt auch die Performence eine sehr große Rolle die ich bei jedem anderem Betriebssystem vermissen wuerde. Windows 7 ist Toll und hoffe 8 wird dies auch :) Ich bin ein PC, auf mir läuft Windows 7 Ultimate x64 Sp1 :) | |
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Meine Icons sind zum Teil plötzlich nur noch weiß Begonnen von bigrala
09. November 2010, 18:51:47 Hallo zusammen, Bei mir sind von einigen Icons (ca. 20% aller Icons) auf dem Desktop, in der Schnellstart- und Taskleiste, Explorer usw. die Iconbildchen verschwunden. Es wird nur noch ein weißes Icon angezeigt (siehe Bild Office-Dateien). Das gleiche gilt für Dateien (z.B. hat eine Word-Datei auch nicht mehr das W sondern nur das weiße Kästchen. Im Programordner sind sie noch da, aber sonst überall das gleiche. Ein Löschen der Verknüpfung und neues Anlegen aus dem Programmordner hilft auch nicht wirklich. Ich bekomme zwar die Programme-Icons wieder mit dem Bildchen - nicht jedoch zugehörige Dateien auf Desktop und im Explorer. Hat jemand eine Idee was man machen kann ? Gibt es im Win7 einen Cache oder so was wo die Icons beim Systemstart gespeichert werden ? Vielleicht könnte man da was löschen und neu anlegen lassen? Aber wo und was ? Bitte um gute Tipps Gruß bigrala P.S. es handelt sich nicht nur um Office-Icons, Bitdefender, Skype, Malwarebytes und einige andere sind auch betroffen.[attachment=1] | |
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Absender und Empfänger erstellen für Din A4 Begonnen von Jenni
30. März 2010, 11:53:32 Hallo zusammen, besteht die -möglichkeit Absender und Empfänger zu erstellen für Briefumschläge. Mein Betriebssystem ist Windows 7 und Word 2007 | |
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Brief von wow Alli-Char an Horde-Char möglich? Begonnen von elygamewow
28. Februar 2010, 15:23:25 Hi, ist es eigentlich möglich von einem wow Alli-Char an einen Horde-Char einen Brief zu senden, der einen Gegenstand enthält. Zum Beispiel ein Schwert. Natürlich sind die Chars auf dem gleichen Server. [color=red][i]edit by netzmonster Link wegen SPAM-Verdacht entfernt![/i][/color] | |
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Windows-Kontakte im Serienbrief Begonnen von psychopatient
15. Dezember 2009, 15:53:54 Hallo Zusammen. So langsam krieg ich wirklich eine Krise. Ich versuche schon seit geraumer Zeit unter Vista einen Serienbrief zu erstellen. Genauer gesagt will ich Umschläge bedrucken auf denen die Adressen meiner "Windows Kontakte" stehen. Ich hab es in Word über Funktion Serienbrief versucht, aber das Importieren der Windows Kontake (nicht Outlook) hat immer nie funktioniert. Ist das überhaupt möglich? Oder klappt es nur mit Outlook oder ähnlichem? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. MFG Psychopatient | |
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Probleme mit Internetverbindung bei Arcor Begonnen von Marc92w
« 1 2 06. April 2009, 19:30:00 Hallo zusammen, mein Freund hat folgendes Problem: Er bekommt mit seinem neuen PC keine Internetverbindung mehr über Arcor. Wir haben es jetzt schon mit dem Modem von Arcor und einem W-Lan Router probiert, haben aber keine Fortschritte gemacht. Das lokale Netzwerk scheint intakt zu sein, aber die Einwahl ins Internet scheitert mit der Meldung, der Benutzername oder das Passwort sei falsch. Dies ist aber nicht möglich, da wir mehrmals überprüft haben, ob das Passwort bzw. der Benutzernam mit dem übereinstimmt, welches im Brief von Arcor steht. Außerdem bin haben wir es mit und ohne den Arcor Butler probiert, jedoch jeweils ohne Erfolg. Auf dem älteren Notebook, auf dem XP installiert ist scheint das Internet allerdings über das Modem zu funktionieren. Wie es sich mit dem W-Lan Router verhält haben wir noch nicht ausprobiert, sind aber sonst so ziemlich jede Kombination durch. Ist zufällig jemand in diesem Forum auch Arcor-Kunde und hatte solch ein Problem schon einmal? Weiß jemand wie man dieses Problem beheben kann? Vielen Dank schon mal im voraus, mfg Marc | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun. Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54 [b]Was muss ich als Opfer tun?[/b] Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen: [b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b] So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern. [b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b] Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren: •Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und •bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und •hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und •hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls •hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin. [b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht. Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. [b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b] Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen [b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b]. [b]http://verbraucherzentrale.de/[/b] Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu. Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse. [b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b] Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme: 5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht! Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab. Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt | |
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24 Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar :] [size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen [/color] [/size] | |
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Mails und Kontakte von Windows Mail zu Outlook Express importieren Begonnen von saerah
29. Dezember 2008, 16:25:16 Hi ihr Lieben, ich hab ein Problem und zwar hat mein guter lieber Freund das bescheuerte Vista von meinem Laptop entfernt und XP raufgehaun, jetzt möcht ich gern die Kontakte und Mails die im Format ".CONTACT" und ".eml" abgespeichert sind in meinen guten alten Outlook Express 6 reinimportieren, jedoch funktioniert das überhaupt nicht. Wenn ich die Kontakte einzeln importieren möchte (weil über Adressbuch importieren gehts auch nicht) dann werden nur kryptische Zeichen angezeigt. Die Emails kann ich zwar öffnen mit Outlook Express, aber nicht importieren. Was tun?? ?( Lg Sarah | |
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Was bedeutet "J" in einem E-Mail? Begonnen von Lord_Zuribu
« 1 2 05. Dezember 2008, 15:27:12 Tach auch Hab mal eine Frage. Ich bekomme von gewissen Personen öfertes eine E-mail und am Ende des Satzes steht immer J. Weiss jemand was dies bedeutet? Hab unter Google schon paar solche Einträge gefunden. Antwort überall die gleiche: Keine Ahnung. Gruss Lord_Zuribu | |
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Vista und Microsoft Works Begonnen von EbnerKurt
17. November 2008, 20:23:11 Ich habe einen wunderbaren neuen Laptop bekommen. Schirm 18.4". Hohe Auflösung.Sehr teuer. Mit Vista natürlich. Nun beginnt mein Problem: Seit vielen Jahren arbeite ich für einen Verein mit Microsoft Works 4.5 und habe relativ kompakte Datenbanken mit umfangreichen Serienbriefen angelegt. Diese sind mit den Jahren gewachsen. Mit Vista kann ich mit Works 4.5 nichts mehr ausdrucken. Fehlermeldung: Der Arbeitsspeicher ist zu gering.Dann Abruch, Works wird beendet. Mit Works 4.5 habe ich bisher in allen Microsoft Betriebssystermen gearbeitet(von Win95 bis Window XP). Na gut so. Her mit Works9.0. Dieses Programm kann aber keine Serienbriefe mit Datenbanken erstellen, in denen kompakte Formeln (=wenn, oder, und) stehen. Ich bin zornig und weiß keine Lösung. MfG Kurt | |
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Abmahnung von KUW Rechtsanwälte Begonnen von ossinator
« 1 2 03. Juni 2008, 18:27:36 Meine Freundin hat gestern Post von KUW-Rechtsanwälte mit einer Abmahnung und Zahlungsaufforderung bekommen. Ihr wird vorgeworfen ein urheberrechtlich geschütztes Video im Internet (P2P) zum Download angeboten zu haben. Angegeben wurde eine IP-Adresse und der Zeitraum. Der Streitwert wird mit 25.000 Euro angegeben. KUW-Rechtsanwälte wäre aber in ihrer außerordentlichen Güte bereit gegen eine Zahlung von 300 Euro und einer Unterlassungserklärung die Sache als erledigt zu behandeln. :grübel Bei Nicht-Zahlung wird Strafanzeige erstattet und es ist mit einer deutlich höheren Strafe zu rechnen. Ich freue mich schon auf die Strafanzeige (die natürlich nie kommt). Das Lustigste zum Schluß: [spoiler]Meine Freundin hatte noch nie einen PC oder gar einen Internetanschluß. :D Sie hat nicht mal einen Festnetzanschluß, sie nutzt T-Home übers Handy.[/spoiler] | |
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Laufzeitfehler 75 Begonnen von connysus
01. Februar 2008, 09:21:08 Hallo, ich habe unter VISTA ein Programm installiert, und wenn ich darauf zugreifen will, dann bekomme ich eine Meldung: "Laufzeitfehler 75, Fehler beim Zugriff auf Datei/Pfad Meines erachtens ist diese meldung auf die Schreibrechte von VISTA zurückzuführen. Wie kann ich 1.) herausbekommen auf welche Datei zugegriffen werden soll? 2.) wie kann ich die Rechte so ändern, das ich Zugriff bekomme?? Was ich auch nicht verstehe ist, wenn ich als Admin angeldet bin (also mein benutzername Adminrechte hat) warum werden mir dann nicht die Rechte automatisch zugeteilt? Kann man das irgendwo einstellen? Muss ich mich explizit als "Admin" anmelden, auch wenn es den Benutzer "admin" nicht gibt?? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar .. Liebe Grüße Conny | |
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Serienbrief mit Adressendatei Begonnen von anna
18. November 2007, 21:50:51 Hallo- wer kann helfen? Wie erstelle ich einen komplett neuen Serienbrief (Vista)mit einer Adressendatei? Bin schon tagelang am experementieren leider ohne Erfolg. ?( Über XP hatte ich kein Problem. Bitte mit einfachen Worten erklären, da ich etwas betagter. Vorab schon lieben Dank! Herzlichst Anna | |
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Word 2007 - ständiger Absturz bei Serienbrief Begonnen von musicsurfer
27. Oktober 2007, 00:50:16 Hallo Immer wenn ich mit meinem Word 2007 einen Serienbrieg erstelle und als Daten meine Outlook-Kontakte aus Outlook 2007 nehmen möchte, dann stürzt mein Word 2007 zu 90% ab Fehlermeldung: Problemsignatur: Problemereignisname: APPCRASH Anwendungsname: WINWORD.EXE Anwendungsversion: 12.0.4518.1014 Anwendungszeitstempel: 45428028 Fehlermodulname: pstprx32.dll_unloaded Fehlermodulversion: 0.0.0.0 Fehlermodulzeitstempel: 4541800d Ausnahmecode: c0000005 Ausnahmeoffset: 6a4397b1 Betriebsystemversion: 6.0.6000.2.0.0.768.3 Gebietsschema-ID: 1031 Zusatzinformationen zum Problem: LCID: 1031 Brand: Office12Crash skulcid: 1031 Lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie: http://go.microsoft.com/fwlink/?link...3&clcid=0x0407 Kann mir da jemand helfen, oder sagen warum das ist ? Gruss | |
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Brauche Hilfe bei Microsoft-Works Begonnen von Blancanieves46
« 1 2 20. Juli 2007, 14:50:39 [b][color=red][font=Verdana][center]Hallo, ich hab mir vor ein paar Tagen ein Notebook geholt, "leider" ist da das Vista drauf. Jetzt wollte ich einen wichtigen Brief schreiben und stehe vor einem Problem. Wie kann ich es einrichten, dass es mir bei der Textverarbeitung ganz unten anzeigt in welcher Zeile ich bin? Es ist mir sehr wichtig, dass es mir das anzeigt, damit ich nicht bei jedem Brief die Zeilen abzählen muss. Dann hab ich gleich noch eine Frage: Kann ich das Textverarbeitungsprogramm auf den Desktop verschieben? Aber nur das Textverarbeitungsprogramm, so, dass ich nicht jedes Mal erst über Microsoft-Works gehen muss. Ich hoffe ihr versteht was ich meine. LG Bianca[/center][color=red][/color] | |
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Kettenbrief Begonnen von netzmonster
« 1 2 09. Mai 2007, 22:16:04 Habe gerade ne schöne Mail bekommen : [quote] Sagenhaft ICH SAG EUCH, ALS ICH DAS FOLGENDE GELESEN HABE, HAT ES MIR VÖLLIG DIE SPRACHE VERSCHLAGEN. ES IST UNGLAUBLICH. WER HAT SICH DIE ARBEIT GEMACHT, DIES ALLES IN EINKLANG ZU BRINGEN? ODER IST ES ZUFALL? 1.) New York City hat 11 Buchstaben. 2.) Afghanistan hat 11 Buchstaben. 3.) Ramsin Yuseb ( Der Terrorist, der bereits 1993 angedroht hat, die Twin Towers zu zerstören) hat 11 Buchstaben 4.) George W. Bush hat 11 Buchstaben. Dies kann pure Koinzidenz sein, aber jetzt wird es noch interessanter. 1.) New York ist der 11. Bundesstaat. 2.) Das erste Flugzeug, das in die Twin Towers stürzte, war Flug Nr. 11 3.) Flug Nr. 11 hatte 92 Passagiere: 9+2=11 4.) Flug Nr. 77, der ebenfalls in die Twin Towers stürzte, hatte 65 Passagiere: 6+5=11 5.) Die Tragödie ereignete sich am 11. September, besser bekannt als 9/11. 9+1+1=11 6.) Der Tag ist genau wie die Notrufnummer der Polizei der Vereinigten Staaten von Amerika. 911. 9+1+1=11 Lies weiter und zähle weiter mit. 1.) Die Gesamtzahl der Opfer in allen abgestürzten Flugzeugen dieses Tages betrug 254. 2+5+4=11 2. ) Der 11. September ist der 254. Tag des Kalenderjahres. Wieder 2+5+4=11 3.) Die Anschläge von Madrid ereigneten sich am 3.11.2004. 3+1+1+2+4=11 4.) Die Tragödie von Madrid ereignete sich 911 Tage nach dem Vorfall der Twin Towers in New York. 9+1+1=11 Nun gut, jetzt ist der Zeitpunkt, zu welchem die Dinge noch mysteriöser werden. Eines der bekanntesten Symbole der Vereinigten Staaten von Amerika, nach den Sternen und Streifen (Stars and Stripes) ist der Adler. Die folgende Passage ist aus dem Koran entnommen: Weil es geschrieben steht, dass der Sohn der Araber einen Schrecklichen Adler wecken wird. Die Kraft des Adlers wird in allen Teilen des Landes Allahs spürbar sein, während einige Personen verzweifelt beten, aber am Ende werden sie sich freuen: weil die Kraft des Adlers die Länder Allahs reinigen und Frieden schaffen wird." Diese Passage ist die Nummer 9.11 des Korans. Bist du immer noch nicht überzeugt?! Probiere folgendes aus und sag mir dann, ob dir das nicht die Haare zu Berge stehen lässt: Öffne Microsoft Word und gib folgendes ein: 1.) Schreibe in Großbuchstaben Q33 NY. Das ist die Flugnummer des ersten Flugzeugs, dass in die Twin Towers stürzte. 2.) Markiere Q33 NY 3.) Ändere die Schriftgröße auf 48. 4.) Ändere die Schriftart in WINGDINGS 1. UND JETZT?!?! WAS DENKST DU?!?! SCHICKE DIESE MAIL AN 11 KONTAKTE ( OHNE ZU SAGEN, WOHER DU DIE MAIL HAST) UND ETWAS WIRD DIR PASSIEREN; DU HAST 11 MINUTEN![/quote] Sachen gibts :grübel |
Alle Programme funktionieren aber sobald ich Word Seriendruck mit Outlook Kontakten benutzen will stürzt es sofort ab.Habe eine Schulversion gekauft. Microsoft® Office Professional Academic 2010
Ich habe es schon xxxx mal neu Installiert. Dann geht es für 2-3mal dann wieder das selbe.
Ich benutze Windows Vista.
Dies Zeigt es mir als Problem an.
Problemereignisname: BEX
Anwendungsname: WINWORD.EXE
Anwendungsversion: 14.0.6024.1000
Anwendungszeitstempel: 4d83e310
Fehlermodulname: pstprx32.dll_unloaded
Fehlermodulversion: 0.0.0.0
Fehlermodulzeitstempel: 4defce05
Ausnahmeoffset: 6aee1744
Ausnahmecode: c0000005
Ausnahmedaten: 00000008
Betriebsystemversion: 6.0.6002.2.2.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031
AppHangB1
Anwendungsname: OUTLOOK.EXE
Anwendungsversion: 14.0.6025.1000
Anwendungszeitstempel: 4d949895
Absturzsignatur: 6db4
Absturztyp: 0
Betriebsystemversion: 6.0.6002.2.2.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031
Zusätzliche Absturzsignatur 1: eca60227ac6d006a9ae65b4ca3754ded
Zusätzliche Absturzsignatur 2: 01bc
Zusätzliche Absturzsignatur 3: 29b7d6ca8974c98b4f39152652d7b6f6
Zusätzliche Absturzsignatur 4: 6db4
Zusätzliche Absturzsignatur 5: eca60227ac6d006a9ae65b4ca3754ded
Zusätzliche Absturzsignatur 6: 01bc
Zusätzliche Absturzsignatur 7: 29b7d6ca8974c98b4f39152652d7b6f6