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Office 2010 Proofing Tools German – Sprachen nachinstallieren Begonnen von gdi
22. November 2009, 16:37:53 Obwohl Microsoft die Proofing Tools von Office 2010 noch nicht als eigenständiges Paket veröffentlicht hat, ist es dennoch möglich die Rechtschreibkorrektur und Oberfläche einer anderen Sprache nachzuinstallieren. Besitzt man z.B. die englische Version von Office 2010 und möchte dort die deutsche Rechtschreibung und /oder deutsche Oberfläche nutzen, lässt sich das einfach lösen. Zuerst lädt man von Microsoft die deutsche Version von Office 2010 herunter und startet den Installer. Die englische Version muss nicht deinstalliert werden. Das Installationsprogramm erkennt die vorhandene Installation und bietet einem nun die Option „Features hinzufügen oder entfernen“ an. Nach einem Klick auf weiterer kann man nun im folgenden Fenster die zusätzliche Sprache auswählen. [img]http://www.go-windows.de/images/news/office2010-sprache-waehlen.jpg[/img] Unter dem zweiten Register „Installationsoptionen“ muss man nur noch unter „Gemeinsam genutze Office-Features“ -> „Korrekturhilfen“ den Punkt „Deutsche Korrekturhilfen“ auswählen. Danach kann man die Installation mit „Weiter“ beginnen und den Assistenten beenden. Im Startmenü kann man nun in der Office 2010 Gruppe im Unterordner Tools die Sprachoptionen starten und dort sowohl die Deutsche Rechtschreibprüfung aktivieren als auch die Oberfläche auf Deutsch stellen. [img width=640 height=419]http://www.go-windows.de/images/news/office2010-language-preferences.jpg[/img] | |
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun. Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54 [b]Was muss ich als Opfer tun?[/b] Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen: [b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b] So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern. [b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b] Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren: •Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und •bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und •hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und •hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls •hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin. [b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht. Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. [b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b] Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen [b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b]. [b]http://verbraucherzentrale.de/[/b] Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu. Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse. [b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b] Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme: 5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht! Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab. Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt | |
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USB Card Reader wird nicht mehr erkannt Begonnen von phantasy
« 1 2 06. November 2008, 11:38:42 Hallo liebe Profis, vor Kurzem bin ich auf Windows Viesta Ultimate 64 Bit umgestiegen. Bisher bin ich auch recht zufrieden mit dem OS, jedoch funktioniert seit gestern Abend mit USB Card Reader nicht mehr ?( Hier mein Computer: Mainboard: Gigabyte P31-DS3L Speicher: Corsair 2x1GB 800MHZ Graka: Asus 8800GTS 320MB Prozessor: Intel Core 2 Duo E6550@2,33GHZ OS: Vista 64Bit Card Reader: von Hama in Blau http://www.di-life.at/MdsCRM/Portals/_default/Images/Artikel_Images/Card%20Reader%201000x1.jpg Und das Gerät funktionierte bislang einwandfrei in Viesta. Selbstverständlich hab ich schon befürchtet, das Gerät, die Speicherkarte oder das Kabel wäre Defekt. Allerdings funktioniert der Card Reader einwandfrei unter Windows XP an einem anderen Rechner und am MacBook meiner Freundin. Die USB Ports an meinem PC sind auch nicht kaputt, weil alle anderen Geräte an allen anderen Ports erkannt werden (iPod, Empfänger für Funk Maus/Tastatur, externe USB Festplatte etc.) Beim anschließen ertönt auch der Vista typische Sound, wenn ein USB Gerät angeschlossen wird. Wenn ich allerdings rechts unten bei den angeschlossen USB Geräten schaue, find ich nichts:-( Und im Explorer sind auch nicht die Laufwerke für die Karten zu sehen. Ich habe auch versucht, den Rechner zu starten, wenn der Reader nicht angeschlossen war und ihn erst angeschlossen, nachdem Vista gebootet und einsatzbereit war... Klappt aber nix! Nun bin ich mal gespannt, ob es dafür eine Lösung gibt! Vielen Dank schonmal! | |
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MD 8822 - Näheres zum neuen Aldi PC. Begonnen von Katrin M.
« 1 2 3 13. März 2007, 14:55:59 Hi, ich hoffe mal, ihr erschlagt mich jetzt nicht gleich. Aber durch eine Freundin, die bei Aldi in der Ausbildung ist, habe ich erfahren, dass am 21.03.2007 für € 799 ein PC verkauft werden soll. Wahrscheinlich wird es ein ähnlicher oder sogar der gleiche PC sein, den es schon vor einiger Zeit dort gab. Der MD 8818 hatte folgende Austattung: Intel Core 2 Duo E6300, 1 GByte PC2-4200-Speicher (DDR2-533), 7200-Festplatte mit 320 GByte von Seagate, Grafikkarte mit Nvidia GeForce 7650GS, eine 3-in-1-TV-Tunerkarte (DVB-T, DVB-S und analog) und einen 16X-DVD-Brenner. Das Mainboard soll LAN- und HD-Audio-Chips tragen, außerdem ist auch ein WLAN-Adapter vorhanden. Maus, Tastatur und Fernbedienung sind per Funk angebunden. Das würde ja eigentlich für Vista schon reichen oder ist es besser sich einen Rechner selber zusammen zu stellen. Wäre das viel teuerer? LG Kati |
Nick(ComedyCentral) Kika Super Rtl und Mtv
und ich muss mich beim ganzen forum entschuldigen wenn ich im falschen Forum schreibe.