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BVerfg: Herausgabe von Verbindungsdaten beschränkt. "Saugen" folgenlos? Begonnen von Jean Paul
20. März 2008, 09:44:06 Das Bundesverfassungsgericht hat die Herausgabe von Verbindungsdaten an die Strafverfolgungsbehören massiv beschränkt (1 BvR 256/08). http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html Die Herausgabe wird künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten möglich sein, wozu Verstöße gegen das UrhG nicht gehören, insbesondere also auch nicht das (illegale) Herunterladen (und Verteilen) von Musik und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten. Damit wird es künftig für die Musikindustrie unmöglich sein, beim Provider über die Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten abrufen zu lassen und die betreffenden Personen abzumahnen und auf Schadenersatz etc. zu verklagen. Die Staatsanwaltschaften werden sich über die Arbeitserleichterung auch freuen. Strafbar und illegal bleibt es natürlich nach wie vor, wenn man erwischt wird... Nachtrag: Das sehen offenbar aber nicht all so wie ich... http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsgerichtsentscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338 |
http://www.r-kom.de/cms/upload/pdf/GFO-Box_FTTB.pdf
Ich muß also jetzt hinter diesem Modem noch einen WLAN-Router betreiben, den ich mir eigentlich sparen könnte, wenn ich die (eigentlich vorhandenen) Funktionen meines Modems freischalten könnte.
Kommt da irgendjemandem eine weiterführende Idee?