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Brother DCP-115 C druckt nicht aus Word Begonnen von Nicimausi1984
« 1 2 16. Januar 2011, 00:15:51 Guten Abend zusammen, ich habe gestern von meinem Vater seinen Brother DCP-115C geschenkt bekommen und möchte ihn nun per USB an meinem Laptop nutzen. Es funktioniert auch soweit alles, er druckt aus Microsoft Excel und auch aus dem Internet, leider nur nicht aus Microsoft Word. Egal, welches Dokument ich öffne und drucken will, es erscheint kurz in der Druckanzeige, mit dem Status "an Drucker gesendet" und Status "gedruckt", aber es passiert nichts und das Dokument ist dann aus der Anzeige verschwunden. Auf dem Drucker taucht im Display kurz die Anzeige "Datenempfang" auf, er fängt aber nicht an zu drucken. Der Drucker ist auch in Word als "Standarddrucker" festgelegt... Kann mir irgendjemand weiter helfen? Ich habe keine Ideen mehr und komme nicht mehr voran... Mein Vater ist auch mit seinem Latein am Ende und normalerweise kennt er sich aus. Aber das Problem hatte er auch noch nicht. Kurze Infos zu meinen Gegebenheiten: Betriebssystem: Windows Vista 32Bit Paket: Microsoft Office 2003 Drucker: Brother DCP-115C Vielen Dank, ich freue mich auf Eure Antworten! | |
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ICQ - Schreiben nicht möglich Begonnen von Blumenkind
27. September 2009, 20:50:20 Abend allerseits, hab da ein kleines Problem mit ICQ. Hab letztens bei einer Freundin die 6.5 installiert. Hat auch reibungslos funktioniert. Jetzt hat sie allerdings das Problem das sie nichts an mich schreiben kann. [quote]also da steht da da sich ne handynr eingeben soll un ansonst wenn ich normal in text schicken will geht es einfach net, also es passiert nix [/quote] Bei ihr steht auch in der Liste drin, das ich nur über Handy zu erreichen wäre. Demzufolge kann sie mich auch nicht anschreiben. Allerdings bin ich der einzige, bei dem das so ist. Alle anderen kann sie problemlos anschreiben. Ich selbst hab ICQ schon neu installiert. Hat aber nix gebracht. Weiß noch einer einen Rat. Gruß | |
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News schreiben - aber richtig Begonnen von Markus
05. Juli 2009, 09:10:12 Im News-Bereich haben wir eine kleine Umstellung vorgenommen. Für normale User ist es nun nicht mehr möglich News zu schreiben. Falls ihr in Zukunft News schreiben wollt, müsst ihr euch kurz bei uns melden, dann schalten wir euch frei, wenn ihr folgende Regeln beachtet: [list] [li]1. Das komplette Kopieren von News von externen Seiten/Quellen ist nicht gestattet.[/li] [li]2. Solltet ihr dennoch News von externen Seiten kopieren, darf maximal ein Absatz der News kopiert werden, dann muss am Ende der News ein Link zur Quelle (Link zum Artikel - nicht Startseite) angegeben werden.[/li] [li]3. Bilder von externen Seiten dürfen nicht in die News eingebunden werden[/li] [li]4. News von externen Seiten dürft ihr gerne in euren eigenen Worten wiedergeben (wäre uns am liebsten :) ) - es langt dabei aber nicht nur ein zwei Wörter abzuändern - auch dann muss eine Quell-Angabe erfolgen.[/li] [/list] [size=12pt] Als kleine Belohnung für die News-Redakteure haben wir den "Prämien-Shop" eingerichtet: http://www.go-windows.de/forum/index.php?action=shop Für jede News (Thread), die in den News-Foren verfasst wird, bekommt man 1W$, dein Gesamt-Guthaben ist im [iurl=http://www.go-windows.de/forum/profile/]Profil[/iurl] einsehbar und kann im Shop eingetauscht werden (bspw. in einen Amazon-Gutschein). [s]Jeder Benutzer hat ein Startguthaben von 10 W$.[/s][/size] Willst du immer noch News-Redakteur werden???? :D Dann schreib eine kurze Nachricht an [url=http://www.go-windows.de/forum/pm/?sa=send;u=7]Markus[/url], [url=http://www.go-windows.de/forum/pm/?sa=send;u=3]gdi[/url], [url=http://www.go-windows.de/forum/pm/?sa=send;u=3492]ossinator[/url] oder [url=http://www.go-windows.de/forum/pm/?sa=send;u=3411]netzmonster[/url]. [b]Aktuelle News-Redakteure: [/b] [list] [li][url=http://www.go-windows.de/forum/profile/ossinator/]Ossinator (Chefredakteur)[/url][/li] [/list] [list] [li][url=http://www.go-windows.de/forum/profile/Noone/]Noone[/url][/li] [li][url=http://www.go-windows.de/forum/profile/Robin99/]Robin99[/url][/li] [li][url=http://www.go-windows.de/forum/profile/schreiberm%FChle/]Chevy Driver[/url][/li] [li][url=http://www.go-windows.de/forum/profile/stoneagem/]stoneagem[/url][/li] [li][url=http://www.go-windows.de/forum/profile/Musicscore/]Musicscore[/url][/li] [li][url=http://www.go-windows.de/forum/profile/Blue-Air/]Blue-Air[/url][/li] [li][url=http://www.go-windows.de/forum/profile/KingBKC/]The-Don[/url][/li] [li][url=http://www.go-windows.de/forum/profile/Cr4nk/]Cr4nk[/url][/li] [li][url=http://www.go-windows.de/forum/profile/RizZzle/]RizZzle Neu1[/url][/li] [/list] | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun. Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54 [b]Was muss ich als Opfer tun?[/b] Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen: [b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b] So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern. [b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b] Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren: •Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und •bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und •hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und •hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls •hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin. [b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht. Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. [b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b] Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen [b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b]. [b]http://verbraucherzentrale.de/[/b] Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu. Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse. [b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b] Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme: 5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht! Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab. Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt | |
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Was bedeutet "J" in einem E-Mail? Begonnen von Lord_Zuribu
« 1 2 05. Dezember 2008, 15:27:12 Tach auch Hab mal eine Frage. Ich bekomme von gewissen Personen öfertes eine E-mail und am Ende des Satzes steht immer J. Weiss jemand was dies bedeutet? Hab unter Google schon paar solche Einträge gefunden. Antwort überall die gleiche: Keine Ahnung. Gruss Lord_Zuribu | |
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Monitor geht von alleine in den Energiesparmodus Begonnen von Soptan
03. April 2008, 13:28:39 Mahlzeit Leuts hab seit letzter woche n ziemlich plödes prob mit meinem Monitor, der geht nämlich einfach in unbestimmten zeitabständen von alleine in den energiesparmouds. Laut google suche undnem riesen haufen foren berichte die ich durchgelesen hab passiert das wohl andauernd mit LG-LCDs... werden auch haufenweise problemlösungen angeboten die bis jetzt bei mir aber alle nicht ziehen. Ajo und mausbewegen etc is nich, der rechner läuft im hintergrund weiter nur der monitor geht halt aus und lässt sich garnicht wieder einschalten nur halt durch 5sekunden aufn stromschaltzer gedrückt halten... Bisher habe ich versucht : Digitale Slots getauscht - ohne erfolg Graka raus und wieder reingesteckt - ohne erfolg neue updates für monitor und graka gezogen - ohne erfolg im ernergiesparmodus alles auf maximum gesetzt - ohne erfolg im energiesparmodus monitor abschaltungen auf aus gesetzt - ohne erfolg Wiederherstellungspunkt von 2 wochen VOR dem letzten Vista Update geladen - ohne erfolg also ich denk nich dasses n wackelkontakt oder sonst was mit der hardware is, gehe nachnem neuen vista update eher von software probs aus(wobei ich sagen muss das jedes update bisher alles verschlimmbessert hat), hab leider einen hilfevorschlag nich nachgehen können sollte im bios meinen monitor auf aus stellen, hab aber im bios nix mit monitor gefunden (ausser der geilen oldschool einstellung beim systemstart ^^) Mittlerweile habe ich das gefühl das der monitor immer schneller ausgeht selbst bei uralten spielen wie Mechwarrior Mercenaries und Counter strike Source...mein rechner is aber auf Gamez wie Crysis zb ausgelegt.... Mein System (vielleicht gibbet da ja irgendwelche probs): 2x 2,65 Prozessor Geforce 8800 GTX 4 ggb 800MhZ Ram 19" LG LCD (scheissteilaber ganz neu) Festplatte ka was für eine hatn halben terrabyte nund is verflucht lahm.... Ajo und Netzteil :rolleyes: ...hab leider nurn 350er, aber das hat mir halt nur probs gemacht bei gamez Like crysis und nicht Videos auf isnichwahr.de guggen bzw gamez like css hoffe irgendwer kennt sich damit aus und kann mir weiterhelfen zur not habbich noch garantie drauf... Hilfäääää :) Greetz Soptan | |
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Msn spinnt "Windows live Messenger funktioniert nicht mehr" Begonnen von Cath
24. Februar 2008, 14:31:58 Hi (: Sorry falls es diesen Thread schon gibt. Und zwar ich habe eine Problem mit meinem Windows live Messenger. Er geht bei Vista seit längerem micht mehr, es kommt immer die meldung "Windows live messenger funktioniert nicht mehr" & wird dann geschlossen. Zurzeit führe ich den Messenger über den Adminstrator aus. Dann funktioniert er auch, bloß das ist doch keine Lösung?Da ich denn keine Dateien mehr schicken kann ._. Naja ich habe schon gegoogelt aber nichts konnte mir weiter helfen Ich hoffe ihr könnt mir helfen ich bin schon am verzweifeln ._. Sorry falls die angabe nicht so genau ist .. bin nicht so ein PcProfi ^^ Lg. | |
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Verhaltensregeln zum schreiben von Beiträgen Begonnen von netzmonster
30. Dezember 2007, 22:46:09 [b]1. Suchfunktion benutzen![/b] Bevor ein neuer Thread eröffnet wird, solltet ihr erstmal die Suchfunktion des Boards oder einer Suchmaschine (z.Bsp. www.google.de) benutzen. Durch die Suche findet man oft schneller eine Antwort als auf die Hilfe der Forumsmitglieder zu warten. [b]2. Richtiges Board auswählen[/b] Um die Arbeit der Helfenden Mitglieder zu erleichtern, solltet ihr euch vor dem Schreiben genau überlegen, in welches Board euer Beitrag passt. Solltet ihr versehentlich doch mal das falsche Board gewählt haben, braucht ihr nur den zuständigen Moderator oder Global Moderator per PN anschreiben. Wir verschieben dann den Beitrag in das richtige Board. Auf keinem Fall solltet ihr gleich einen neuen Beitrag in einem anderen Board eröffnen. Mehrfachbeiträge werden von unseren Moderatoren als Spam angesehen und ohne Warnung sofort gelöscht. [b]3. Aussagekräftige Überschriften[/b] Mitglieder, die sich mit eurem Problem auskennen, können nur bei einer richtigen Überschrift helfen. Überschriften wie z.Bsp. "Problem mit PC" oder "Brauche Hilfe" sind nicht Aussagekräftig und werden von vielen Mitgliedern ignoriert. Deshalb beschreibt bitte mit wenigen Worten euer Problem in der Überschrift. (Neues Board, jetzt nur noch Bluescreens) [b]4. Vollständige Informationen[/b] Ewige Nachfragereien nerven! Bitte schreibt in euren Beiträgen genau, worum es geht. Folgende Information sollten mindestens vorhanden sein: -> genaue Hardwarebeschreibung (Hersteller, Modell, Treiberversion) -> genaue Windows-Version (32bit oder 64bit) -> genaue Fehlerbeschreibung (Kommt eine Fehlermeldung) -> Ist der Fehler reproduzierbar? -> Welche Versuche wurden bereits unternommen, um das Problem zu beheben? Diese Informationen sind als Minimum anzusehen. Problembezogene Informationen sollten selbstverständlich auch gepostet werden. [b] 5. Beiträge pushen[/b] Auch wenn nicht immer eine Antwort auf euren Beitrag kommt, bleibt ruhig und fangt bitte nicht an den Beitrag zu "pushen". Es wird sich sicherlich jemand eurem Problem annehmen, auch wenn es manchmal etwas länger dauert. Sollte sich nach 2 Tagen noch keiner gemeldet haben, kann man einen kleinen "Pushversuch" unternehmen. Bei häufigen Verstössen gegen diese Regel, behalten wir uns Verwarnungen oder Schreibsperren vor. Bei extremen Verstössen folgt der Ausschluss aus der Community. Zu beachten sind auch die [url=http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=4780.0;Verhaltensregeln-im-Forum-] Verhaltensregeln im Forum.[/url] | |
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Screenshots Begonnen von markus
31. August 2007, 15:09:55 Standard-Interface [url=http://www.go-windows.de/outlookwebinterface/screenshots/interface.JPG][gimg width=400]http://www.go-windows.de/outlookwebinterface/screenshots/interface.JPG[/gimg][/url] Write a Mail / Eine Email schreiben: [url=http://www.go-windows.de/outlookwebinterface/screenshots/write_mail.JPG][gimg width=400]http://www.go-windows.de/outlookwebinterface/screenshots/write_mail.JPG[/gimg][/url] [table][tr][td][center]PDA/Moible-View / Ansicht für PDA's und Handys [url=http://www.go-windows.de/outlookwebinterface/screenshots/handy_pda.JPG][gimg width=200]http://www.go-windows.de/outlookwebinterface/screenshots/handy_pda.JPG[/gimg][/url][/center][/td][td][center]Write a mail with PDA / Email mittels PDA/Handy schreiben: [url=http://www.go-windows.de/outlookwebinterface/screenshots/mobile_sendmail.JPG][gimg height=200]http://www.go-windows.de/outlookwebinterface/screenshots/mobile_sendmail.JPG[/gimg][/url][/center][/td][/tr][/table] | |
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ICQ kontakte verschwinden | |
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Upload geht nicht... :*( Nachtrag: Problem gelöst) Begonnen von thisislia
22. März 2007, 16:06:42 Hi, also habe einen neuen Laptop mit Windows Vista Home Premium. Jetzt hab ich festgestellt das mein Upload, in jeglicher Form (Webcam, FTPFiletransfer, Icq und yahoo filetransfer) nicht geht, ja nichtmal ein Attachment bei einer email kann ich anhaengen :( Habe auch schon probiert die Wndows Firlewall und Kaspersky zu deaktivieren aber selbst da geht es nicht. Hab mir jez nen Netzwerkmonitor gesaugt und dort gesehen das wenn ich einen Upload starte, fuer ca. 3 sekunden problemlos geht aber dann "einfach so" abbricht, bekomme keine meldung oder sonnstiges... Gehe ueber 10/100 Netzwerkkarte/ D-Link router - online und habe sonnst keine Probleme Hoffe mir kann geholfen werden, Grüße | |
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vodafone easy box unter vista? Begonnen von spartacus
05. März 2007, 14:01:02 hallo leute, sagt mal hat einer von euch erfahrungen mit der vodafone easy box unter vista. also unter xp läuft sie inzwischen ganz anständig (ab und an bricht die verbindung ab aber okay), nur wie ist das unter vista? vodafone kann mir da keine aussage geben. lg spartacus |
Hat man Firefox 17 installiert kann man die Funktion direkt bei Facebook aktivieren.
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