Das VG Braunschweig hat entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühren) erhoben werden dürfen.
Eine Dolmetscherin hat gegen den Sender NDR, der Gebühren für den von ihr gewerblich genutzten Zweit-PC einziehen wollte, geklagt.
Im Urteil heißt es, dass der NDR keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet zur Verfügung stelle und laut Gericht angezweifelt wird, dass der NDR überhaupt die Kapazitäten habe, die Personen, die sie mit der Rundfunkgebühr in Anspruch nehmen will, mit Webradio versorgen kann.
Der NDR als Beklagter will Berufung gegen die Entscheidung einlegen.