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18. Dezember 2024, 16:37:47

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Nachrichten - tino32

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danke aller Antworten

Rückschein liegt vor
Bestellt wurde am 1. April, Nachfragen per E-Mail bezüglich  Liefertermin bleiben unbeantwortet.

Werde das Unternehmen hier in kürze in einer neuen Nachricht mit Name und Adresse bekanntgeben.
So neben bei bemerken, da geht die Nachricht wohl eher unter

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Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich dem richtigen Vorgehen bei Abzocke.
Ich habe einen Monitor bestellt der als „sofort lieferbar“ angeboten wurde und diesen auch bezahlt.
Nachdem keine Ware geliefert wurde habe ich per Mail 2x den endgültigen Liefertermina angefragt bekam aber nie Antwort.Auf Grund dessen habe ich den Vertrag innerhalb der 14 talgigem Rücktrittsklausel wiederrufen per Einschreiben Rückschein.
 Geld wurde aber nicht zurückbezahlt.
Adresse der Fa.  in Deutschland ist bekannt einschl. Inhaber und Steuer Nummer.

Daher meine Frage wie ist jetzt die richtige Vorgehensweise?
Anzeige erstatten bei der Polizei? Und was pssiert dann? Inwieweit ist die Polizei für Zivilrecht zuständig? Was bringt einem die Anzeige? 

Mahnbescheid.: Was bringt der? Kommt die Firma dann in die Pflicht oder nimmt die es nur zu Kenntnis und es passiert nichts?

Wer erstellt den Mahnbescheid?
Was zuerst?

Wem kann ich Mitteilung machen so das andere eventuellen Käufer gewarnt sind? Klar in entsprechenden Foren was ich auch tun würde. Aber meine Frage ist eigentlich die: Wie kann so jemand einen Versand betreiben wo die Firma doch nur Abzocke versucht?
Eine KFZ Werkstatt die ständig schwerwiegende Fehler liefert, der wird das Gewerbe entzogen. Ein Versandgeschäft besteht weiter..?

Danke aller Antworten und Tipps
Tino

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