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PC-Games Forum / Re: Verwirrung um No-CD Cracks
« am: 09. September 2008, 21:39:22 »
Aus rein parktsicher Sicht habe ich kein Problem das Spiel lauffähig zu bekommen - es wurden ja auch verscheidene Wege aufgezeigt. Selbst wenn ich einen rechtswidrigen Weg gehen würde hätte ich keine Gewissensbisse, da dem Hersteller dadurch keinerlei Schaden entsteht (schließlich habe ich es gekauft und niemand sieht sich in der Lage das Problem zu lösen)und ich weder zivilrechtlich noch strafrechtlich verfolgt werde Ganz abgesehen davon: Wennich den Support anfrage, ob ich einen NO-CD-Patch anwenden darf, bekomme ich auch die Erlaubnis, allerdings unter Ausschluß jeglicher Support und Gewährleistung. Also es ist für mich kein "parktsiches" Problem (es gibt genügend Wege), sondern ein rechtliches (daher hab ich es auch in dieses Forum eingestellt).
Mir geht es um die rechtliche Einordnung dieses Falles. Und es heißt ja nicht umsonst 2 Juristen 3 Meinungen.
Es gibt z.B. das Dongle-Urteil, wobei der Dongle als Kopierschutzmaßnahme nicht umgangen werden darf, auch nicht zur Fehlerbeseitigung - allein der Urheber habe für einen solchen Eingriff das Recht. Aber der Fall hier liegt etwas anders, da der Programmhersteller ja eine Problembeseitigung ablehnt, weshalb der Eingriff nach § 69d (1) Urhg für gerechtfertigt ist.
aber lassen wirs glaubich gut sein,ich sehe es auch als grauzone,sobald ich was gefunden habe,kann ich es ja nochmal schreiben
@JR achja,und die umgehung des Kopierschutzes ist nur bei Audio/Video illegal. Bei Computerprogrammen darf der KS umgangen werden zur Anfertigung einer Sicherheitskopie
@ netzi Sollte der Patch/Crack zudem komerziell angeboten werden, dürfte natürlich auch ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen meiner meinung nach
Mir geht es um die rechtliche Einordnung dieses Falles. Und es heißt ja nicht umsonst 2 Juristen 3 Meinungen.
Es gibt z.B. das Dongle-Urteil, wobei der Dongle als Kopierschutzmaßnahme nicht umgangen werden darf, auch nicht zur Fehlerbeseitigung - allein der Urheber habe für einen solchen Eingriff das Recht. Aber der Fall hier liegt etwas anders, da der Programmhersteller ja eine Problembeseitigung ablehnt, weshalb der Eingriff nach § 69d (1) Urhg für gerechtfertigt ist.
aber lassen wirs glaubich gut sein,ich sehe es auch als grauzone,sobald ich was gefunden habe,kann ich es ja nochmal schreiben
@JR achja,und die umgehung des Kopierschutzes ist nur bei Audio/Video illegal. Bei Computerprogrammen darf der KS umgangen werden zur Anfertigung einer Sicherheitskopie
@ netzi Sollte der Patch/Crack zudem komerziell angeboten werden, dürfte natürlich auch ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen meiner meinung nach