766 Benutzer online
17. Februar 2025, 06:54:57

Windows Community



Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - stoneagem

Seiten: 1 ... 33 34 35 36 37 38 [40] 42 43 44 45 46 47 ... 81
586
PC Software / Re: Reste von Internet Explorer 8 Beta entfernen
« am: 18. Februar 2009, 21:58:28 »
das problem ist bei schnellstart ist ein häckchen

587
PC Software / Re: Reste von Internet Explorer 8 Beta entfernen
« am: 18. Februar 2009, 21:47:33 »
perfekt danke ;)

mal schauen ob es klappt


nur fehlt jetzt irgendwie was da links unten


588
Netzwerk Forum / Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« am: 18. Februar 2009, 21:33:48 »

OMG. In was für einer netten Gegend wohnst du denn?  :D


da bist du neidisch wa?   :]



589
Netzwerk Forum / Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« am: 18. Februar 2009, 21:21:16 »
Mein linker Nachbar schlägt seine Frau. Mein rechter Nachbar entsorgt Giftmüll im Swimming-Pool. Hast du dich jetzt strafbar gemacht, wo du das weißt?     :grübel

590
PC Software / Reste von Internet Explorer 8 Beta entfernen
« am: 18. Februar 2009, 20:45:39 »
Da ich das IE 8 RC 1 installieren will muss ich erstmal die 8 Beta deinstallieren.Hab ich zwar gemacht per Programmdeinstallion aber trotzdem bestehen ein paar .dll Datein immer noch die einfach nicht gelöscht werden wollen.Egal was ich mache,was für einen ZUgriff ich mache ich hab anscheinend nicht die Rechte es zu löschen.Auch mit TuneUp habe ich keinen Erfolg.

591
Netzwerk Forum / Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« am: 18. Februar 2009, 10:41:09 »
Nochmal zum Anfang:

Bloßes Wissen, also Mitwissen macht noch keinen Mittäter.

Darüber hinaus - und als separaten Tatbestand, also nicht Mittäterschaft (wenn nicht _mit getan_ wurde):
Anzeigepflicht besteht i.d.R.  nur in den hier genannten Fällen:

Zitat
1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

1.
    einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2.
    eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3.
    eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4.
    einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5.
    eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6.
    einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7.
    eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8.
    einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

592
Netzwerk Forum / Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« am: 17. Februar 2009, 23:18:03 »
Nach dem Teledienstegesetz ist für die Durchleitung von Informationen  ein Diensteanbieter/Anschlußbetreiber nicht zwingend verantwortlich.

Im Rahmen des Strafverfahrens muss somit nachgewiesen werden, wer konkret am Computer gesessen hat, als es zu der Urheberrechtsverletzung kam. Dies kann z.B bei einem Familien-PC, der durch mehrere genutzt wird, durchaus problematisch sein. Im Rahmen des Strafverfahrens ist ferner darauf hinzuweisen, dass Familienmitglieder gemäß § 52 Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Niemand ist somit gezwungen den anderen ans Messer zu leifern :D

593
Netzwerk Forum / Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« am: 17. Februar 2009, 22:52:16 »
Auch muss der  Inhaber eines Internetanschlusses  nicht zwangsläufig derjenige sein, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für rechtswidrige Tätigkeiten bei Nutzung des Anschlusses ist jedoch nicht automatisch gegeben. Sprich: Ich habe ein offenes ungesichertes W-Lan. Jemand entdeckt dies und lädt Musik via Tasuchbörse oder co. Dafür kann ich ersteinmal nicht belangt werden

594
Netzwerk Forum / Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« am: 17. Februar 2009, 22:38:23 »
eher nicht.

Bei Urheberrechtsverletzungen kann nur derjenige straf- und zivilrechtlich belangt werden, der die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat.


595
Netzwerk Forum / Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« am: 17. Februar 2009, 22:33:17 »
Da Du weißt, das er eine Strafbare Handlung begeht, machst Du Dich der Mittäterschaft schuldig. Ich kann Deine IP sehen und müsste eigentlich auch Strafanzeige gegen Dich stellen. :zwinkern



also bitte netzi :D

so einfach geht es nun auch wieder nicht

597
Ich bin jetzt wieder der, der dagegen wettert.

Für 200€ bekommst du eine ordentliche Verkabelung (für einen ca. 20qm Raum und 5.1 Lautsprecher) für deine Lautsprecher mehr aber nicht.
Alles andere ist undiskutabel und es macht in der Preisklasse auch die Marke keinen Unterschied.



da muss ich ihm recht geben.ich habe vor gut 3 monaten auch lieber etwas mehr investiert,geniße aber dafür einen hervorragenden sound: http://www.bose.de/DE/de/home-entertainment/home-cinema/speaker-systems/AM10/index.jsp


fast wie im kino

598
also mit bose wirst du nicht hinkommen...ich habe für meine 5.1 anlage ca .1300$ gezahlt


alternativ wäre auch das G51 von Logitech,ist aber eher für den pc


http://www.logitech.com/index.cfm/speakers_audio/home_pc_speakers/devices/3549&cl=us,en


oder was von sony,knapp die 200 oschen:

http://www.sony.de/product/hcs-surround-kit---dvd-player/dav-dz30

599
mann muss es auch nicht machen ;)

600
Off Topic / Re: GIGA stellt Sendebetrieb ein
« am: 14. Februar 2009, 21:35:29 »
also gameone find ich echt gut,und auch wirklich humorvoll

aber leider etwas kurz

Seiten: 1 ... 33 34 35 36 37 38 [40] 42 43 44 45 46 47 ... 81