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Off Topic / Re: Bla ... bla ... der Laberthread ... :D
« am: 13. November 2009, 12:10:06 »
kann @ sein das hier Langeweile ufff kommt
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Endbenutzer-Lizenzvertraghttp://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
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Ein Endbenutzer-Lizenzvertrag, auch Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, abgekürzt EULA (von engl. End User License Agreement), ist eine spezielle Lizenzvereinbarung, welche die Benutzung von Software regeln soll. Texte mit einer EULA werden oftmals zu Beginn der Installation der Software angezeigt.
In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.[1].
Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen. In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endbenutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).
Voraussetzungen, die ein Kunde mitbringen muss, um das Angebot nutzen zu können
Um eine Windows 7 Professional-Upgrade-Lizenz zu erwerben, muss der Kunde eine Lizenz für ein qualifizierendes Windows-Betriebssystem besitzen, zum Beispiel für Windows XP Professional, Windows Vista Business oder ein anderes laut der aktuellen Microsoft Product List als Upgrade qualifizierendes Betriebssystem.
In der EULA von Windows 7 Upgrade ist beispielsweise Folgendes vermerkt:
"To use upgrade software, you must first be licensed for the software that is eligible for the upgrade.”
"Um die Upgrade-Software zu benutzen, müssen Sie zuerst für jene Software eine Lizenz besitzen, die zum Upgrade berechtigt."
Durch eine unberechtigte Installation eines Windows-7-Upgrade würde man somit illegale Software ausführen und sich damit strafbar machen. Microsoft betont, dass eine Neuinstallation von Windows 7 natürlich für jeden legal ist, der ein älteres Windows als Vollversion besitzt.
Technisch wäre es möglich mit der Upgradeversion des Betriebssystems auch eine Neuinstallation durchzuführen, d. h. ohne das vorher zum Beispiel Vista installiert ist.
Laut Microsoft verstoße man dadurch jedoch gegen den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) und mache sich strafbar.