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Internet-Betrug / Abzocke / Re: Betreiberhaftung
« am: 27. März 2010, 17:46:02 »
Nochmal zur Nachfrage:
Der selbe Anwalt, der dir zuerst geschrieben hat du sollest den Namen entfernen, will jetzt plötzlich Geld wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Zeitungsartikel?
Also generell gilt: Du musst nicht im vorhinein prüfen, was Leute in dein Forum stellen, und bist für den Content den deine User verbreiten zunächst mal nicht haftbar.
Sobald du von der Illegalität eines Beitrags (egal ob durch Urheberrechtsverletzung oder Aufruf zu einer Straftat oder sonstwas) erfährst, musst du diesen binnen 24 Stunden löschen, dann bist du deinen Pflichten als Forenbetreiber nachgekommen und bist nicht haftbar zu machen.
Das Problematische in deinem Fall ist: Der Anwalt wird sich auf den Standpunkt stellen du wusstest ja von dem Verstoß, da du von ihm bereits auf den Zeitungsartikel aufmerksam gemacht wurdest. Das erfordert natürlich nicht zwingend den Hinweis seinerseits, dass du damit Urheberrechte anderer Verletzt, das muss dir klar sein, wenn du einen abgeschriebenen Text (egal ob aus einer Zeitung oder anderen Internetseite oder Buch oder sonstwas) siehst.
Ich würde mir an deiner Stelle einen Rechtsstreit ehrlichgesagt nur dann überlegen, wenn das für dich und dein Forum positive Nebeneffekte hat - also Publicity. Allgemein ist die Internetcommunity relativ scharf auf so Forenhaftungsgeschichten - spätestens seit dem Heise-Urteil 2005.
Wenn du einen Anwalt (am besten keinen Strafverteidiger, sondern einen der was mit Internet-/ Urheberrecht zu tun hat) an der Hand hast, wäre es sicherlich eine gute Idee, mal mit dem zu sprechen..
Der selbe Anwalt, der dir zuerst geschrieben hat du sollest den Namen entfernen, will jetzt plötzlich Geld wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Zeitungsartikel?
Also generell gilt: Du musst nicht im vorhinein prüfen, was Leute in dein Forum stellen, und bist für den Content den deine User verbreiten zunächst mal nicht haftbar.
Sobald du von der Illegalität eines Beitrags (egal ob durch Urheberrechtsverletzung oder Aufruf zu einer Straftat oder sonstwas) erfährst, musst du diesen binnen 24 Stunden löschen, dann bist du deinen Pflichten als Forenbetreiber nachgekommen und bist nicht haftbar zu machen.
Das Problematische in deinem Fall ist: Der Anwalt wird sich auf den Standpunkt stellen du wusstest ja von dem Verstoß, da du von ihm bereits auf den Zeitungsartikel aufmerksam gemacht wurdest. Das erfordert natürlich nicht zwingend den Hinweis seinerseits, dass du damit Urheberrechte anderer Verletzt, das muss dir klar sein, wenn du einen abgeschriebenen Text (egal ob aus einer Zeitung oder anderen Internetseite oder Buch oder sonstwas) siehst.
Ich würde mir an deiner Stelle einen Rechtsstreit ehrlichgesagt nur dann überlegen, wenn das für dich und dein Forum positive Nebeneffekte hat - also Publicity. Allgemein ist die Internetcommunity relativ scharf auf so Forenhaftungsgeschichten - spätestens seit dem Heise-Urteil 2005.
Wenn du einen Anwalt (am besten keinen Strafverteidiger, sondern einen der was mit Internet-/ Urheberrecht zu tun hat) an der Hand hast, wäre es sicherlich eine gute Idee, mal mit dem zu sprechen..