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Netzwerk Forum / Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« am: 18. Februar 2009, 02:39:38 »... und übrigens: seit Februar 2007 heißt das Ding Telemediengesetz (TMG) und nicht mehr Teledienstegesetz.
Telemediengesetz
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Nach dem Teledienstegesetz ist für die Durchleitung von Informationen ein Diensteanbieter/Anschlußbetreiber nicht zwingend verantwortlich.
Im Rahmen des Strafverfahrens muss somit nachgewiesen werden, wer konkret am Computer gesessen hat, als es zu der Urheberrechtsverletzung kam. Dies kann z.B bei einem Familien-PC, der durch mehrere genutzt wird, durchaus problematisch sein. Im Rahmen des Strafverfahrens ist ferner darauf hinzuweisen, dass Familienmitglieder gemäß § 52 Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Niemand ist somit gezwungen den anderen ans Messer zu leifern
Und wo wolltest du bei einer passiv gekühlten Graka den Lüfter anschrauben ?