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Off Topic / Re: Bla ... bla ... der Laberthread ... :D
« am: 02. Oktober 2009, 13:42:30 »
Die anderen Bilderchen sieht man aber. Was hat denn Mel da wieder Scharfes hochgeladen?
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54. EMPFEHLUNG: AHNDUNG BESTEHENDER VERBOTE GEWÄHRLEISTEN
Strafverfolgungsbehörden müssen personell und technisch in die Lage versetzt werden, die Einhaltung dieser Verbote angemessen und konsequent zu ahnden.
55. EMPFEHLUNG: STRAFBARKEIT VON GEWALTSPIELEN GEM. § 131 STGB AUSDEHNEN
Aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe und der damit verbundenen mangelnden Praktikabilität wird § 131 StGB bei Computerspielen nur selten angewandt. Es wird empfohlen, den Bund aufzufordern, das Verbot von gewaltverherrlichenden Darstellungen, v. a. bei Computerspielen (off- und online), durch Änderung des Strafgesetzbuches im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken auszudehnen.
56. EMPFEHLUNG: REALISTISCHE, TÖTUNGSÄHNLICHE SPIELE VERBIETEN
Repressivere Vorgaben für Computerspiele erscheinen nur dann sinnvoll, wenn auch vergleichbare Situationen mit echten Waffen bzw. realen Paintballspielen sanktioniert werden. Es wäre paradox, das virtuelle Schießen auf Menschen in Computerspielen zu verbieten, während das reale Schießen mit Farbkugeln auf Menschen bzw. mit scharfen Waffen in wirklichkeitsnahen Situationen weiter zulässig bleibt.
57. EMPFEHLUNG: ALTERSKENNZEICHNUNG FÜR ONLINE-SPIELE EINFÜHREN
Da sich der Markt der Computerspiele künftig tendenziell weg von Trägermedien hin zu Onlinespielen entwickeln wird, ist eine Alterskennzeichnung von reinen Onlinespielen erforderlich. Die Weiterentwicklung und technische Umsetzung von Kennzeichnungsmöglichkeiten sollte auch im Hinblick auf die globale Vernetzung des Internets forciert, sowie auf eine Harmonisierung der Verfahren für Träger- und Telemedien geachtet werden.
58. EMPFEHLUNG: EUROPÄISCHE (INTERNATIONALE) HARMONISIERUNG FORCIEREN
Da gewaltverherrlichende Telemedien aus dem Ausland eine der zentralen Schwierigkeiten des effektiven Jugendmedienschutzes darstellen, sollten die Versuche intensiviert werden, zumindest innerhalb der EU eine Harmonisierung herbeizuführen.
59. EMPFEHLUNG: ALTERSVERIFIKATIONSSYSTEME AUSDEHNEN
Die Verpflichtung zur Einführung eines Altersverifikationssystems ist zwar eine hohe Anforderung an die Anbieter, dies ist aber für Inhalte, die für Kinder und Jugendliche generell ungeeignet sind (z. B. Download von Spielen, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind), mit Blick darauf, dass im Internet bspw. kein Verkaufspersonal den Zugang kontrollieren kann, vertretbar.
60. EMPFEHLUNG: ABSOLUT UNZULÄSSIGE ANGEBOTE SPERREN UND PROVIDER IN DIE PFLICHT NEHMEN
Die bestehenden Regelungen wie Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider sollen bei absolut unzulässigen Inhalten (z. B. Exekutionsvideos) angewandt werden. Es wäre zu prüfen, ob Provider verpflichtet werden, sämtliche absolut unzulässigen ausländischen Angebote zu sperren, die durch ein rechtsstaatliches Verfahren von staatlichen Stellen auf einer entsprechenden Liste sind und gegen die direkte Maßnahmen im Ausland ohne Erfolg blieben.
61. EMPFEHLUNG: FUNKTIONSFÄHIGES JUGENDSCHUTZPROGRAMM ENTWICKELN
Bislang gibt es viele, aber nur bedingt funktionsfähige Filterprogramme, die sicherstellen, dass beeinträchtigende Inhalte von Kindern und Jugendlichen nicht wahrgenommen werden können. Daher ist die Entwicklung eines einheitlichen und funktionsfähigen Jugendschutzprogramms erforderlich. Der Expertenkreis unterstützt die Initiative des Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien zur Entwicklung eines funktionsfähigen Jugendschutzprogramms zum besseren Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet.
62. EMPFEHLUNG: ELTERN ÜBER MÖGLICHKEITEN VON FILTERPROGRAMMEN INFORMIEREN
Verfügbare technische Hilfsmittel, wie Filterprogramme, die oftmals kostenlos sind, werden trotz Sensibilisierung der Hersteller kaum benutzt. Hier müssen Eltern stärker in die Verantwortung genommen und besser informiert werden.
63. EMPFEHLUNG: ANBIETER MÜSSEN VORSORGLICH SCHUTZMAßNAHMEN ERGREIFEN
Betreiber von Foren, Chats, Online-Communities und Videoplattformen üben derzeit keine umfassende proaktive Kontrolle aus. Erforderlich sind vorsorgliche Maßnahmen und Kontrollen der Anbieter, um einen effektiven Jugendschutz in Web 2.0- Plattformen zu erreichen. Allerdings besteht im Telemediengesetz ein ausdifferenziertes Haftungssystem, demzufolge Anbieter für fremde Inhalte ihrer Seiten auch aus straf- und zivilrechtlichen Gründen haften, sofern sie davon Kenntnis erlangen. Folge ist, dass eine systematische Kontrolle zu erheblichen Haftungsrisiken führt. Ob dieses Haftungssystem so angepasst werden kann, dass Anbietern weitere proaktive Maßnahmen zumutbar sind, bedarf einer vertieften Prüfung.
64. EMPFEHLUNG: SICHERHEIT IN FOREN UND COMMUNITIES NACHHALTIG GEWÄHRLEISTEN
Anbieter sind in der Lage, auffällige Nutzer aus Foren, Chats und Online-Communities zu entfernen. Durch die Angabe anderer Zugangsnamen können sich diese Nutzer aber problemlos wieder anmelden. Ein sog. Unique-Identifier, der die Identität anhand persönlicher Merkmale (z. B. Handynummer) ermittelt, könnte dies verhindern. Wegen der weitgehend ausgeschalteten Kontrolle in Diskussionszirkeln im Internet ist der verstärkte Einsatz von Moderatoren notwendig.
65. EMPFEHLUNG: SENDEZEITVORGABEN FÜR KINDERUNGEEIGNETE INHALTE ÜBERPRÜFEN
Es wird die rechtlichen Überprüfung der Grenzen für Sendezeiten angeregt. Dabei sollte v. a. die Festlegung fester Zeiten in Betracht gezogen werden, die für Kinder ungeeignet sind.
Am 1.10.1926 wurde in Berlin am Potsdamer Platz die erste Ampelanlage in Betrieb genommenMit Wikipedia stimmt das aber nicht überein, vgl.:
In Europa wurden die ersten dreifarbigen Lichtsignalanlagen erst 1922 in Paris (Rue de Rivoli/Boulevard de Sébastopol) und Hamburg (Stephansplatz)[8] eingerichtet. In den 1920er Jahren setzten sich die Lichtsignalanlagen zuerst in den Großstädten durch: Die erste Ampel in Berlin stand 1924 auf dem Potsdamer Platz...http://de.wikipedia.org/wiki/Ampel#Geschichte
Abzuwarten bleibt, wie umfangreichere Tests der finalen Sicherheitssoftware von Microsoft ausfallen werden....und das meinte ich.