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Nachrichten - OCtopus

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3361
News / Re: Frohes Jahr 2009
« am: 01. Januar 2009, 09:58:44 »
Zitat
Das Team von Go-Vista
Auch 2009 bleibt offenbar alles beim Alten, sogar der Vonitiv.

Auf ein Gutes Neues!

3362
PC Software / Re: ISO Datei in 2 Teilen?
« am: 31. Dezember 2008, 15:29:23 »
Zitat
also wen man von der CD ein Programm installieren will, dan man zuerst die 1 dann die 2 reinlegt?
Das wird nicht gehen. Das Installationsprogramm müßte so gemacht sein, daß zuerst die erste und dann die zweite CD installiert wird. Indem man einfach die Daten auf 2 CDs verteilt erreicht man das sicher nicht!

3363
News / Re: Schäubles BKA-Gesetz ist da
« am: 31. Dezember 2008, 12:13:52 »
Freie Fahrt für den Bundestrojaner!

3364
News / Schäubles BKA-Gesetz ist da
« am: 31. Dezember 2008, 11:13:18 »
Schäubles BKA-Gesetz ist da
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s3083.pdf
Es regelt u. a. in § 20k


§ 20k
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme

(1) Das Bundeskriminalamt darf ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr vorliegt für
1                   Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
2                   solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Eine Maßnahme nach Satz 1 ist auch zulässig, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass ohne Durchführung der Maßnahme in näherer Zukunft ein Schaden eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für eines der in Satz 1 genannten Rechtsgüter hinweisen. Die Maßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung nach § 4a erforderlich ist und diese ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

(2) Es ist technisch sicherzustellen, dass
1.      an dem informationstechnischen System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind, und
2.      die vorgenommenen Veränderungen bei Beendigung der Maßnahme soweit technisch möglich automatisiert rückgängig gemacht werden.
Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Kopierte Daten sind nach dem Stand der Technik gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.

(3) Bei jedem Einsatz des technischen Mittels sind zu protokollieren
1                   die Bezeichnung des technischen Mittels und der Zeitpunkt seines Einsatzes,
2                   die Angaben zur Identifizierung des informationstechnischen Systems und die daran vorgenommenen nicht nur flüchtigen Veränderungen,
3                   die Angaben, die die Feststellung der erhobenen Daten ermöglichen, und
4                   die Organisationseinheit, die die Maßnahme durchführt.

Die Protokolldaten dürfen nur verwendet werden, um dem Betroffenen oder einer dazu befugten öffentlichen Stelle die Prüfung zu ermöglichen, ob die Maßnahme nach Absatz 1 rechtmäßig durchgeführt worden ist. Sie sind bis zum Ablauf des auf die Speicherung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren und sodann automatisiert zu löschen, es sei denn, dass sie für den in Satz 2 genannten Zweck noch erforderlich sind.

(4) Die Maßnahme darf sich nur gegen eine Person richten, die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.

(5) Die Maßnahme nach Absatz 1 darf nur auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seines Vertreters durch das Gericht angeordnet werden.

(6) Die Anordnung ergeht schriftlich. In ihr sind anzugeben
1                   die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, soweit möglich, mit Name und Anschrift,
2                   eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems, in das zur Datenerhebung eingegriffen werden soll,
3                   Art, Umfang und Dauer der Maßnahme unter Benennung des Endzeitpunktes sowie
4                   die wesentlichen Gründe.

Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate ist zulässig, soweit die Anordnungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, sind die auf Grund der Anordnung ergriffenen Maßnahmen unverzüglich zu beenden.

(7) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Soweit möglich, ist technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden. Erhobene Daten sind unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts nach Absatz 5 unverzüglich vom Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und zwei weiteren Bediensteten des Bundeskriminalamtes, von denen einer die Befähigung zum Richteramt hat, auf kernbereichsrelevante Inhalte durchzusehen. Der Datenschutzbeauftragte ist bei Ausübung dieser Tätigkeit weisungsfrei und darf deswegen nicht benachteiligt werden (§ 4f Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes). Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, dürfen nicht verwertet werden und sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt.


3365
Windows Vista Forum / Re: Musik Software
« am: 31. Dezember 2008, 10:33:51 »
Daß das so teuer ist, ist nur ein Witz. Die wollten mit Ihrem Preis ins Guiness Book der Rekorde
http://board.gulli.com/thread/722021-das-teuerste-programm-der-welt-screen-verwhner-deluxe/

Hat aber nicht geklappt.

3366
Windows Vista Forum / Re: Zweitbetriebssystem auf Vista
« am: 31. Dezember 2008, 10:29:10 »
Ich habe Win98 mit VMWare laufen. Läuft so weit ganz gut. Nur die Shared Folders funktionieren mit Win98 leider nicht. Ich kann also aus dem virtuellen Win98 nicht auf andere Ordner der Festplatten zugreifen.

3367
Windows Vista Forum / Re: Kann Windows Vista nicht installieren
« am: 31. Dezember 2008, 08:17:27 »
Da mußt Du die alte Platte noch mal einbauen, Vista starten, EasyBCD herunterladen
http://neosmart.net/dl.php?id=1
und dann damit auf die SATA-Platte einen neuen Bootlader schreiben. Dann kannst Du die alte Platte wieder ausbauen. Kannst sie aber auch drin lassen.

3368
PC Software / Re: Netzwerk immer 25%
« am: 30. Dezember 2008, 18:54:35 »
25% ist ein guter Wert. Die Nominalkapazität erreichst Du nie.

3369
Off Topic / Re: Bla ... bla ... der Laberthread ... :D
« am: 30. Dezember 2008, 16:29:52 »
+++wenneureliebesbekundundungennuruntereuchgeltensollenunddasfürniemandanderenbestimmtistdannwerdeichdasmitdensterncheninzukunftganzeinfachnichtmehrlesen+++


3370
Er meint, daß er nicht gewillt ist, 140 Mäuse zu löhnen.

3371
Off Topic / Re: Bla ... bla ... der Laberthread ... :D
« am: 30. Dezember 2008, 16:13:58 »
könntihrnichtmalmitpunktundkommasowiemitleerzeichenschreibenwäreallesvielbesserlesbar

3372
Zitat
Warum dann nicht über den WLAN-USB-Stick?
Habe ich doch gerade erklärt! Deaktiviere den MAC-Filter, dann geht (hoffentlich) alles wie von selbst. Wenn Du willst, kannst Du ihn ja anschließend wieder aktivieren. Ich würde zunächst außerdem auch die Verschlüsselung ausschalten und erst dann wieder einschalten, wenn alles funktioniert.

Die MAC-Adresse Deines Sticks kannst Du i. Ü. mit dem DOS-Befehl "ipconfig /all" ermitteln.

3373
Off Topic / Re: Bla ... bla ... der Laberthread ... :D
« am: 30. Dezember 2008, 15:29:46 »
Mit dem KaiserVonChina habe ich kürzlich ein Geschäft abgewickelt und es hat wunderbar funktioniert. Warum soll das schwierig sein?

3374
Zitat
Soweit ich weiß, muss man die MAC-Adresse des WLAN-Sticks in die Konfiguration des Routers eingeben, so daß er das Gerät erkennt.
Nein, muß man nicht, es sei denn, man hat den MAC-Filter aktiviert, den ich an Deiner Stelle im Router deaktivieren würde.

3375
Off Topic / Re: Bla ... bla ... der Laberthread ... :D
« am: 30. Dezember 2008, 15:13:09 »
Mad, ich hab da auch schon seit einiger Zeit 2x500 MB Laptop-Ram stehen. Es rührt sich wirklich kein Schwein!

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