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Themen - OCtopus

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Ich habe eine Vista-Platte und eine Win7-Platte. Ich hätte gerne, wenn ich von der Vista-Platte boote, die Vista-Bootoption an erster Stelle und als Standard-Bootoption und wenn ich von der Win7-Platte boote umgekehrt die Win7-Option als Standard und an erster Stelle.

Bisher habe ich das nicht hinbekommen. Änderungen, die ich mit EasyBCD vornehme, wirken sich leider immer auf beide System zugleich aus. Gespeichert werden diese Änderungen öffensichtlich in der Datei C:\Boot\BCD auf der Vista-Platte. Kann man diese Datei, die auch auf der Win7-Platte existiert, getrennt verwalten? Und wie?

Außerdem:
Im Zuge meiner Versuche hatte ich übrigens das "Bootmgr is missing"-Problem. Die Datei C:\Bootmgr auf der Win7-Platte war weg. Ich habe diese Datei durch die Bootmgr von der Vista-Platte ersetzt. Dies hat zwar wunderbar funktioniert. Dennoch hätte ich natürlich gerne die originale Bootmgr-Datei. Kann mir jemand die Datei C:\Bootmgr von seiner Win7-Installation (32 Bit!) anhängen?

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PC Software / Unzufrieden mit TuneUp 2009
« am: 09. Januar 2009, 13:42:46 »
Gestern ließ sich bei mir wieder einmal ein Programm nicht über die Standard-Deinstallationsroutine deinstallieren. Es blieb mir nichts anderes übrig, als die Programmordner manuell zu löschen. Danach habe ich voll Hoffnung den Registry-Cleaner von TuneUp laufen lassen und gedacht, der räumt mir jetzt die überflüssigen Sachen aus der Registry. Diesen Vorgang habe ich nach mehrmaligem Neustart mehrmal wiederholt.

Pustekuchen. Auch nach mehrmaliger "Reinigung" blieben über 460 Einträge in der Registry übrig, die auf das händisch entfernte Programm verwiesen haben und dabei sogar hunderte von eindeutig fehlerhaften Einträgen, weil sie auf den gar nicht mehr vorhandenen Programmordner verwiesen haben.

Es blieb sogar so viel in der Registry übrig, daß mir eine Neuinstallation des Programms immer mit dem Hinweis verwehrt wurde, es sei schon installiert und ich solle es erst entfernen, bevor ich neu installiere.

Erst als ich mit dem "Registry Workshop" alles, was irgendwie auf dieses deinstallierte Programm Bezug nahm, von Hand entfernt hatte, konnte ich neu installieren. Wofür brauche ich dann eigentlich den Registry-Cleaner von TuneUp? Kann man vergessen. Was meint ihr?

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Jetzt gibt es einen zertifizierten 64 Bit-Treiber für den Fritz!WLAN-Stick
http://www.avm.de/de/News/artikel/wlan_stick_64_bit.html

Mit diesen Sticks gab es bisher unter 64 Bit immer Probleme.

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Kann mir jemand sagen, ob und ggf. wie man beim Vista-Textdrucker ("Generic / Text Only") den Pfad zur Datei eingeben kann, in die man den Text speichern will?

Das kann doch wohl nicht wahr sein, daß man da offenbar gezwungen wird, den ganzen ggf. ellenlangen Pfad zur Datei per Hand einzugeben, oder?

Kennt Ihr ggf. einen anderen guten und kompatiblen Textdrucker-Treiber?

EDIT:
Außerdem funktioniert der Drucker nicht und bringt eine Fehlermeldung, wenn man z. B. die go-windows-Seite drucken will.  ?(

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News / Schäubles BKA-Gesetz ist da
« am: 31. Dezember 2008, 11:13:18 »
Schäubles BKA-Gesetz ist da
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s3083.pdf
Es regelt u. a. in § 20k


§ 20k
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme

(1) Das Bundeskriminalamt darf ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr vorliegt für
1                   Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
2                   solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Eine Maßnahme nach Satz 1 ist auch zulässig, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass ohne Durchführung der Maßnahme in näherer Zukunft ein Schaden eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für eines der in Satz 1 genannten Rechtsgüter hinweisen. Die Maßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung nach § 4a erforderlich ist und diese ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

(2) Es ist technisch sicherzustellen, dass
1.      an dem informationstechnischen System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind, und
2.      die vorgenommenen Veränderungen bei Beendigung der Maßnahme soweit technisch möglich automatisiert rückgängig gemacht werden.
Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Kopierte Daten sind nach dem Stand der Technik gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.

(3) Bei jedem Einsatz des technischen Mittels sind zu protokollieren
1                   die Bezeichnung des technischen Mittels und der Zeitpunkt seines Einsatzes,
2                   die Angaben zur Identifizierung des informationstechnischen Systems und die daran vorgenommenen nicht nur flüchtigen Veränderungen,
3                   die Angaben, die die Feststellung der erhobenen Daten ermöglichen, und
4                   die Organisationseinheit, die die Maßnahme durchführt.

Die Protokolldaten dürfen nur verwendet werden, um dem Betroffenen oder einer dazu befugten öffentlichen Stelle die Prüfung zu ermöglichen, ob die Maßnahme nach Absatz 1 rechtmäßig durchgeführt worden ist. Sie sind bis zum Ablauf des auf die Speicherung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren und sodann automatisiert zu löschen, es sei denn, dass sie für den in Satz 2 genannten Zweck noch erforderlich sind.

(4) Die Maßnahme darf sich nur gegen eine Person richten, die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.

(5) Die Maßnahme nach Absatz 1 darf nur auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seines Vertreters durch das Gericht angeordnet werden.

(6) Die Anordnung ergeht schriftlich. In ihr sind anzugeben
1                   die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, soweit möglich, mit Name und Anschrift,
2                   eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems, in das zur Datenerhebung eingegriffen werden soll,
3                   Art, Umfang und Dauer der Maßnahme unter Benennung des Endzeitpunktes sowie
4                   die wesentlichen Gründe.

Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate ist zulässig, soweit die Anordnungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, sind die auf Grund der Anordnung ergriffenen Maßnahmen unverzüglich zu beenden.

(7) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Soweit möglich, ist technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden. Erhobene Daten sind unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts nach Absatz 5 unverzüglich vom Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und zwei weiteren Bediensteten des Bundeskriminalamtes, von denen einer die Befähigung zum Richteramt hat, auf kernbereichsrelevante Inhalte durchzusehen. Der Datenschutzbeauftragte ist bei Ausübung dieser Tätigkeit weisungsfrei und darf deswegen nicht benachteiligt werden (§ 4f Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes). Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, dürfen nicht verwertet werden und sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt.


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Ankündigungen und interne News / Wer will Sex-Ads?
« am: 29. Dezember 2008, 10:05:39 »
Bin heute mal wieder kurzzeitig nicht eingelopggt gewesen und wurde auf go-vista mit Sex-Angeboten überrollt. Die Einen wollten mit mir chatten, die anderen mit mir flirten. Geld verdienen ist ja gut und schön. Doch muß das wirklich mit solchen Abzocker-Ads stattfinden?

Liebe Admins laßt Euch doch bitte was Besseres einfallen!

EDIT:
Warum wird jetzt mein angehängter Screenshot nicht angezeigt?

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Ich habe jetzt das ALDI-Medion Netbook E1210.
http://www.aldi-sued.de/de/html/offers/2827_9630.htm
Die Tastatur ist bauartbedingt etwas klein und gewöhnungsbedürftig. Das 10 Zoll-Display ist auch etwas klein, gehört aber bauartbedingt auch so. Das Ding ist nicht schwerer und nicht größer als das neueste Werk von John Grisham. Für Office und Internet taugt das Ding allemal. Ein winziger Bluetooth-Stick ist dabei. Paßt beim Auspacken des Geräts auf, daß Ihr ihn nicht versehentlich wegwerft, wie es mir fast gegangen wäre. So einen kleinen Stick habe ich noch nie gesehen.

Der Akku hält bei hoher Festplattenaktivität (bei Installationen) ca. 1 1/2 Stunden, sonst soll er vier Stunden halten, das weiß ich aber noch nicht.

Die mitgelieferte Software läßt sich problemlos deinstallieren. Warum PowerDVD mitgeliefert ist, obwohl das Gerät kein DVD-Laufwerk hat, ist mir noch ein Rätsel. Vielleicht, wenn man etwas Externes dazu kauft (69,90 EUR). Das Bios scheint das Booten von einem externen DVD-Laufwerk zuzulassen, so daß sich auch statt des mitgelieferten ein Original-Windows installieren lassen wird. Ansonsten ist das Bios spartanisch ausgestattet.

Einen Warnaufkleber, daß man das WLAN nicht in Kliniken etc. verwenden darf, habe ich dummerweise gleich entfernt. Dies kostete mich dann eine Stunde Entfernen der hartnäckigen Kleberreste mit einem Kunststoffreiniger.

Wer Fragen hat, wende sich an mich.

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News / Für Nero 8 gibt es ein neues Update 8.3.13.0
« am: 19. Dezember 2008, 15:19:05 »
Für Nero 8, die bisher letzte sinnvolle Nero-Version, gibt es ein neues Update 8.3.13.0
http://www.nero.com/deu/downloads-nero8-update.php?NeroSID=34dcc44cb74f951388e25cc2b5a0ffd8

Für das neue Nero 9 gibt es auch ein Update 9.2.6.0
http://www.nero.com/deu/downloads-nero9-update.php?NeroSID=34dcc44cb74f951388e25cc2b5a0ffd8
Doch Nero 9 kann man kaum noch als sinnvoll bezeichnen. Nichts Neues dabei, stundenlange Installation, so was von überladen, daß es vor Fett kaum noch gehen kann. Absolut überflüssig und schwerfällig. Wie das alte Rom wird Nero demnächst sang- und klanglos untergehen.

Also bleibt getrost bei Nero 8, auch wenn das schon ein paar Kilos zu viel hat.

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Ankündigungen und interne News / Schon wieder was Neues.
« am: 18. Dezember 2008, 17:03:17 »
Was ist denn das schon wieder unverständlich Neues?

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Microsoft bietet seit neuestem eine FAQ-Seite zu Vista an, die sich noch im Beta-Stadium befindet. Dort kann man zu Fragen und Problemen nachlesen und auch eigene Fragen stellen, die die anderen Nutzer beantworten. Englisch sollte man bisher allerdings können.

Link: http://answers.microsoft.com/en-us/windows/default.aspx

Wollen die jetzt die Arbeit selbst machen, die bisher unser Forum übernommen hat?

Um selbst eine Frage stellen zu können muss man allerdings eine Windows Live ID besitzen.

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Ich habe da ein Tool entdeckt "Application as Service 3.0".
http://www.application-as-service.com/
Dieses Tool soll jegliches 32-/64-Bit-Programm als Service starten können. Kann mir jemand erklären, was das an Vorteilen bringt und ob die auf der genannten Webseite aufgelisteten Vorteile nur auf dem Papier stehen oder real sind?

Ich verstehe das ganz einfach nicht.

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Ich will in meinem Laptop die 2x512 MB One-Sided RAM gegen 2x1 GB Double-Sided RAM tauschen.

Im Handbuch zu meinem Laptop steht, daß Double-Sided Speichermodule der Performance abträglich sein sollen. Stimmt das wirklich oder was soll das bedeuten?

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Hat von Euch schon mal jemand einen Sprühkopf einer SENSEO-Kaffeemaschine (blau, ca. 5 Jahre alt) abgeschraubt? Ich habe das gestern getan, weil ich ihn reinigen wollte. Geht ganz leicht mit einer einzigen Kreuzschraube in der Mitte des Sprühkopfs.

Nur, jetzt ist mir ein kleiner weißer Gummiring (ca. 1 cm Durchmesser), vermutlich eine Dichtung, übrig geblieben, wo ich nicht weiß, wo der hin gehört. Hat jemand eine Ahnung?

Außerdem würde ich um eine kurze Bestätigung bitten, daß es richtig ist, daß die Dichtung des Sprühkopfs, also die Gummilippe, mit dem Daumen frei beweglich ist, also nicht etwa zwischen den Teilen eingeklemmt sein muß.

Helft einem Hobbybastler, bei dem immer irgend ein Teil übrig bleibt!

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PC Software / "EASEUS Partition Manager 3.0" (nur!) heute kostenlos
« am: 03. Dezember 2008, 09:53:14 »
Weil es immer noch viele Leute gibt, die keinen Partition-Manager ihr Eigen nennen, möchte ich darauf hinweisen, daß es einen solchen heute (und nur heute!) kostenlos zu haben gibt, nämlich den "EASEUS Partition Manager 3.0"
http://de.giveawayoftheday.com/easeus-partition-manager-30/
Wie Ihr wißt, helfen die Windows-eigenen Tools bei Partitionierungsaufgaben nur sehr beschränkt weiter. Ein Partitionierungshelfer ist deshalb unabdingbar.

Das Ding kostet sonst 40 USD, bzw. 32 USD. Es kommt aus China. Aber von dort kommt ja viel her, was mit Computern zu tun hat. Möchte nur wissen, wo die Chinesen den wieder abgekupfert haben.

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Was haltet Ihr von einem "Digitalen Notizblock"? Kann man so was brauchen oder ist es eine sinnlose Spielerei?
http://www.aldi-sued.de/de/html/offers/58_9264.htm

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