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« am: 27. März 2010, 20:10:35 »
@Noone:
Ich glaube, es geht dem Herrn Anwalt nicht um eine Urheberrechtsverletzung, sondern vermutlich eher um Verleumdung / üble Nachrede oder sowas, sprich es wurde jemand (negativ?!) in einem Artikel erwähnt, der seinen Namen dort nicht mehr lesen wollte.
Die Begründung, warum eine Forderung gegen Chevy Driver unberechtigt ist, ist aber dass - egal worum es da ging - nicht ER jemanden verleumdet / übel nachgeredet oder sonstwas hat, sondern einer seiner User; er ist aber seiner Pflicht als Forenbetreiber nachgekommen, und hat die entsprechenden Infos sofort gelöscht.
@Chevy:
Schreib dem Anwalt ein freundliches Schreiben, in dem steht:
1) Dass in deinem Forum für jeden erkennbar ist, dass es sich bei den Beiträgen um das Werk verschiedener User handelt, denen du hier nur die Plattform stellst
2) Dass daraus folgt, dass du Diensteanbieter im Sinne von TDG (Teledienstegesetz) §11 bist
3) Dass du wie in TDG §11 Satz 2 gefordert unverzüglich tätig geworden bist, um ggf. rechtswidrige Informationen zu entfernen
4) Dass daraus wiederum folgt, dass du in keinster Weise für den von einem User eingestellten Inhalt haftbar zu machen bist
Ich denke ein Anwalt kann dir nicht einfach eine Tätigkeit in Rechnung stellen, für die du ihn nie beauftragt hast. Also ich würde ihm an deiner Stelle noch schreiben, dass du seiner Rechnung widersprichst, weil er keinerlei begründete Ansprüche gegen dich hat, und er seine Tätigkeit doch bitte seinem Mandanten und nicht dir in Rechnung stellen möge.
Ich bin mir an der Stelle aber nicht zu 100 % sicher, ob das wirklich so geht, ich würde es wie gesagt einfach mal so schreiben, aber ich übernehme keine Garantie!
Hast du mal gegoogelt, ob der Anwalt schon mehrfach mit solchen Forderungen irgendwo aufgetreten ist?