1.es ist nicht wurst,denn es ist so dass sich 95a nicht auf Computersoftware bezieht:
Zitat:Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung
2.Es heißt ich darf den Quellcode nicht ändern(was der No-Cd crack zwar macht) (§69c (2))
aber §69d (1) sagt: ''Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind''.
da heißt es nämlich ich darf in den Quellcode ohne Zustimmung des Rechteinhabers eingreifen,wenn es "für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung" notwendig ist