und wenn es heißt,ich will ja nur das spiel(die kopie) zum laufen bringen.
Nach Gesetz ist ein Programmierfehler gar nicht nötig, es genügt, wenn "die bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms" nicht gegeben ist, oder wenn ein "Fehler" vorliegt. Aus meiner Sicht: Ich habe ein Programm rechtlich einwandfrei installiert (ich muss es nicht vom Originaldatenträger installieren, ich kann auch die Sicherungskopie dazu verwenden) und es verweigert seine Funktionalität, da es den Originaldatenträger (den ich ja ins Laufwerk einlege) nicht erkennt (ich bemängel ja nicht, dass das Programm die Kopie als Kopie erkennt). Wo nun der Fehler liegt, am Datenträger, am optischne Laufwerk, an der Firmware des Laufwerks, am Treiber, am OS oder am Programm selbst, kann ich nicht beurteilen und ist mir als Laie auch nicht zuzumuten. Fest steht nur, dass das Programm seinen Dienst trotz Originaldatenträger verweigert (und die Erkennung des Datenträgers ist Funktion des Programms). Da ich zudem den Hersteller in Kenntnis setzte und er sich ebenfalls nicht in der Lage sieht, oder nicht gewillt ist, das Problem zu lösen, ist aus meiner Sicht eine "bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms" nicht möglich.