Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die Hartz IV-Regelleistungen verfassungswidrig berechnet sind. Dies betrifft nicht nur Kinder, sondern, völlig überraschend, auch Erwachsene. Ob die Regelsätze jedoch (nach einer Neuberechnung) zu niedrig sind, bleibt offen. Grundsätzlich bleiben die gesetzlichen Bestimmungen aber bis zum 1. Januar 2011 wirksam. In außergewöhnlichen Fällen seien die Behörden aber verpflichtet, schon jetzt Zuschläge zu gewähren.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/414/502646/text/Insbesondere sagt das BVerfG, daß zur Ermittlung des Existenzminimums falsche statistische Methoden angewendet wurden und auch sonst methodisch falsch bzw. nicht folgerichtig kalkuliert wurde.
Die Fachleute im Bundesarbeitsministerium beschäftigen sich schon seit einiger Zeit mit alternativen Berechnungsmethoden. Man war in Berlin also wohl auf dieses Urteil vorbereitet.
Die offizielle Pressemitteilung des BVerfG ist derzeit, offenbar wegen Serverüberlastung, nicht aufrufbar. Jetzt scheint es aber zu gehen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html