Mensch verx1234,
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Am 1.4. tritt die neue Feinstaubverordnung an Bildschirmarbeitsplätzen in Kraft. Nach dieser darf ein Rechner pro Stunde nicht mehr als 3 kg Staub durch die Lüfterbewegungen im Raum als Fein- und/oder Feinststaubemission erzeugen.
Rechner mit roter Plakette ( Baujahr bis 1998) dürfen nur noch in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen bis zu 4 Stunden am Tag genutzt werden.
Rechner mit gelber Plakette ( Baujahr bis 2005) dürfen bundesweit betrieben werden, allerdings auch nicht länger als 8 Stunden am Tag und sind mit einem sogenannten NAMDÖLB-Filter zu versehen.
Rechner mit grüner Plakette / Baujahr 2006 bis heute) dürfen bundesweit, in den EG-Staaten und den Mittelmeeranreinerstaaten unbegrentz genutzt werden. Nur für die Einfuhr nach Albanien ist eine Sondergenehmigung beim Konsulat zu beantragen.
Rein passiv gekühlte Rechner unterliegen keinen Beschränkungen.
Die neuen Rechner werden ab sofort mit der Plakette ausgeliefert, alte Rechner müssen binnen 3-Monatsfrist nachgerüstet werden. Die Plakette erhält man gegen die Zahlung von 5 Euro bei der Stadtverwaltung, muß den Rechner dort aber zwecks Kategorisierung kurz vorführen.
Tja, so sieht es aus, das staubfreie Europa.