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Zum Thema Steuer-Wahnsinn 2012 - Wie jedes Jahr steht mir auch in diesem Jahr die Steuererklärung bevor. Seit Jahren nutze ich dazu die Steuersoftware von Wiso.Und in jedem Jahr muss man sich a... im Bereich Off Topic
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Steuer-Wahnsinn 2012

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  • Global Moderator
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Steuer-Wahnsinn 2012
« am: 25. Februar 2012, 11:36:20 »
Wie jedes Jahr steht mir auch in diesem Jahr die Steuererklärung bevor. Seit Jahren nutze ich dazu die Steuersoftware von Wiso.
Und in jedem Jahr muss man sich aufs Neue durch die einzelnen Punkte hangeln, da die Eingabe-Modalitäten sich geändert, bzw. eine Gesetzesänderung erfolgte.
Ich habe nun einige kurze Fragen:
  • Ist es sinnvoller die Steuererklärung zusammen veranlagt oder getrennt zu erstellen? Ab welchen Gehaltsunterschieden ist es sinnvoll?
  • Ist die Entfernungspauschale 2012 unabhängig vom gewählten Kraftfahrzeug? Bislang musste ich auswählen, ob Kraftrad oder Pkw. Im neuen Wiso 2012 gibt es nur den Pkw.
  • Für die Ermittlung der Fahrtkosten habe ich im Jahr 2011 11 Monate lang 7 Tage in der Woche gearbeitet. Im Dezember dann nur noch 5 Tage. Ich kann die grundsätzliche Auswahl der Arbeitstage nur einmal festlegen. Hat gravierenden Einfluss auf durch das Programm festgesetzte und nicht änderbare Berechnungsdaten.
    Entscheide ich hier trotzdem auf 7 Tage pro Woche?
  • Ich zahle als Beamter keine Rentenbeiträge. Bislang musste man ein Kreuz in der Steuererklärung setzen. Das gibt es wohl nicht mehr und ich bekomme ständig eine Fehlermeldung. Hat jemand eine Idee?

Ich hoffe, ihr habt einige hilfreiche Anmerkungen dazu.

  • Windows 98
  • Beiträge: 734
« Antwort #1 am: 25. Februar 2012, 18:40:59 »
Mit deiner WISO Software kenn ich mich, zum Glück, überhaupt nicht aus.
Deine Fragen versuch ich nach meinem Wissensstand zu beantworten.

zu 1.) Auf Grund der Steuerprogression ist eine zusammen Veranlagung, außer bei ganz geringen Einkommensunterschieden, wohl fast immer sinnvoll.

zu 2.) Die Entfernungspauschale ist bereits seit über fünf Jahren einheitlich und gilt für die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnung, egal ob mit öffentlichen, LKW, PKW, Motorrad, Fahrrad, Pferd, Schusters Rappen und alles was ich noch vergessen habe.

zu 3.) Hast du wirklich 334 Tage durchgearbeitet? Das ist ja nicht nur rechtswidrig, sondern auch kaum zu Glauben.

zu 4.) In der Steuererklärung für 2010 konnte das Kreuz in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile51 gesetzt werden.

  • Global Moderator
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« Antwort #2 am: 25. Februar 2012, 19:51:36 »
Danke dir Number Nine, natürlich habe ich nicht 334 Tage gearbeitet. Es sind 270 Tage, mal 5 Tage in der Woche, mal 7 und mal auch nur 3 Tage. Völlig unterschiedlich. Bislang habe ich immer die 7-Tage-Woche angegeben. Mittlerweile kann man mehrere Kombinationen (5-6; 6-7, 7 Tage usw.) wählen.

Die Vereinheitlichung der Entfernungspauschale ist mir bislang nicht aufgefallen. Erst seit 2011 bin ich auch mit dem Krad gefahren.

  • Windows 98
  • Beiträge: 734
« Antwort #3 am: 26. Februar 2012, 09:53:33 »
Merkwürdige Software dieses WISO, für die Steuererklärung und damit für die Berechnung durch das Finanzamt ist doch nur entscheidend an wie vielen Tagen im Jahr die Arbeitsstelle aufgesucht wurde. Dafür ist dann natürlich von Bedeutung, ob die Arbeitszeit durchschnittlich auf fünf oder auf sechs Tage in der Woche aufgeteilt wurde, im zweiten Fall kommen ja mehr Arbeitstage im Jahr zusammen.

  • Global Moderator
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  • Beiträge: 5972
« Antwort #4 am: 26. Februar 2012, 09:58:21 »
Ja, das ist mir auch gerade aufgefallen. Ich muss die Wochenarbeitstage jetzt so setzen, damit ich auf die 270 Tage komme.

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