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Zum Thema Diskussion: Windows 7-Upgradeversion neu installieren - Nur das microsoft wohl was dagegen hat wenn mann das so macht.ZitatTechnisch wäre es möglich mit der Upgradeversion des Betriebssystems auch eine Neuinstallatio... im Bereich Off Topic
Autor Thema:

Diskussion: Windows 7-Upgradeversion neu installieren

 (Antworten: 16, Gelesen 6401 mal)

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Diskussion: Windows 7-Upgradeversion neu installieren
« am: 12. November 2009, 08:09:21 »
Nur das microsoft wohl was dagegen hat wenn mann das so macht.


Zitat
Technisch wäre es möglich mit der Upgradeversion des Betriebssystems auch eine Neuinstallation durchzuführen, d. h. ohne das vorher zum Beispiel Vista installiert ist.

Laut Microsoft verstoße man dadurch jedoch gegen den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) und mache sich strafbar.

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=796421
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 09:05:31 von ossinator »

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« Antwort #1 am: 12. November 2009, 08:15:55 »
Es gab schon immer Vorschriften, über die muß man sich einfach hinwegsetzen  :zwinkern

Wer, bitte, hält schon den halben Tachowert Abstand vom Vordermann? Chaos auf den Autobahnen...
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 09:06:07 von ossinator »

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« Antwort #2 am: 12. November 2009, 08:18:14 »
Die Relität sieht natürlich anders aus.

1. Wie soll das MS beweisen?
2. MS würde doch nie zu Privaten gehen, um das zu kontrollieren. Der Gewinn dabei wäre zu klein. Es würde sich nur bei Unternehmungen lohnen.

Aber ich finde richtig, dass Norbert den Beitrag gebracht hat. Schliesslich sollten alle Seiten eines Themas behandelt werden. Für die Handlungen ist dann jeder selbst verantwortlich.
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 09:06:13 von ossinator »

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« Antwort #3 am: 12. November 2009, 08:19:09 »
Sicherlich kann anhand des Key festgestellt werden, ob es sich um eine Upgrade-, eine Voll- oder eine OEM-Version handelt. Wir wissen auch nicht, was Windows 7 alles so nach Redmond übermittelt.

Fakt ist, dass Microsoft von diesem "Trick" weiß und Schritte dagegen, welche auch immer, angekündigt hat.
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 09:06:20 von ossinator »

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« Antwort #4 am: 12. November 2009, 08:21:07 »
Hatte oben den Falschen Link rein gemacht.

http://www.chip.de/news/Microsoft-Windows-7-Upgrade-ist-keine-Vollversion_38680294.html

der gibt es besser wieder.
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 09:06:36 von ossinator »

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Diskussion: Windows 7-Upgradeversion neu installieren
« Antwort #5 am: 12. November 2009, 08:21:21 »
Außerdem sollte man die EULA mal gründlich lesen. Vielleicht steht da nur drin, daß man nur einen gültigen Vista-Key haben muß...

Wer kennt die Upgrade-EULA?
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 09:06:44 von ossinator »

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« Antwort #6 am: 12. November 2009, 08:23:37 »
Und man darf auch nciht vergessen, dass nur weil was in der Eula steht, heißt das nicht, dass es bei uns auch gültig oder gar strafbar ist ;) MS ist es eh egal was der Privat mann macht. Gleiches Beispiel bei Apple mit Snow Leopard für 29€. das einzige was Upgrade an der DVD war, war der Aufdruck des Wortes "Upgrade" auf der Verpackung.
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 09:06:52 von ossinator »

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« Antwort #7 am: 12. November 2009, 08:28:07 »
Zitat
In der EULA von Windows 7 Upgrade ist beispielsweise Folgendes vermerkt:

    "To use upgrade software, you must first be licensed for the software that is eligible for the upgrade.”

    "Um die Upgrade-Software zu benutzen, müssen Sie zuerst für jene Software eine Lizenz besitzen, die zum Upgrade berechtigt."

Durch eine unberechtigte Installation eines Windows-7-Upgrade würde man somit illegale Software ausführen und sich damit strafbar machen. Microsoft betont, dass eine Neuinstallation von Windows 7 natürlich für jeden legal ist, der ein älteres Windows als Vollversion besitzt.

http://www.pcgameshardware.de/aid,698495/Microsoft-Nutzung-von-Windows-7-Upgrade-als-Vollversion-ist-illegal/Windows/News/
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 09:06:57 von ossinator »

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« Antwort #8 am: 12. November 2009, 08:29:15 »
Zitat
15. UPGRADES. To use upgrade software, you must first be licensed for the software that is eligible for the upgrade. Upon upgrade, this agreement takes the place of the agreement for the software you upgraded from. After you upgrade, you may no longer use the software you upgraded from.
Kein Wort davon, daß die Vorversion installiert sein muß!

Erst lesen und dann MS glauben (oder, wie hier, auch nicht...)
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 09:07:03 von ossinator »

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« Antwort #9 am: 12. November 2009, 08:44:49 »
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 09:07:09 von ossinator »

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Diskussion: Windows 7-Upgradeversion neu installieren
« Antwort #10 am: 12. November 2009, 09:02:27 »
Ich schließe den Thread kurz, um ihn zu Teilen, damit die Diskussion an anderer Stelle fortgeführt werden kann. Hat nichts bei den Tipps und Tricks zu suchen.



Und weiter gehts...
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 09:09:25 von ossinator »

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« Antwort #11 am: 12. November 2009, 09:17:11 »
weiß ja nicht ob die Teilung so gut ist ( sorry Ossinator ) aber Ich empfinde diesen Tipp als eine Anleitung zu einer Straftat.

Zitat
Voraussetzungen, die ein Kunde mitbringen muss, um das Angebot nutzen zu können

Um eine Windows 7 Professional-Upgrade-Lizenz zu erwerben, muss der Kunde eine Lizenz für ein qualifizierendes Windows-Betriebssystem besitzen, zum Beispiel für Windows XP Professional, Windows Vista Business oder ein anderes laut der aktuellen Microsoft Product List als Upgrade qualifizierendes Betriebssystem.

http://www.microsoft.com/germany/lizenzen/aktuelles/angebote/win7_upgrade_promo.mspx

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« Antwort #12 am: 12. November 2009, 09:23:04 »
weiß ja nicht ob die Teilung so gut ist ( sorry Ossinator ) aber Ich empfinde diesen Tipp als eine Anleitung zu einer Straftat.

Zitat
Voraussetzungen, die ein Kunde mitbringen muss, um das Angebot nutzen zu können

Um eine Windows 7 Professional-Upgrade-Lizenz zu erwerben, muss der Kunde eine Lizenz für ein qualifizierendes Windows-Betriebssystem besitzen, zum Beispiel für Windows XP Professional, Windows Vista Business oder ein anderes laut der aktuellen Microsoft Product List als Upgrade qualifizierendes Betriebssystem.

http://www.microsoft.com/germany/lizenzen/aktuelles/angebote/win7_upgrade_promo.mspx

Eine Verletzung der EULA ist nicht zwangsläufig eine Straftat. Hier gelten immer noch andere Gesetze

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« Antwort #13 am: 12. November 2009, 09:39:52 »
ENTSCHULDIGUNG

wenn das hier

Zitat
Endbenutzer-Lizenzvertrag
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ein Endbenutzer-Lizenzvertrag, auch Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, abgekürzt EULA (von engl. End User License Agreement), ist eine spezielle Lizenzvereinbarung, welche die Benutzung von Software regeln soll. Texte mit einer EULA werden oftmals zu Beginn der Installation der Software angezeigt.

In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.[1].

Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen. In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endbenutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).
http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
so Stimmt sag ich Entschuldigung.

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« Antwort #14 am: 12. November 2009, 09:41:34 »
Zitat
weiß ja nicht ob die Teilung so gut ist ( sorry Ossinator ) aber Ich empfinde diesen Tipp als eine Anleitung zu einer Straftat
Das ist falsch! Wo soll das stehen? Aus Deinem eigenen Post oben ergibt sich das Gegenteil.

Die EULA besagt nirgendwo, daß die Vorversion installiert sein muß um upzugraden. Lizenzvoraussetzung für die Upgradeversion ist nur, daß man eine Lizenz für die Vorversion hat und daß die Vorversion deinstalliert ist.

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