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Zum Thema GEZ - Nabend,ich habe ein problem,und zwar hab ich heute zum 2teb nal Post von der GEZ bekommen,ich weiß aber nicht was ich machen soll !?ANTWORTEN ? oder doch besser... im Bereich Off Topic
Autor Thema:

GEZ

 (Antworten: 24, Gelesen 6506 mal)

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GEZ
« am: 03. Dezember 2008, 17:28:21 »
Nabend,
ich habe ein problem,und zwar hab ich heute zum 2teb nal Post von der GEZ bekommen,ich weiß aber nicht was ich machen soll !?
ANTWORTEN ? oder doch besser NICHT REAGIEREN ?
Muss man auf deren Post antworten?
Ich weiß echt nicht mehr weiter da gerade mein konto gesperrt wurde und all meine ersparnisse futsch sind.
Was passiert wenn ich nicht antworte?,ich glaub nicht das die mir die Türe eintreten um zu gucken ob ich TV öä habe...oder?
Bitte um hilfe.

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« Antwort #1 am: 03. Dezember 2008, 17:30:30 »
Es kommt darauf an, was sie Dir geschrieben haben. Wenn Dein Konto gesperrt wurde, würde ich auf jeden Fall reagieren.
Kann die GEZ eigentlich das Konto sperren? :grübel

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« Antwort #2 am: 03. Dezember 2008, 17:33:24 »
steht das kontosperren im zusammenhang mit der gez ? oO
glaub sowas könnt allerhöchstens das finanzamt , man hat sich ja vor steuern gedrückt

ich habe drauf geantwortet , habe keinen tv keinen pc kein auto  etc , sehs nicht ein steuern zu zahlen nur weil ich geräte habe die möglicherweise fernsehen/ rundfunk empfangen könnten , gugg weder tv noch hör ich radio

und die gez typen muss man nicht reinlassen die haben keinerlei rechtliche grundlage in privaträume einzudringen

soll kein ratschlag oder gar eine empfehlung sein




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« Antwort #3 am: 03. Dezember 2008, 17:33:54 »
Nein die Kontosperrung hat nichts damit zu tun,die sperrung hat einen ganz anderen grund.
Die GEZ will das ich anmelde.  :grübel

Edit:.

Cool danke Performence ^^ das war schon eine kleine hilfe^^
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2008, 17:35:26 von Sweeneymoon »

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« Antwort #4 am: 03. Dezember 2008, 17:36:52 »
also soll kein ratschlag sein wie gesagt , warte lieber ob sich hier wer mit mehr ahnung meldet

ich habs so gemacht und die müssen mir erstmal das gegenteil beweisen , das einzige wofür ich zahlen müsste wär mein pc weil der ja internetfähig ist ~~
tv ist kaputt & radio höre ich nie , insofern habe ich da kein schlechtes gewissen bei

das einzige was ich sicher weiss ist dass man diese gez scherzkekse nicht ins haus lassen muss

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Re: GEZ
« Antwort #5 am: 03. Dezember 2008, 17:42:38 »
Zitat
Die GEZ will das ich anmelde
Wenn Du TV und/oder Radio hast, mußt Du anmelden, unabhängig davon, ob Du die Geräte benutzt oder nicht. Andernfalls kanns Bußgelder und Nachzahlungen in ganz gehöriger Höhe hageln.

Und das mit dem "kein schlechtes Gewissen" ist so eine Sache. Auch die Steuerhinterzieher haben "kein schlechtes Gewissen" und handeln trotzdem gesetzwidrig und müssen seit gestern jetzt sogar ins Gefängnis. Im Übrigen soll das jeder selbst mit seinem Gewissen aushandeln. Wer natürlich keins hat, braucht auch nicht zu verhandeln. So öffentlich sollte man das aber wohl nicht zugeben.

Blacky

  • Gast
« Antwort #6 am: 03. Dezember 2008, 17:43:14 »
lol ich hatte die Tage auch erst Post von denen und das wo wir bezahlen.
Die wollten uns schon ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro aufbrummen..

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« Antwort #7 am: 03. Dezember 2008, 17:47:42 »
jo hohe strafe animiert zum zahlen ,
gleiche wie bei der abmahnwelle

gez gebühren sind ja keine steuern
dieses gez heinis arbeiten auf provisionsbasis , die probieren alles um an nen bissel geld zu kommen , schicks einfach mit zahl der geräte = 0 oder wahre angabe zurück ist ja portofrei , ich such mal was passendes im netz , gibts ja tausende posts zu , nach wie vor wenn die vor der tür stehen nich reinlassen & nix unterschreiben & nix zustimmen vertig ist
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2008, 17:49:25 von Perfomance »

Blacky

  • Gast
« Antwort #8 am: 03. Dezember 2008, 17:48:53 »
pass nur auf das die nicht so nervig werden wie bei uns.
Alle 14 Tage und dann alle 2 Tage Post von denen

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« Antwort #9 am: 03. Dezember 2008, 17:52:04 »
also ich habe nachdem ich drauf geantwortet habe (halb wahrheitsgemäß hab nix anzumelden)
noch des öfteren post von denen gekriegt , im nachhinein hätte ich vtl reinguggn sollen bevor ich sie durch den aktenvernichter gejagd hätte ,
seit grob 3monaten kam nix mehr von denen

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Re: GEZ
« Antwort #10 am: 03. Dezember 2008, 17:53:41 »
Zitat
gez gebühren sind ja keine steuern
Nominell nicht, aber doch so was Ähnliches. Und wer nichts dabei findet, die Anderen für sich zahlen zu lassen, der frißt auch kleine Kinder.

  • FPS Fetischist ;)
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« Antwort #11 am: 03. Dezember 2008, 17:54:42 »
google einfach mal nach , gibts mehr als genug zu ,  ich darf keinerlei rechtliche empfehlungen aussprechen ;)
es ist halt keine behörde , was ich bis jetz so gelesen habe , teile ihnen mit bei mir gibts keine anmeldepflichtigen geräte & fertig is
ich hab seit geraumer zeit nix mehr von denen gehört




http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#5

Muss ich der GEZ antworten, auch wenn ich alle Empfangsgeräte angemeldet habe oder gar keine Geräte bereithalte?

Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV)

Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten. Aber auch diejenigen, die nur ein Radio besitzen und dieses angezeigt haben, sind nach übereinstimmender Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, die zur Kontrolle der Rundfunkgebühren ermächtigt sind, nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu geben (Mehr dazu im 10.Tätigkeitsbericht des Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten ) Dagegen sind die mit Gebührenschuldnern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Dies gilt allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren; darüber hinaus ist auch fraglich, ob die Vorschrift Jugendliche unter 18 Jahren erfasst, die nicht über eigene Geräte und eigenes Einkommen verfügen.

Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt.
In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.

« Letzte Änderung: 03. Dezember 2008, 18:06:51 von Perfomance »

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« Antwort #12 am: 03. Dezember 2008, 18:09:34 »
Boah so viele antworten,ich bin überwältigt :tongue:
Danke ^^

Blacky

  • Gast
« Antwort #13 am: 03. Dezember 2008, 18:17:19 »
das war der letzte Brief von denen danach hat es ne böse Email gegeben
Ich meine das geht jetzt schon 5 Jahre so.
Irgendwann reicht es..

  • FPS Fetischist ;)
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« Antwort #14 am: 03. Dezember 2008, 18:24:56 »
yeah schwammig formuliert , erinnert mich an diese standart abmahnungen wegen filesharing
"bis zu 1000€ .... können"

anmelden dass man keine geräte hat und fertig
bis jetz noch keine rechtliche grundlage gefunden die die gez befugt in privaträume einzudringen & das gegenteil zu beweisen
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2008, 18:30:31 von Perfomance »

vista windows keine forum obwohl kein microsoft will 2008 habe
sperren ohne dezember soll des tun konto bereits erhalten nochmal