Ich mein, es ist doch offensichtlich, dass der Angeklagte weder behauptet hat, diesen Eistee (oder das Foto davon) gemacht zu haben, sondern einfach nur einen netten Gag machen wollte. Als ob ihm jetzt irgendwelche Vorteile daraus entstehen würden, dieses Bild zu benutzen. Im Prinzip ist das doch WERBUNG für die originalstelle, denn wenn mich ein Bild irgendwie mal richtig interessiert, dann schau ich ich mir den Link an und geh auf die Seite. ICh finde also nichtmal dieses Argument des Trafficdiebstahls so richtig greifend. Und ich weiß wovon ich rede, bin auch künstlerisch tätig, und wurde auch schon mehrmals beklaut (und das schon teilweise richtig schlecht - so nen Header von einer homepage runter geladen und mit Paint den ursprünglichen Name im Logo überschrieben). Trotzdem würde es mich nicht stören wenn meine Arbeit irgendwo in anderen Foren auftaucht, nichtmal bzw, gerade wenn es ein Direktlink ist. Solange derjenige eben nicht behauptet, es wäre sein Werk, oder damit irgendwelche finanziellen Vorteile daraus zieht.