Unsere geschätzte Ministerin Zypries bietet immerhin einer gewissen Art und Weise der Abmahnungen mit einem neuen Gesetzesentwurf Einhalt,
und zwar den Anwaltskanzleien, die sich auf Massenabmahnungen velegt haben, und Streitwerte festsetzen, die fernab jeder Wertfindung sind.
Damit werden in Kürze keine Abmahnungen mehr möglich sein, die wie folgt liefen:
Foto kopiert - in eigene Homepage eingefügt - Abmahnung erhalten - Streitwert 30.000 bis 50.000 Euro, und sich danach bemessende Anwalts- und GErichtskosten.
Der genaue Entwurf liegt mir im Moment nicht vor, kann aber nachgereicht werden.
@ MEL: ICh bezweifele, daß Du Dich strafbar machst, wenn Du einen bestimmten Satz nur auf deinem Rechner vorhälst, nur darfst Du diesen Satz nicht veröffentlichen, so er denn als Wortmarke oder andersweitig geschützt ist.
Ich kann auch die andere Seite verstehen, geistiges Eigentum soll geschützt werden, aber die große Kohle mit einem Photo zu machen, welches kaum schöpferische Tiefe aufweist, dieses ist eindeutig am Sinn des Gesetzes vorbei.